Autor Thema: Frage zur Umstellung auf TVöD  (Read 1652 times)

BP158

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Frage zur Umstellung auf TVöD
« am: 11.12.2021 13:55 »
Guten Tag,

ich habe eine Frage. In unserem Haus (Krankenhaus) wird gerade auf TVöD umgestellt. Die Mitarbeiter bekommen Ihren Änderungsvertrag zugesandt mit der entsprechenden Eingruppierung und dem sich daraus zu erwartendem Tarifentgelt. Was gehört noch dazu ? Woher weiss der Mitarbeiter, ob die Eingruppierung zu den Tätigkeiten passt, die er macht ?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Bernd

XTinaG

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Antw:Frage zur Umstellung auf TVöD
« Antwort #1 am: 11.12.2021 14:42 »
Wenn auf den TVÖD "umgestellt" wird, bedeutet das jedenfalls für tarifungebundene Arbeitnehmer, daß die Geltung des Tarifvertrags einzelvertraglich vereinbart wird. Das wird der konstituierende Inhalt des Änderungsvertrages sein. Die Feststellung zur Entgeltgruppe und zum Entgelt sind lediglich deklaratorischer Natur, da sich Eingruppierung und Entgelt unmittelbar aus den tariflichen Regelungen ergeben. Die Eingruppierung im TVÖD kann durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht geregelt werden, sondern ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Die deklaratorische Nennung der Entgeltgruppe im Tarifvertrag ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die die Eingruppierung nicht berührt. Welche Eingruppierung sich ergibt, ist geregelt durch § 12 TVÖD i.V.m. der Anlage Entgeltordnung.

BP158

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Antw:Frage zur Umstellung auf TVöD
« Antwort #2 am: 11.12.2021 16:25 »
Hallo Tina,

wir hatten bisher keinen TVöd, alles war individualvertraglich geregelt. Jetzt werden die Kollegen, wie möchten auf TVöD umgestellt bzw. übergeleitet.
Gehört zur Übersendung des Änderungsvertrages noch etwas dazu (zb. Stellenbeschreibung) ? Wie soll der Kollege denn wissen ob die Eingruppierung richtig ist ?

Vielen Dank

Bernd

XTinaG

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Antw:Frage zur Umstellung auf TVöD
« Antwort #3 am: 11.12.2021 16:48 »
Das habe ich doch bereits beantwortet.