Autor Thema: Schwerbehindertenvertretung  (Read 998 times)

blondie

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Schwerbehindertenvertretung
« am: 13.12.2021 13:01 »
Moin, die SBV hat das Recht jährlich eine Versammlung durchzuführen. Wie sieht das bei euch aus? Wird dies jedes Jahr gemacht oder nur wenn es auch Neues zu berichten gibt? Sind solche Versammlungen eventuell abhängig von der Anzahl der Menschen mit Behinderung? Soll heißen, bei einer Anzahl von .... Menschen, kann der gewählte Vertreter besser ein direktes Gespräch suchen, anstatt eine extra Versammlung einzuberufen.
Hintergrund der Frage ist, dass bei uns diese Versammlung bisher jährlich angesetzt wurde, es aber an passenden Diskussionsthemen mangelte und dadurch immer weniger Kollegen teilnehmen.

veeam

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Antw:Schwerbehindertenvertretung
« Antwort #1 am: 14.12.2021 09:42 »
Wenn ich das richtige verstehe und diese Versammlungen exklusiv für SBs sind, spricht bereits ab 3 Teilnehmern alles für eine "Versammlung". Ansonsten müsste sich die informierende Partei doppelt und dreifach wiederholen. Das ist nicht effektiv. In der heutigen Zeit bietet sich dazu wunderbar die Videokonferenz an. Diese ist in vielen Fällen deutlich barrierefreier als potentielle Veranstaltungsorte.

Ansonsten und unabhängig davon ob es um eine Versammlung der SBs geht, bietet sich immer eine im Vorfeld geführte und öffentliche Tagesordnung an. Daran ließe sich schnell erkennen ob genügend und ausreichend relevante Punkte für den Termin vorliegen. Das vermeidet auch die unangenehme Stille nach der Frage "Hat sonst noch jemand etwas zu berichten?".