Die Hürde für einer Kündigung wegen Krankheit sind hoch und bei Azubis noch höher. Häufiger sind Kündigungen wegen unentschuldigten Fehlen. Auch da braucht es bei Auszubildenden in der Regel eine Abmahnung.
Was hat der Arbeitgeber denn zur Kündigung gesagt? Wie viele Krankheitstage waren es. Lagen alle AU-Bescheinigungen vor, erfolgte die Krankmeldung jeweils rechtzeitig?
Welche regionale Fassung der AVR findet Anwendung?
Im Regelfall wird es so sein, dass wenn die Kündigung zum 30.11. wirksam wird, besteht für das Jahr kein Anspruch auf Jahressonderzahlung.