Autor Thema: [HE] DO-Angestelltenverhältnis bei Hessischem Spitzenverband?  (Read 1460 times)

Amtsschimmel

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Hallo,

folgender SV:

Ein kommunaler Spitzenverband in Hessen, eingetragener Verein der Rechtsform nach, schreibt eine leitende Position nach E15 TVöD bzw. A15 HBesG (mit Perspektive auf A16) aus.

Nach RS mit einem Verantwortlichen des Verbands besitzt dieser keine Dienstherrenfähigkeit, sondern bietet die Beamtenplanstellen in Form eines "Angestelltenverhältnisses" an, welches jedoch auf den Grundsätzen des Beamtentums basiere, incl. Pension, Beihilfe etc.

Folglich kann es sich für mich nur um eine DO-Anstellung handeln, ist das korrekt? Und gibt es DO-Anstellungen überhaupt jenseits der Sozialversicherungen? Mit diesem Rechtsfeld bin ich nur sehr sporadisch vertraut.

Es wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass bei Anstellung flexibler gehandelt werden könne, als das hessische Laufbahnrecht dies normalerweise hergebe.

Momentan befinde ich mich in der A10 (Bundesbeamter auf Lebenszeit). Ich hätte nie mit dem Gedanken gespielt, mein Beamtenverhältnis zu beenden, da es bislang genau das Richtige für mich war und ich mich mittlerweile stark damit identifiziere.
Von Seiten des potentiellen Arbeitgebers wurde jedoch signalisiert, dass eine Übernahme direkt nach A13 stattfinden könne, dann mit schrittweise Förderung bis zur A15 oder sogar A16.

Von A10 direkt auf A13, an allen Laufbahnregularien vorbei, erscheint mir tatsächlich zu gut, um wahr zu sein.

Meine Fragen:

1. Kommt man aus dem DO-Verhältnis wieder raus und zurück in ein Beamtenverhältnis? Und gibt es dabei Reibungsverluste (Pensionsansprüche, Statusamt etc.)?

2. Ist das DO-Verhältnis wirklich dem Beamtenverhältnis gleichwertig? Gibt es konkrete Nachteile?

3. Gilt das DO-Verhältnis auch auf Lebenszeit, oder ist man - oh Schock - rechtlich dann doch stinknormaler Arbeitnehmer mit kündbarem Arbeitsvertrag (the horror!)?

Zusatzinformation:

Ich mache berufsbegleitend den MPA in Kassel und bin in absehbarer Zukunft fertig. Im Bund habe ich durchaus auch Perspektiven, diese sind aber nicht konkret. Als Bundesländer kämen RLP und Hessen in Frage, deren Laufbahnverordnungen ich jedoch vergleichsweise angestaubt finde, wenn es um Durchlässigkeit vom gD in den hD geht.

Empfiehlt es sich, die Lebenszeitverbeamtung für ein DO-Verhältnis mit sofortigem und erheblichen Sprung im Statusamt aufzugeben?

Casiopeia1981

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Hi. Es handelt sich dabei nicht um eine DO-Anstellung! Die Do-Rechtsverhältnisse sind zu 99% dem Beamtenrecht mit einem eigenen Laufbahn- und Dienstrecht einschl. Disziplinarverfahren nachgezeichnet. Es beruht auf einem Arbeitsvertrag, mit dem der Angestellte unter die Dienstordnung gestellt wird, die zum Autonomen Recht der SV-Träger zählt. Selbst die Dienstbezeichnungen entsprechen dem Beamtenrecht. Eine Beförderung nach A 13, einschl. Laufbahnwechsel wäre nur möglich, wenn das anzuwendende Beamtenrecht mit der Dienstordnung das vorsehen würden, was nicht der Fall sein würde! Ende mit der Klugsch…

Jetzt zum eigentlichen Anliegen:

Es handelt sich bei dem Verband um einen Spitzenverband als Körperschaft oder e. V. Es gibt keine öffentlich-rechtliche Dienstordnung, sondern lediglich einen Arbeitsvertrag, der auf das Beamtenrecht verweist. Im Arbeitsvertrag wird wahrscheinlich ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung drin sein, lediglich die außerordentliche Kündigung (kann man nicht ausschließen). Kein Nachteil - bei einer Kündigung würde im Rahmen einer Kündigungsschutzklsge das Arbeitsgericht auf das Beamtenrecht schauen. Eine Kündigung käme daher nur für Fälle in Betracht, bei denen ein Beamter aus dem Dienst entfernt werden würde.

