Autor Thema: SuE Eingruppierung in TVöD  (Read 3508 times)

Phil19

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SuE Eingruppierung in TVöD
« am: 10.12.2021 17:07 »
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und finde die Infoseite sehr gut! Meine Frau ist Erzieherin und es wird jetzt eine gGmbH aus der Kita gemacht. Die neuen Verträge sollen Tarifgebunden sein. Allerdings verstehe ich nicht wo der Sozial und Erziehungsdienst zugeordnet wird? Dem TVöD-B oder TVöD-V? Oder beiden? Ich habe verstanden, dass der SuE nur eine Anlage mit Entgeltgruppen ist. Jedoch wird auf der offiziellen Seite dieses Forums die Höhergruppierung für SuE mit anderen Zeiten eingeordnet als es im Tarifvertrag zu finden ist. Gibt es eine Quelle im Tarifvertrag für diesen Umstand?

Speziell meine ich den Umstand, dass die Höherstufung in Stufe 3 laut Tarifvertrag 2 Jahre in Stufe 2 dauert. Hier auf dieser Seite wird die Höherstufung nach 3 Jahren in Stufe 2 ausgegeben. Gibt es dafür eine Erklärung?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Lars73

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #1 am: 10.12.2021 17:25 »
Die entsprechenden Regelungen finden sich in beiden genannten durchgeschriebenen Fassungen (TVöD-V und TVöD-B). Man findet die abweichenden Regelungen im Tarifvertrag. Siehe § 16 (3.1) TVöD-V.

Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #2 am: 10.12.2021 18:57 »
Vielen Dank für die Antwort. Genau habe ich nachgeschaut! Im TVöD-V ist der §16 Absatz 3 und Absatz 3.1 identisch von den Zeiten her. Es erklärt sich mir leider nicht. Es ist vermerkt: Redaktionelle Änderung durch § 1 Abs. 2 Satz 6 der Anlage zu § 56 BT-V.

Anlage BT-V §56 besagt:

http://www.tvöd-k.de/B56_VKA_Anl.htm

Also liege ich wahrscheinlich in meiner Annahme richtig, dass es erst so gewesen ist und durch Anlage BT-V §56 es dann geändert wurde. Wobei der §16 Absatz 3 ja auch nicht durch Absatz 3.1 ausgeschlossen wird, sondern in §17 Absatz 2 Spielraum für Leistungbemessung gegeben wird.

Also für mich leider nach wie vor nicht ersichtlich. Die kürzeren Zeiten scheinen zu gelten.

Dann hätte ich noch eine Frage zu den Eingruppierungen in den Entgeltgruppen 8b und 9. Worin liegt da der Unterschied? Da das Entgeld gleich bleibt, gehe ich von aus, dass dort vielleicht die Jahre zur Höherstufung variieren?



Lars73

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #3 am: 10.12.2021 19:05 »
Welche Fassung des Tarifvertrags schaust du dir an? Die Fassung auf der Seite VKA hat in 3.1 andere Zeiten:
"(3.1) Die Beschäftigten nach § 15 Abs. 2 Satz 2 erreichen abweichend von Absatz 3
die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung
gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit
innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5"

Natürlich gilt für die in 3.1 genannten Beschäftigten diese Regelung und nicht Absatz 3.


Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #4 am: 10.12.2021 19:29 »
Achso mein Fehler, irgendwie habe ich die geschriebenen Zahlen überlesen... ::)

Die genannten Beschäftigten sind aus dieser Anlage zu entnehmen: Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1, unter §15 Absatz 2?

Ich frage mich manchmal warum so kompliziert ...

Nun ist dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen. Im Vertrag stehen genannte Zeiten aus §16 Absatz 3 und nicht Absatz 3.1. Der Vertrag ist vorunterzeichnet von der Chefin. Könnte meine Frau darauf bestehen? Könnte man dies als übertariflich deklarieren? Hat der Arbeitgeber trotzdem das recht es so zu gestalten?

