Ein Vertrag kann nicht tarifgebunden sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jeweils über Koalitionen bzw. Arbeitgeber auch selbst tarifgebunden sein. Ist sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden, liegt beiderseitige Tarifbindung vor und die tariflichen Normen gelten unmittelbar. Hier sollen jedoch tarifliche Normen ohne deren unmittelbare Geltung zur Anwendung kommen. Das passiert genau dann, wenn im Arbeitsvertrag eine dynamische oder statische Verweisung auf den Tarifvertrag insgesamt oder einzelne tarifliche Normen oder eine Gleichstellungsabrede enthalten ist. Ansonsten gelten die tariflichen Normen überhaupt nicht. Gelten die tariflichen Normen nicht, gelten die ansonsten im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen. Was da vereinbart worden ist, müßte ggfs. ausgelegt werden. Sind wesentliche Bestandtteile wie Vergütung oder Arbeitszeit nicht vereinbart, so gilt die übliche Vergütung bzw. die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.
"Last Edit: 13.12.2021 12:39 von Phil19" Das war 8 Minuten, nachdem ich auf den Beitrag geantwortet habe. Das finde ich erstens ein wenig unanständig, wenn man Beiträge ändert, nachdem darauf geantwortet worden ist, und zweitens ist es auch nachteilig für den Fragenden, da man von der Bearbeitung nichts mitbekommt, wenn man den Thread nicht zufällig erneut aufruft oder danach ein neuer Beitrag geschrieben wird. Ohne Deinen Beitrag von 15:21 Uhr hätte ich Deine Bearbeitung von 12:39 Uhr überhaupt nicht bemerkt.