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Lesart § 22 Abs. 4 Nr. 2 a BBG / Beförderung auf Bündeldienstposten

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schimuetz:
Hallo Warzenharry, aus eigener Erfahrung kann ich dir folgendes mitteilen:

Ich war selber SAZ 12 (A8z), bin über den Z-Schein im Vorbereitungsdienst für den gD auf kommunaler Ebene gelandet und habe mich dann nach einem Jahr als Sachbearbeiter (A9g) in der Ordnungsverwaltung erfolgreich auf eine Sachbearbeiterstelle (A9-A11) in einer oberen Bundesbehörde beworden.
Nachdem die Versetzung erfolgte, habe ich genau wie es edeserver angemerkt hat, mir übers BAPersBw diese 9 Monate anrechenbare Zeit bestätigen lassen und wurde letzten Monat noch in der laufenden Probezeit nach A10 befördert. Ich kann nur jedem ehemaligen SAZ, der sich im öD hat eingliedern lassen, sich diese Zeiten bestätigen zu lassen.

Viele Grüße
schimuetz

Warzenharry:
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich denke ich lasse es auf mich zukommen. Mitte 2023 werde ich ja erfahren, wie man vorhat mich zu fördern oder eben nicht und dann werde ich mich ggf. neu orientieren.


@EiTee

zu deiner mittleren Antwort:  ;D ;D ;D ja das weiß ich.  ;D ;D ;D

@ BalBund: Die totale Null habe nur gewählt weil ich mich hier nicht als der Player aufspielen wollte. Eigentlich bin ich bis Dato immer ganz gut beurteilt worden. (7,6; 7,8; 8.0, Empfehlung BS und OffzMilFD, Offz Eignung)
Ich denke auch meine Motivation und dergleichen sind sehr ausgeprägt. Schlagfertig bin ich auch. Komme aus der Personalerschiene.
Ich gebe zu, ich würde hinter einer Beurteilung unterhalb der 6 tatsächlich Absicht und Vorgabe seitens der Personaler vermuten, um nicht so viele für die Beförderungsentscheidung zu haben.  ;)

Mal sehen, wie es sich entwickelt.

@schimuetz: Welche Zeit 9 Monate hast du dir bestätigen lassen? auf meine Probezeit wurde nichts angerechnet. (gerne auch via PN)

Grüße

andreb:
Guten Abend,

vielen Dank schonmal an die vielen sehr hilfreichen Posts.

Ich habe jetzt vieles durchgelesen und auch quergelesen; werde aber doch nicht ganz schlau :(

Rahmenbedingungen:
2004 - 2017 SaZ mit anfänglichem Grundwehrdienst
2017 Beginn Laufbahnausbildung (ein Monat im „Doppelstatus“)
2020 Ernennung BaP mit Festsetzung der dreijährigen Probezeit als Bundesbeamter

Was kann ich nun genau tun ?!
Den GWD auf die Probezeit anrechnen lassen ?!

Vielen Dank.

Max:
Wurde bei dir nicht schon alles bei der Stufenfestsetzung verbraucht? Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen?

edeserver:

--- Zitat von: andreb am 11.12.2021 19:28 ---Guten Abend,

vielen Dank schonmal an die vielen sehr hilfreichen Posts.

Ich habe jetzt vieles durchgelesen und auch quergelesen; werde aber doch nicht ganz schlau :(

Rahmenbedingungen:
2004 - 2017 SaZ mit anfänglichem Grundwehrdienst
2017 Beginn Laufbahnausbildung (ein Monat im „Doppelstatus“)
2020 Ernennung BaP mit Festsetzung der dreijährigen Probezeit als Bundesbeamter

Was kann ich nun genau tun ?!
Den GWD auf die Probezeit anrechnen lassen ?!

Vielen Dank.


--- End quote ---

Nein, eine Berücksichtigung deiner Grundwehrdienstzeit nach §8a Abs. 1 SVG.
"Auch die sich daraus ergebenden beruflichen Verzögerungen sind angemessen auszugleichen"
Ob sich daraus ein Anspruch auf eine Beförderung ableitet lässt glaube ich nicht. Aber 1. besteht Anspruch auf Ausgleich und 2. kenne ich nur Fälle wo dies durch eine Beförderung ausgeglichen wurde.

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