Und warum ist eigentlich TVöD-V und nicht B dafür zuständig, weil B kümmert sich um den Betreuungsdienst, oder werden unsere Kinder mittlerweile verwaltet? Könnte man sich nicht auf TVöD-B berufen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Lars73

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #5 am: 10.12.2021 19:59 »
Was steht denn genau im Vertrag?

Der TVöD-B enthält für den SuE-Bereich die gleiche Regelung. Es sind ja keine getrennten Tarifverträge sondern jeweils die entsprechenden Teile des Tarifvertrags.

Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #6 am: 10.12.2021 21:14 »
Genau im Vertrag steht das:

"4.
Der Arbeitnehmer erhält monatlich ein Tabellenentgelt gem. abs. 1. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist, und nach derfür ihn geltenden Stufe.

Die Entgeltgruppe 1 bis 15 umfassen sechs Stufen.

Der Arbeitnehmer erreicht die jeweils nächste Stufe nach folgenden Zeiten einer ununerbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei seinem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

 -Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
 -Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
 -Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
 -Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
 -Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5"

Entweder haben die sich vertan und die falschen Zeilen aus dem TVöD kopiert oder keine Ahnung. Ist dieses Model denn auch möglich für Erzieher? Laut diesem Model müsste meine Frau schon Stufe 4 bekommen. Stufe 3 hat sie auch laut dem Model aus 3.1 sowieso schon 1/1/2 Jahre zu spät bekommen, deswegen sind wir jetzt da so hinterher.

XTinaG

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #7 am: 11.12.2021 09:58 »
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrages?

Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #8 am: 12.12.2021 15:10 »
Im Arbeitsvertrag steht nur, dass die Vergütung sich nach der Tariftabelle richtet in der jeweilgen Fassung. Es wurde gesagt, das der Vertrag Tarifgebunden sein soll, aber es steht nirgnds im Vertrag. Damit wahrscheinlich keine anderen Klauseln aus dem Tarifwerk vorrausgesetzt werden können. Demzufolge wäre die Stufenlaufzeit eine übertarifliche Leistung. Meine Frau ist Betriebsrätin und der hat mittels Interessenausgleich den Vertrag abgesegnet. Da bin ich mal gespannt was dabei jetzt herauskommt.


XTinaG

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #9 am: 12.12.2021 15:17 »
Wenn nicht auf den Tarifvertrag verwiesen wird, kann es auch keine übertariflichen Leistungen geben. Der Arbeitsvertrag erhält nach Deiner Schilderung keine Vereinbarung zu Stufenlaufzeiten in den S-Entgeltgruppen. Was der Betriebsrat tut oder nicht tut, berührt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.

Lars73

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #10 am: 12.12.2021 15:29 »
Da muss de gesamten Vertrag sehen was nun genau vereinbart ist. Aber als Arbeitnehmer wählt man nun die für einen günstigen Interpretationen und fordert die entsprechende Bezahlung.

Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #11 am: 13.12.2021 12:28 »
Wenn nicht auf den Tarifvertrag verwiesen wird, kann es auch keine übertariflichen Leistungen geben. Der Arbeitsvertrag erhält nach Deiner Schilderung keine Vereinbarung zu Stufenlaufzeiten in den S-Entgeltgruppen. Was der Betriebsrat tut oder nicht tut, berührt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.

