Also mein Arbeitsgeber übernimmt die Regelungen des TVÖD ohne Änderung. Geschenkt wird hier keinem was.
Bei uns hat sich die Grenze für eine mögliche Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Aufgaben sein ein paar Jahren verschoben. Es können wohl schon über 30% reichen.
Allerdings ging es bei uns damals um etwas niedrigere Eingruppierungen. Wenn die Leitungsaufgaben also 40 % Deiner regelmäßigen Arbeitszeit in Anspruch nehmen könnte das für eine Höhergruppierung ausreichen.