Autor Thema: Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?  (Read 5428 times)

egotrip

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Manches mal frage ich mich, was einige Menschen unter einer "Schwerbehinderung" verstehen?

Muss es immer ein "abber Arm" oder ein "ausses Auge" sein, ein Lähmung oder gar war geistiges?

Wissen solche Menschen eigentlich, dass auch ein chronisches Darmleiden, ein schweres Asthma oder auch eine Krebserkrankung in der Beobachtungszeit mit einem Grad der Behinderung ausgeglichen werden kann?

Und wissen solchen Menschen dann auch, dass es sie auch treffen kann, und dass genau diese Menschen dann zuerst laut schreien, wenn es diese Nachteilsausgleiche nicht gäbe?

Nur so ein Gedanke,....

MH

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@clarion: naja die Aussage kam ja von unserem Personaler... Man merkt ja erst später, wer besser gewesen wäre. Ich persönlich finde einen Lebenslauf nichtssagend 🤷

Ja, im Prinzip gebe ich ihnen Recht, allerdings war der Vorgänger halt auch schon 2Jahre dabei, hat super Arbeit gemacht und er kannte den "Laden". Ehrlich gesagt, die erste Zeit war es wirklich für uns alle schwer, als er ersetzt wurde. Mittlerweile habe wir uns eingependelt und die andere Hälfte der Arbeit anderweitig verteilt.

MH

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Und wissen solchen Menschen dann auch, dass es sie auch treffen kann, und dass genau diese Menschen dann zuerst laut schreien, wenn es diese Nachteilsausgleiche nicht gäbe?

Nur so ein Gedanke,....
ich habe eine ganz liebe Freundin, die eben diesen "Nachteilsausgleich" wie sie es formulieren als "Diskriminierung" empfindet.. Sie hat einen SB,  den sie allerdings ungern angibt.
« Last Edit: 13.12.2021 22:12 von MH »

clarion

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@MH, es wird doch seinerzeit ein Auswahlgremium gegeben haben,  das mindestens zwei Vorstellungsgespräche geführt hat. Da wird neben dem Personaler mindestens die SB Vertretung und jemand aus Eurem  Fachbereich teilgenommen haben.  Man wird gemeinsam beraten und entschieden haben, dass der Mensch mit dem SBA mindestens genauso gut ist wie der Exkollege. Und der Exkollege müsste zumindest bei den fachlichen Fragen einen Heimvorteil gehabt haben,  den er ganz offensichtlich nicht nutzen konnte. Einen Nachgeschmack kann ich eigentlich nicht  erkennen.  Man kann  dem Gremium höchstens vorwerfen sich geirrt zu haben, aber auch dafür kann der behinderte Kollege nichts. Vielleicht gab es aber auch ein Problem mit dem Exkollegen, von dem Du nichts mitbekommen hast.

MH

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@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.

Na, klar weiß ich nicht, ob es ein Problem gab. In den Augen von uns Kollegen halt nicht🤷. Keine Angst, keiner hat den "Neuen" Vorwürfe gemacht, wir sind ja keine Unmenschen 😉. Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird. Wir wurden halt vor einem neuen "zeitlichen Aufwand/Mehraufwand" gestellt und dies war tatsächlich erstmal für uns ein "Nachgeschmack", vorallem, wir hatten sowieso schon mit einen Langzeitausfall zu "kämpfen". Ich denke es ist einfach alles auf einmal gekommen... 

WasDennNun

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@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.
Interessant mit allen Bewerbern gleichzeitig? :o
Clarion meinte sicherlich je Bewerber eine VS. Bei Vergleich von zwei Personen also 2 VS

Johann

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Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird.

Ist das echt so, dass eine Stelle neu ausgeschrieben werden muss, wenn es im Prinzip nur darum geht, eine vorhandene Stelle zu entfristen? Wenn ja, ist das doof für euch.

