Hallo,
folgender SV:
Ein kommunaler Spitzenverband in Hessen, eingetragener Verein der Rechtsform nach, schreibt eine leitende Position nach E15 TVöD bzw. A15 HBesG (mit Perspektive auf A16) aus.
Nach RS mit einem Verantwortlichen des Verbands besitzt dieser keine Dienstherrenfähigkeit, sondern bietet die Beamtenplanstellen in Form eines "Angestelltenverhältnisses" an, welches jedoch auf den Grundsätzen des Beamtentums basiere, incl. Pension, Beihilfe etc.
Folglich kann es sich für mich nur um eine DO-Anstellung handeln, ist das korrekt? Und gibt es DO-Anstellungen überhaupt jenseits der Sozialversicherungen? Mit diesem Rechtsfeld bin ich nur sehr sporadisch vertraut.
Es wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass bei Anstellung flexibler gehandelt werden könne, als das hessische Laufbahnrecht dies normalerweise hergebe.
Momentan befinde ich mich in der A10 (Bundesbeamter auf Lebenszeit). Ich hätte nie mit dem Gedanken gespielt, mein Beamtenverhältnis zu beenden, da es bislang genau das Richtige für mich war und ich mich mittlerweile stark damit identifiziere.
Von Seiten des potentiellen Arbeitgebers wurde jedoch signalisiert, dass eine Übernahme direkt nach A13 stattfinden könne, dann mit schrittweise Förderung bis zur A15 oder sogar A16.
Von A10 direkt auf A13, an allen Laufbahnregularien vorbei, erscheint mir tatsächlich zu gut, um wahr zu sein.
Meine Fragen:
1. Kommt man aus dem DO-Verhältnis wieder raus und zurück in ein Beamtenverhältnis? Und gibt es dabei Reibungsverluste (Pensionsansprüche, Statusamt etc.)?
2. Ist das DO-Verhältnis wirklich dem Beamtenverhältnis gleichwertig? Gibt es konkrete Nachteile?
3. Gilt das DO-Verhältnis auch auf Lebenszeit, oder ist man - oh Schock - rechtlich dann doch stinknormaler Arbeitnehmer mit kündbarem Arbeitsvertrag (the horror!)?
Zusatzinformation:
Ich mache berufsbegleitend den MPA in Kassel und bin in absehbarer Zukunft fertig. Im Bund habe ich durchaus auch Perspektiven, diese sind aber nicht konkret. Als Bundesländer kämen RLP und Hessen in Frage, deren Laufbahnverordnungen ich jedoch vergleichsweise angestaubt finde, wenn es um Durchlässigkeit vom gD in den hD geht.
Empfiehlt es sich, die Lebenszeitverbeamtung für ein DO-Verhältnis mit sofortigem und erheblichen Sprung im Statusamt aufzugeben?