Autor Thema: [Allg] Anwartschaft für Ehefrau sinnvoll?  (Read 1553 times)

martin0312

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
[Allg] Anwartschaft für Ehefrau sinnvoll?
« am: 14.12.2022 13:50 »
Hallo liebes Forum,

meine Ehefrau war für weniger als 2 Jahre als beihilfeberechtige über mich privat versichert.
Nun hat sie eine neuen Job und ist somit gesetzlich versichert. Mein Berater möchte mir eine Anwartschaft andrehen, damit sie später wieder über die PKV versichert werden kann.
Ist das überhaupt sinnvoll? Als Beamter mD reicht mein Einkommen eh nicht für uns beide und sie ist sowieso gezwungen zu arbeiten. Auch wenn wir an Kinder denken sollten, ist sie doch während der Elternzeit gesetzlich versichert? In der Rente später dann doch auch? Kann ich mir den Beitrag für die Anwartschaft sparen?

« Last Edit: 14.12.2022 23:57 von Admin2 »

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 554
Antw:Anwartschaft für Ehefrau sinnvoll?
« Antwort #1 am: 14.12.2022 17:38 »
Ich hatte mich gegen eine Anwartschaft für die Ehefrau entschieden. Der Fall, dass man die Ehefrau in der PKV mitversichert ist äußerst unwahrscheinlich. Die Kinder waren immer über die Ehefrau in der GKV familienversichert und auch beihilfeberechtigt.

Boßler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:[Allg] Anwartschaft für Ehefrau sinnvoll?
« Antwort #2 am: 16.12.2022 07:43 »
Guten Morgen,

als meine Ehefrau nach der Elternzeit wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hatte, habe ich sowohl für meine Ehefrau als auch für meine beiden Kinder das Privatversicherungsverhältnis durch eine kleine Anwartschaft ruhendgestellt. Die dafür anfallenden Kosten sind doch eher sehr gering. Für meine Ehefrau zahle ich 12 € mtl. und für die beiden Kinder jeweils 1 € mtl.

Da keiner von uns in die Zukunft schauen kann, wollte ich mich absichern. Der Anspruch auf die Rückkehr in die Privatversicherung ohne Gesundheitsprüfung und evtl. Ausschluss von Versicherungsleistungen bei Vorerkrankungen wollte ich für meine Kinder und Ehefrau behalten.

Mir ist bewusst, dass bei jungen Familien jeder Euro zählt, aber man sollte auch in die Zukunft schauen. Drohende Arbeitslosigkeit oder auch geminderte Erwerbstätigkeit der Ehefrau kann schnell dazu führen, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht mehr ausgeübte werden kann. Ein Anspruch auf Hartz 4 bzw. dem künftigen Bürgergeld dürfte auch für Beamtenfamilien (mD) nicht bestehen. Eine Rückkehr in die Privatversicherung ist dann unausweichlich, es sei denn man nimmt dann die teure freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in kauf.

Ferner gebe ich zu bedenken, dass Ihre Ehefrau nach Rentenbeginn nur in der Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wird, wenn sie in der zweiten Lebensarbeitshälfte mindestens zu 90 % gesetzlich sozialversichert gewesen ist.

Die Erfahrung von ehemaligen Kollegen zeigt mir, dass ich mit meiner Entscheidung bzgl. der Ruhendstellung der Ansprüche auf Rückkehr in die Privatversicherung alles richtig gemacht habe. So wurde mir geschildert, dass für die Privatversicherung der Ehefrauen erhebliche Kosten anfallen und teilweise Versicherungsleistungen, aufgrund von Vorerkrankungen, ausgeschlossen wurden.

Sollte die Ehefrau jedoch bis zum Beginn des Renteneintrittes die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, so wären die gezahlten Beiträge für die Anwartschaft umsonst gezahlt worden. Da aber wie bereits erwähnt keiner die Zukunft vorhersagen kann halte ich es für sinnvoll das oben beschriebene Risiko abzusichern.