Hallo,
unsere neue Chefin wollte unbedingt folgenden Stellenanzeigentext veröffentlichen lassen:
Unsere Stadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Verwaltungsfachangestellten im Bereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, Personalwesen und Eigenbetriebe
Für diese Aufgaben suchen wir eine Verwaltungskraft mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Bereich der Verwaltung mit Erfahrung im kommunalem Bereich, einem sicheren Umgang mit den üblichen IT-Anwendungen, freundliches Auftreten, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nach dem TVöD bis Entgeltgruppe 9 c.
Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.
Wir hatten Sie schon darauf hingewiesen, dass wir mit dieser Ausschreibung mind. alle Schwerbehinderten einladen müssen, die offensichtlich nicht ungeeignet sind. Mehrarbeit ...
Und es sieht wohl so aus, als wenn wir Recht hatten und nun alle Schwerbehinderten einladen müssen, da keiner offensichtlich ungeeignet ist.
Nach einer Woche liegen uns unzählige Bewerbungen vor und eben verdammt viele von Schwerbehinderten, was irgendwie keine Überraschung ist.
Beispiel:
Wir haben hier z. B. eine Bewerberin, gelernte Vfa, Mitte 40, ein Dutzend Stellen, viele befristet, viele total sachfremd und, oder in der Privaten, im Schnitt gute Arbeitszeugnisse, vor 5 Jahren eine mehrmonatige Weiterbildung mit Note 1 im Bereich Personalwesen abgeschlossen, danach noch 1, 2 Weiterbildungen in Arbeitsrecht, auch mit gut bis sehr gut abgeschlossen, dafür aber überhaupt keine Berufserfahrung im Personalbereich, auch keine Berufserfahrung bzgl. Eigenbetriebe und Grundstücks- und Gebäudemanagement. Sie hat von den letzten 20 Jahren gerade mal die letzten 2 Jahre in 2 Kommunen gearbeitet, je im Einwohnermelde-/Passamt, Bürgerbüro und je befristet. In den Jahren davor war sie 1,5 Jahre bei einer größeren Behörde befristet angestellt und davor eben viele Jahre in der Privaten.
Die würden wir Sachbearbeiter von der Personalabteilung nicht einladen wollen, müssen wir aber, da offensichtlich eben nicht ungeeignet, wie unser Vorgesetzter uns mitgeteilt hat. Sie hat zwar keine Berufserfahrung in den Bereichen, hat aber wiederholt bewiesen, dass sie z. B. Personalwesen kann und sie hat eben auch wiederholt bewiesen, dass sie sich schnell und erfolgreich in neue Aufgabengebiete einarbeiten kann, wie z. B. zuletzt in 2 verschiedenen Kommunen im Bürgerbüro, was je nicht ganz ohne ist, wenn man bzgl. Einwohner- und besonders Passwesen vorher noch nie Berufserfahrung gesammelt hat.
Uns stellt sich die Frage, wie wir aber um eine Einladung von z. B dieser Bewerberin und anderen ähnlichen Bewerbern herumkommen können, ohne dass wir eine AGG-Klage befürchten müssen?
Wie seht ihr das bitte?
Müssen wir z. B. diese Bewerbin vom Gesetz und der aktuellen Rechtsprechung nach einladen?
Danke.
MfG