Autor Thema: Lesart § 22 Abs. 4 Nr. 2 a BBG / Beförderung auf Bündeldienstposten  (Read 6758 times)

Warzenharry

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Hallöchen liebes Forum,

als Neuling hier möchte ich direkt eine Frage stellen und hoffe ihr habt eine Meinung dazu.

Derzeit absolviere ich meine BaP Probezeit und würde gerne wissen ob ich nach der Probezeit eine Chance habe direkt in A10 befördert zu werden.

Des Öfteren hört man, dass man den BaP, der frisch zum BaL ernannt wurde gerne noch warten lässt, bevor er in A10 befördert wird.

Mein grundsätzliches Verständnis eines Bündeldienstposten ist, dass eine DP der mit A9g-A11 bewertet ist, auch die entsprechende Haushalts"karte" hinterlegt haben muss. Also dass die Mittel für die Besoldung in jeder der 3 BesGrp sichergestellt sein müssen.

Den o.g. Paragraphen lese ich wie folgt.

Ich kann frühestens 1 Jahr nach EINSTELLUNG zum BaP oder BaL befördert werden. Wenn ich jedoch als BaP eingestellt wurde, innerhalb dieser Probezeit nicht befördert wurde, was eh recht selten der Fall sein dürfte, werde ich bei der Ernennung zum BaL ja nicht "neu Eingestellt" sondern wechsle lediglich den Status.

Daraus folgt für mich, dass ich, sofern ich nicht die totale "NULL" bin, mit Ernennung zum BaL doch eigentlich auch in A10 befördert werden würde.
Gemäß BVerfG ist das "Leistungs-, Eignungs- und Fähigkeitsprinzip auch nicht umgangen. Ebenso wurde ich ja auch für jenen Bündeldienstposten ausgewählt und denke, dass ich dann nach erfolgter Bewährung als BaP auch ein Anrecht auf die Beförderung auf "meinem" DP habe.

Wie seht Ihr das?

PS: Da ich nicht weiß, wer hier so alles schreibt, nein ich bin keine 20 Jahre und möchte schnell viel Geld ohne je was geleistet zu haben.
Ich bin schon an der 35 vorbei, habe 12 Jahre als Soldat A6-A8z gedient, habe mit mittlerer Reife, Ausbildung zum Bürokaufmann und Fortbildung zum Personalfachkaufmann zum Ende meiner militärischen Laufbahn das Studium begonnen und logischerweise auch bestanden.
Ich habe habe auch Frau, Kind(er), Haus und Hof.
Deshalb interessiert mich schon sehr, ob ich ohne "die NULL" zu sein, vernünftig durchbefördert werde oder ob diese Bündelung auch eine Art Personalmarketing ist um Bewerber zu generieren, da ich für mich entschieden hatte mich NICHT auf einen "nur" mit A9 dotierten DP zu bewerben und ich im Zweifel, um meine Ziele zu erreichen eher zu meinem alten Arbeitgeber, dann als ziviler Beamter zurück "muss".

Viele Grüße

edeserver

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Lieber Warzenharry,

Dein grundsätzliches Verständnis zwischen Dienstpostendotierung und Haushaltskarte teile ich nicht. Eine gleiche Deckung ist nicht vorgesehen und wären auch verschwendete Mittel. Bsp. Müssten dann Mittel im Haushaltsplan des Ressorts für eine A11 bereitstehen, obwohl in diesem Haushaltsjahr der Beamte gar nicht befördert werden könne, weil er A9 ist. Daher ist die Anzahl dieser Mittel bzw. Haushaltskarten geringer und der Dienstherr kann diese verschieben. Aufgrund dieser Verknappung kommt hier zusätzlich die Beurteilung ins Spiel, um eine Reihung nach Leistung vorzunehmen. Ein Spiel was dir als ehemaliger Soldat bekannt sein dürfte.
Die Bündelung von Dienstposten dient der Attraktivität und um Personal eine Weile zu halten und Erfahrung zu generieren. Der Beamte bekommt dann wiederum seine Standortgarantie. Bei sehr großen Verwaltungen mag man auch argumentieren, dass der Aufwand für notwendige Bewerbungen (vorgeschriebene Verwendungsbreite) reduziert wird.
Eine Beförderung innerhalb der Probezeit ist nicht ausgeschlossen, da du sicherlich als SaZ 12 Grundwehrdienst geleistet hast (mehr dazu im §12 Abs. 3 ArbPlSchG bzw. §8a Abs. 1 SVG).
Bei den Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr ist eine zeitnahe oder Doppelernennung nach Ablauf der Probezeit der Regelfall. §22 Abs. 4 Nr 2a BBG ist da kein Hindernis und deckt sich mit deiner Lesart.
Wie wird es denn bei deinen neuen Dienstherren gehandhabt mit einer zeitnahen Ernennung in A10 mit dem neuen Status BaL? Gibt es Erfahrungswerte von Kollegen oder gar der Personalstelle?