Dann verstehe ich allerdings nicht, wieso man versucht, möglichst viele Bewerbungen für die Stelle zu bekommen, wenn es doch bereits so gut funktioniert. Bei einigen Stellenausschreibungen merkt man oft schon an der Beschreibung und den Anforderungen, dass die Stelle im Prinzip schon vergeben ist, weil sie so spezifisch gestellt ist, dass es eigentlich nur eine passende Person dafür gibt. Wieso man das bei euch dann nicht auch einfach so gehandhabt hat, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.

WasDennNun

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Wir haben es halt nur nicht verstanden, da es davor in unseren Augen reibungslos geklappt hat und wir sicher waren das er einfach entfristet wird.

Ist das echt so, dass eine Stelle neu ausgeschrieben werden muss, wenn es im Prinzip nur darum geht, eine vorhandene Stelle zu entfristen? Wenn ja, ist das doof für euch.

Dann verstehe ich allerdings nicht, wieso man versucht, möglichst viele Bewerbungen für die Stelle zu bekommen, wenn es doch bereits so gut funktioniert. Bei einigen Stellenausschreibungen merkt man oft schon an der Beschreibung und den Anforderungen, dass die Stelle im Prinzip schon vergeben ist, weil sie so spezifisch gestellt ist, dass es eigentlich nur eine passende Person dafür gibt. Wieso man das bei euch dann nicht auch einfach so gehandhabt hat, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Ich glaube es handelt sich hier um zwei unterschiedliche SV in dem Thread.

MH

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@Clarion. Bei uns gibt es nur 1 VS, mit allen Beteiligten.
Interessant mit allen Bewerbern gleichzeitig? :o
Clarion meinte sicherlich je Bewerber eine VS. Bei Vergleich von zwei Personen also 2 VS

Ja , klar jeden Bewerber einzeln 😅. Hab ich ihn wohl falsch verstanden.

MH

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@johann
Bei uns werden alle Stellen, welche erst befristet sind und dann unbefristet werden, ausgeschrieben. Zwar nur intern, allerdings auch hier gibt es einige Bewerbungen. Selbst ich habe mich auf meine eigene Stelle bewerben müssen. Unser Stelle werden leider ziemlich "oberflächlich" ausgeschrieben, nicht sehr spezifisch🤷. Naja, ist ja nun rum ums Eck. Ich wollte damit nur sagen, dass es zumindest bei uns die erste Zeit schwierig war. Wie  ich schon mal gesagt habe, jeder hat das Recht auch ein Mitarbeiter mit SB. Es war glaub ich damals einfach ein ungünstiger Zeitpunkt fürs Team.

WasDennNun

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@johann
Bei uns werden alle Stellen, welche erst befristet sind und dann unbefristet werden, ausgeschrieben.
Das wird oft so gemacht.
Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Organisator

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Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.

Kaiser80

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Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.
Nicht mal das. Zumindest das LPVG NRW sieht nur eine Mitbestimmung bei BEfristung vor. Bei einer Entfristung ist das gar nicht vorgesehen.
Ist m.W. sogar so, wenn der PR bei der BEfristung nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, ein unbefristetes AV entsteht. Hat zumindest ein gewisser spid mal hier mit Urteil zitiert
« Last Edit: 14.12.2021 13:57 von Kaiser80 »

Organisator

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Meistenst, weil die naiven Pler mit dem Beamtenkalkriesel meinen das müsse man so machen.
Ich wüsste allerdings keine gesetzliche Notwendigkeit bei Angestellten.

Richtig. Gibt es auch nicht. Einzig der PR muss zustimmen.
Nicht mal das. Zumindest das LPVG sieht nur eine Mitbestimmung bei BEfristung vor. Bei einer Entfristung ist das gar nicht vorgesehen.
Ist m.W. sogar so, wenn der PR bei der BEfristung nicht ordnungsgemäß beteiligt wird, ein unbefristetes AV entsteht. Hat zumindest ein gewisser spid mal hier mit Urteil zitiert

Gut möglich, ich bezog mich auf die Ausschreibung allgemein, nicht auf die Entfristung.

Kaiser80

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Sorry nicht richtig gelesen