Sozialversichegungsrechtlich müsstest du SV-frei sein, ich bin jetzt zu faul, um im SGB III, V und VI dir Vorschriften rauszusuchen.

Bzgl. Beförderung: Kommt auf die Anwendung des Beamtenrechts durch den AG an. Ich gehe davon aus, dass das in der Satzung indirekt oder durch Verwaltungsratsbeschluss geregelt ist. Da es sich um einen faktischen Laufbahnwechsel handelt, wäre das aber möglich. Wie gesagt, Arbeitsvertrag bedeutet auch privatrechtliche Autonomie. Die könnten dir auch auch ein individuelles Gehslt (150.000€) zahlen und das Beamtenrecht anwenden.
Wenn du mich fragst: Mach es!

PS: Ein Wechsel zurück ins Beamtenverhältnis ist etwas problematischer. Auf der Stelle kannst du aber sicherlich mal bei einer Kommune Wahlbeamter werden.


Alles ohne 100% Gewähr.

Ich habe 2008 (katholische Kirche) und 2012 (Forschungseinrichtung) gestanden, ist aber aus verschiedenen Gründen nicht soweit gekommen. Ich würde es aber machen, wenn es finanziell stimmt, Risiko ist sehr überschaubar.

Amtsschimmel

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Hi. Es handelt sich dabei nicht um eine DO-Anstellung! Die Do-Rechtsverhältnisse sind zu 99% dem Beamtenrecht mit einem eigenen Laufbahn- und Dienstrecht einschl. Disziplinarverfahren nachgezeichnet. Es beruht auf einem Arbeitsvertrag, mit dem der Angestellte unter die Dienstordnung gestellt wird, die zum Autonomen Recht der SV-Träger zählt. Selbst die Dienstbezeichnungen entsprechen dem Beamtenrecht. Eine Beförderung nach A 13, einschl. Laufbahnwechsel wäre nur möglich, wenn das anzuwendende Beamtenrecht mit der Dienstordnung das vorsehen würden, was nicht der Fall sein würde! Ende mit der Klugsch…

Jetzt zum eigentlichen Anliegen:

Es handelt sich bei dem Verband um einen Spitzenverband als Körperschaft oder e. V. Es gibt keine öffentlich-rechtliche Dienstordnung, sondern lediglich einen Arbeitsvertrag, der auf das Beamtenrecht verweist. Im Arbeitsvertrag wird wahrscheinlich ein Ausschluss der ordentlichen Kündigung drin sein, lediglich die außerordentliche Kündigung (kann man nicht ausschließen). Kein Nachteil - bei einer Kündigung würde im Rahmen einer Kündigungsschutzklsge das Arbeitsgericht auf das Beamtenrecht schauen. Eine Kündigung käme daher nur für Fälle in Betracht, bei denen ein Beamter aus dem Dienst entfernt werden würde.

Sozialversichegungsrechtlich müsstest du SV-frei sein, ich bin jetzt zu faul, um im SGB III, V und VI dir Vorschriften rauszusuchen.

Bzgl. Beförderung: Kommt auf die Anwendung des Beamtenrechts durch den AG an. Ich gehe davon aus, dass das in der Satzung indirekt oder durch Verwaltungsratsbeschluss geregelt ist. Da es sich um einen faktischen Laufbahnwechsel handelt, wäre das aber möglich. Wie gesagt, Arbeitsvertrag bedeutet auch privatrechtliche Autonomie. Die könnten dir auch auch ein individuelles Gehslt (150.000€) zahlen und das Beamtenrecht anwenden.
Wenn du mich fragst: Mach es!

PS: Ein Wechsel zurück ins Beamtenverhältnis ist etwas problematischer. Auf der Stelle kannst du aber sicherlich mal bei einer Kommune Wahlbeamter werden.


Alles ohne 100% Gewähr.

Ich habe 2008 (katholische Kirche) und 2012 (Forschungseinrichtung) gestanden, ist aber aus verschiedenen Gründen nicht soweit gekommen. Ich würde es aber machen, wenn es finanziell stimmt, Risiko ist sehr überschaubar.

Danke für diese Einsichten, die mir tatsächlich immens weiterhelfen.

Man lernt augenscheinlich nie aus. Dass es solche Rechtskonstellationen gibt, ist für mich ebenso überraschend wie faszinierend. Ich werde mir das gut überlegen und - im Falle einer konkreten Zusage - zumindest mal mit meiner aktuellen Hierarchie darüber reden, was die BLV so hergibt. ;)

Casiopeia1981

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