Viele Grüße

Warzenharry

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Hallo edeserver,

gut... so klingt das tatsächlich erstmal logisch.

Ich stelle mir jedoch die Frage, wenn die Behörde solche Stellen ausschreibt, was macht Sie denn dann, wenn sich nur bereits "fertige" A11er auf die ausgeschriebenen DP's bewerben?

In dem Fall dass deine Sicht korrekt ist, müsste ich dann mit einer möglichst guten Anlassbeurteilung aus der BaP Zeit kommen, damit ich zeitnah eine Chance habe auf A10 zu steigen, da ich dann mir allen anderen A9ern verglichen werde?? Muss ein Beförderungsschlüssel oder dergleichen offengelegt werden?

Habe keine Lust, dass die Beförderungen alle weiter oben im Mutterhaus durchgeführt werden und die Außenstellen bekommen nichts ab. Das kennt man ja aus der Truppe. 

Die meisten meiner verbeamteten Kollegen meinten, dass die Beförderungen nicht wirklich schnell gehen und dass lässt mich überlegen.  :(


Grüße

EiTee

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Ich kann frühestens 1 Jahr nach EINSTELLUNG zum BaP oder BaL befördert werden. Wenn ich jedoch als BaP eingestellt wurde, innerhalb dieser Probezeit nicht befördert wurde, was eh recht selten der Fall sein dürfte, werde ich bei der Ernennung zum BaL ja nicht "neu Eingestellt" sondern wechsle lediglich den Status.

Richtig, es gibt genug unwissende Personaler die das nicht verstehen.

Ebenso wurde ich ja auch für jenen Bündeldienstposten ausgewählt und denke, dass ich dann nach erfolgter Bewährung als BaP auch ein Anrecht auf die Beförderung auf "meinem" DP habe.

Nein, ein Recht auf Beförderung gibt es nicht! Du kannst auch bis zur Pension im Eingangsamt verschimmeln.


Muss ein Beförderungsschlüssel oder dergleichen offengelegt werden?
Es kann nichts offengelegt werden, was offiziell nicht existieren darf.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dient als Entscheidungsgrundlage, selbst bei Spitzenwerten entsteht hieraus kein Anspruch auf Beförderung.

In unserer Behörde erhält fast jeder (>95%) mit der BaL (so war keine direkte Einstellung) seine erste Beförderung. Wenn die Beförderungschancen bei Dir nicht gut sind, dann sollte ein Wechsel in Betracht gezogen werden.


BalBund

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in der Kürze: Die Annahme, dass Du nach Ablauf der Probezeit gleichzeitig BaL und A10 werden kannst ist im Grunde richtig, die Annahme, dass es passiert, wenn Du keine totale Null bist ist jedoch gleichermaßen falsch.

Beförderungen erfolgen nach dem Prinzip der Besteignung, es gibt keinen Anspruch darauf und die Behörde kann auch eine Mindestbeurteilung fordern. Hier bei uns sind das z.B. 6 von 9 möglichen Punkten. Die Chance, dass ein BaP, insbesondere nach verkürzter Probezeit diese 6 Punkte auf Anhieb schafft sind - nun ja - übersichtlich. Wahrscheinlicher ist daher eher, dass Du Dich als Inspektor auf Lebenszeit bewährst und dann zum nächsten Regelbeurteilungstermin, wenn die notwendige Punktzahl erreicht ist, die Beförderung erhältst.