Ja es steht nirgendswo etwas von S-Entgeltgruppe im Vertrag. Es steht etwas von Tariftabelle der jeweils gültigen Fassung. Wenn die Fassung Anlage C S-Entgeltgruppe heißt, dann ist diese gemeint. Dann muss nicht extra bei den Stufenlaufzeiten die gültige Tabelle genannt werden. Die Stufenlaufzeit steht exakt im Vertrag nach §16 Absatz 3. Deswegen die ganze Verwirrung. Es wurden Teile aus dem Tarifwerk in den Vertrag aufgenommen, aber der Vertrag scheint nicht Tarifgebunden zu sein. Sie hat sich mit Kollegen auch schon unterhalten, und diese haben sich auch schon die höher Stufung ausgerechnet. Die Geschäftsführung wird sich mit jedem Mitarbeiter auseinandersetzen können, weil es in jedem Vertrag steht. Deswegen ist es nur nett von meiner Frau das sie jetzt schon darauf hinweist, wobei sie die letzte ist, die den Vertrag noch unterschreiben muss. Das ganze geht heute zum Anwalt wie mit dem ganzen zu Verfahren sei. Es stimmt aber das es kein Tarifvertrag ist und somit nicht übertariflich ist, aber es geht auch nicht, dass im Vertrag etwas steht und wenn man die Geschäftsführung darauf hinweist, das dann auf gültige Tabellen des Tarifvertrages verwiesen wird. Es muss zumindest zur Kenntnis genommen werden, das da ein Fehler unterlaufen ist und sich geeinigt werden wie damit umgegangen wird. Wiegesagt Vertrag neu Aufsetzen ist nicht mehr, da viele schon unterschrieben haben und der Betriebsrat dem noch zustimmen müsste. Aber nichtsdestotrotz vielen Dank für eure Hilfe. Das ganze würde nicht passieren würde man einfach nach Tarif bezahlen ... stattdessen hat ein extra Anwalt den Vertrag geschrieben und wahrscheinlich den Fehler gemacht.
« Last Edit: 13.12.2021 12:39 von Phil19 »

XTinaG

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #12 am: 13.12.2021 12:31 »
Genau. Und jetzt müßte man schauen, was genau überhaupt im Arbeitsvertrag steht. Aus einzelnen Versatzstücken kann man nämlich nicht beurteilen, was vereinbart worden ist.

Phil19

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #13 am: 13.12.2021 15:21 »
Also meine Frau möchte nicht, dass der ganze Vertrag hochgeladen wird. Aber es ist so, dass der Vertrag nicht tarifgebunden ist. Das steht auch nochmal in der Unterrichtung zum Betriebsübergang, dass momentan keine Tarifverträge anwendbar sind. Es tut mir leid, ich habe glaube ich noch garnicht erwähnt, dass meine Frau bei der AWO angestellt ist, welcher ja ein privater Träger ist. Ich glaube die Information hat ihnen gefehlt. Wäre es ein städtischer Betreiber, wäre klar, dass die Tarifverträge ihren Geltungsbereich hätten und man sich verträglich nicht davon distanzieren kann. Die AWO versucht sich halt anzulehnen an den Tarif ohne zu sagen, dass er Gültigkeit hätte. Also vielen Dank nochmal für eure Hilfe.

XTinaG

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Antw:SuE Eingruppierung in TVöD
« Antwort #14 am: 13.12.2021 15:48 »
Ein Vertrag kann nicht tarifgebunden sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jeweils über Koalitionen bzw. Arbeitgeber auch selbst tarifgebunden sein. Ist sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden, liegt beiderseitige Tarifbindung vor und die tariflichen Normen gelten unmittelbar. Hier sollen jedoch tarifliche Normen ohne deren unmittelbare Geltung zur Anwendung kommen. Das passiert genau dann, wenn im Arbeitsvertrag eine dynamische oder statische Verweisung auf den Tarifvertrag insgesamt oder einzelne tarifliche Normen oder eine Gleichstellungsabrede enthalten ist. Ansonsten gelten die tariflichen Normen überhaupt nicht. Gelten die tariflichen Normen nicht, gelten die ansonsten im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen. Was da vereinbart worden ist, müßte ggfs. ausgelegt werden. Sind wesentliche Bestandtteile wie Vergütung oder Arbeitszeit nicht vereinbart, so gilt die übliche Vergütung bzw. die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.

"Last Edit: 13.12.2021 12:39 von Phil19" Das war 8 Minuten, nachdem ich auf den Beitrag geantwortet habe. Das finde ich erstens ein wenig unanständig, wenn man Beiträge ändert, nachdem darauf geantwortet worden ist, und zweitens ist es auch nachteilig für den Fragenden, da man von der Bearbeitung nichts mitbekommt, wenn man den Thread nicht zufällig erneut aufruft oder danach ein neuer Beitrag geschrieben wird. Ohne Deinen Beitrag von 15:21 Uhr hätte ich Deine Bearbeitung von 12:39 Uhr überhaupt nicht bemerkt.