Merke: auch bei gebündelten Dienstposten besteht kein Anspruch auf Durchbeförderung, unabhängig davon, ob die Stelle haushalterisch gesichert ist.

schimuetz

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Hallo Warzenharry, aus eigener Erfahrung kann ich dir folgendes mitteilen:

Ich war selber SAZ 12 (A8z), bin über den Z-Schein im Vorbereitungsdienst für den gD auf kommunaler Ebene gelandet und habe mich dann nach einem Jahr als Sachbearbeiter (A9g) in der Ordnungsverwaltung erfolgreich auf eine Sachbearbeiterstelle (A9-A11) in einer oberen Bundesbehörde beworden.
Nachdem die Versetzung erfolgte, habe ich genau wie es edeserver angemerkt hat, mir übers BAPersBw diese 9 Monate anrechenbare Zeit bestätigen lassen und wurde letzten Monat noch in der laufenden Probezeit nach A10 befördert. Ich kann nur jedem ehemaligen SAZ, der sich im öD hat eingliedern lassen, sich diese Zeiten bestätigen zu lassen.

Viele Grüße
schimuetz

Warzenharry

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Vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich denke ich lasse es auf mich zukommen. Mitte 2023 werde ich ja erfahren, wie man vorhat mich zu fördern oder eben nicht und dann werde ich mich ggf. neu orientieren.


@EiTee

zu deiner mittleren Antwort:  ;D ;D ;D ja das weiß ich.  ;D ;D ;D

@ BalBund: Die totale Null habe nur gewählt weil ich mich hier nicht als der Player aufspielen wollte. Eigentlich bin ich bis Dato immer ganz gut beurteilt worden. (7,6; 7,8; 8.0, Empfehlung BS und OffzMilFD, Offz Eignung)
Ich denke auch meine Motivation und dergleichen sind sehr ausgeprägt. Schlagfertig bin ich auch. Komme aus der Personalerschiene.
Ich gebe zu, ich würde hinter einer Beurteilung unterhalb der 6 tatsächlich Absicht und Vorgabe seitens der Personaler vermuten, um nicht so viele für die Beförderungsentscheidung zu haben.  ;)

Mal sehen, wie es sich entwickelt.

@schimuetz: Welche Zeit 9 Monate hast du dir bestätigen lassen? auf meine Probezeit wurde nichts angerechnet. (gerne auch via PN)

Grüße

andreb

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Guten Abend,

vielen Dank schonmal an die vielen sehr hilfreichen Posts.

Ich habe jetzt vieles durchgelesen und auch quergelesen; werde aber doch nicht ganz schlau :(

Rahmenbedingungen:
2004 - 2017 SaZ mit anfänglichem Grundwehrdienst
2017 Beginn Laufbahnausbildung (ein Monat im „Doppelstatus“)
2020 Ernennung BaP mit Festsetzung der dreijährigen Probezeit als Bundesbeamter

Was kann ich nun genau tun ?!
Den GWD auf die Probezeit anrechnen lassen ?!

Vielen Dank.

Max

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Wurde bei dir nicht schon alles bei der Stufenfestsetzung verbraucht? Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen?


edeserver

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Guten Abend,

vielen Dank schonmal an die vielen sehr hilfreichen Posts.

Ich habe jetzt vieles durchgelesen und auch quergelesen; werde aber doch nicht ganz schlau :(

Rahmenbedingungen:
2004 - 2017 SaZ mit anfänglichem Grundwehrdienst
2017 Beginn Laufbahnausbildung (ein Monat im „Doppelstatus“)
2020 Ernennung BaP mit Festsetzung der dreijährigen Probezeit als Bundesbeamter

Was kann ich nun genau tun ?!
Den GWD auf die Probezeit anrechnen lassen ?!

Vielen Dank.


Nein, eine Berücksichtigung deiner Grundwehrdienstzeit nach §8a Abs. 1 SVG.
"Auch die sich daraus ergebenden beruflichen Verzögerungen sind angemessen auszugleichen"
Ob sich daraus ein Anspruch auf eine Beförderung ableitet lässt glaube ich nicht. Aber 1. besteht Anspruch auf Ausgleich und 2. kenne ich nur Fälle wo dies durch eine Beförderung ausgeglichen wurde.