Autor Thema: [TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen  (Read 16076 times)

xap

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #30 am: 09.12.2022 16:23 »
Das kannst dir ja ganz leicht selbst ausrechnen. Der Elefant ihv 15% steht ja im Raum.

NordWest

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #31 am: 09.12.2022 17:22 »
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/
09. Dezember 2022
 
Endlich verstanden!
Landesregierung unterbreitet Vorschlag zur weitergehenden Besoldungsanpassung | tbb erwartet zeitnahe Umsetzung im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt 2023

Ich würde mich sehr mitfreuen, wenn "endlich verstanden" sich dann tatsächlich auch in den Zahlen Grund zur Freude ausdrückt. Schade dass der tbb diese nicht konkret benennt während er sich selbst ein positives Urteil darüber erlaubt. In Anbetracht der ziemlich fragwürdigen Lobeshymnen einiger dbb-Landesverbände in jüngerer Zeit hätte ich mir gerne auf Basis der Zahlen ein eigenes Urteil erlaubt.

frontkyf

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #32 am: 09.12.2022 20:57 »
„12.10.2022 hier eine Hochrechnung zu der demnach ab 01.01.2023 geltenden Tabelle:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
Besoldungsrechner Thüringen 2023b

Achtung: es handelt sich hierbei lediglich um eine Hochrechnung basierend auf eine Kabinettsvorlage. Der Weg bis zur Gesetzeskraft ist hier noch weit!“

Ich gehe davon aus, dass es sich um die damals in Gespräch gebrachte Erhöhung von 3,25 Prozent handeln wird…

xap

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #33 am: 10.12.2022 14:14 »
Ich habe folgende Ergänzungsvorlage zum TH Haushalt gefunden. Hierbei werden allein knapp 134 Mio für eine notwendige Besoldungsanpassung eingeplant.

Zitat:

"Der größte Anteil entfällt dabei auf die Mehrausgaben in Folge des Entwurfs für das Thüringer Gesetz
zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs-
und versorgungsrechtlicher Vorschriften. Wegen der bestehenden Inflation, die sich vor
allem in der ab dem 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, in
steigenden Unterkunftskosten und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, besteht im Ergebnis
der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
signifikanter Anpassungsbedarf. Als Kosten der Anpassung der Besoldung
und Versorgung für das Land im Jahr 2023 wurden für den Kernhaushalt 134,3 Millionen Euro geschätzt."



Quelle:

https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/Haushalt/2023/ergaenzungsvorlage_hh_entwurf_2023.pdf

Laut Metadaten ist das Dokument vom 07.11.2022 (letzte Änderung). Ich vermute die letzte Äußerung des tbb bezieht sich auf diesen Haushalt bzw. das im Entwurfsstadium befindliche Gesetz. Evtl. kann ja jemand noch den Gesetzesentwurf auftreiben.
« Last Edit: 10.12.2022 14:22 von xap »

Bastel

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #34 am: 10.12.2022 23:23 »
Und was kann man mit 134 Mille anstellen? ;D

Bastel

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #35 am: 10.12.2022 23:25 »
Edit: Die 2,8% machen wohl 35 Mille aus. Da bin ich mal gespannt...

Beamtenmichel

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #36 am: 11.12.2022 16:11 »
Edit: Die 2,8% machen wohl 35 Mille aus. Da bin ich mal gespannt...

Ich gehe davon aus, dass die Grunsgehälter um ca. 500 Euro angehoben werden und noch einmal an den Fanilienzulagen geschraubt wird.

134 Mio.hört sich aber sehr hoch an?

Pukki

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #37 am: 12.12.2022 08:42 »
Nun... wenn mal mal kurz eine der Suchmaschinen bemüht, stellt man fest, dass laut TLF in Thüringen derzeit 31.414 Landesbeamte betreut werden. Ob es außerhalb dessen noch weitere Landesbeamte gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, da selbst nicht aus Thüringen.
Wenn ich diese Zahlen nun aber nehme und die 134 Millionen auf die 31.414 Landesbeamtinnen und -beamten aufteile, komme ich auf durchschnittlich über alle Besoldungsgruppen 356,26 € Erhöhung pro Monat.

Pukki

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #38 am: 12.12.2022 09:05 »
Ich muss noch mal korrigieren (Zeitlimit für Edit war leider schon abgelaufen):

Ein Blick in den Haushaltsentwurf zeigt einen Ansatz von 37.987 Beamtinnen- und Beamtenstellen im Haushaltsjahr 2023. Damit relativiert sich die Höhe natürlich nochmals auf dann 294,62 € durchschnittlich, wobei das Land natürlich auch noch einmal enorm einspart, weil rund gerechnet 17% der Stellen nicht besetzt sind, wenn ich die Zahl des TLF zu Grunde lege.

SwenTanortsch

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Antw:[TH] Besoldungsrunde 2021-2023 Thüringen
« Antwort #39 am: 12.12.2022 19:39 »
Hier mal wieder eine Mail von einem der aktivsten Thüringer Kollegen, der seit Jahr und Tag zentral mit dafür gesorgt hat und sorgt, dass das Thema auf der Tagesordnung geblieben ist:



Hallo Mitstreiter und Unterstützende,

 

wie mittlerweile jedes Jahr vor der besinnlichen Weihnachtszeit und kurz vor dem Jahreswechsel stellt sich in Anbetracht von weit über 10.000 eingelegten Widersprüchen in Thüringen, über 1.000 rechtshängigen Verfahren vor der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit (und davon etliche von Verwaltungsrichtern selbst) und unzähligen Vorlagebeschlüssen beim Bundesverfassungsgericht die Frage, ob denn in diesem Jahr mit unserer Besoldung alles in Butter und verfassungskonform ist.

 

Meine Auffassung hierzu habe ich euch bereits mit meiner letzten Mail vom 24.11.2022 mitgeteilt; nämlich das dem wohl mitnichten so ist.

 

Von daher habe ich euch als Anlage ein Muster für einen Widerspruch 2022 beigefügt.

 

Musterwidersprüche etc. des tbb findet ihr hier

Amtsangemessene Alimentation | tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (thueringer-beamtenbund.de)

 

Es ist davon auszugehen, dass das TFM respektive das TLF diese neuen Widersprüche im Rahmen des allseits bekannten Masseverfahrens abschlägig verbescheiden wird und dann nur wieder der Klageweg für die / den Einzelne(n) von euch bleibt, will man keine Ansprüche verlieren (was ja bei der Mehrzahl von euch für den Zeitraum von 2008 bis 2029 der Fall war → den Dienstherrn hat`s gefreut). Mein vorstehende Annahme begründet sich in einer Mitteilung des TFM an den tbb, dass es trotz Musterklagen keine Aussetzungsverfahren und Einredeverzichtserklärungen auf Verjährung geben wird.

 

Die Information könnt ihr auf der Seite des tbb hier entnehmen

Ruhendstellung von Widersprüchen 2022 | tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (thueringer-beamtenbund.de)

 

Das fürsorglich verfasste Schreiben des TFM habe ich als Anlage beigefügt.

 

Da wohl die aktuelle und gerade im TLT beschlossene Besoldung 2022 bereits nach dem Verglühen der letzten Silvesterrakete pünktlich zum 01.01.2023 (00:00 Uhr) und diesmal auch nach Ansicht des TFM wieder in die Verfassungswidrigkeit kippt, soll es eine Anschlussregelung geben. Die Informationen hierzu könnt ihr auf der Seite des tbb entnehmen

Landesregierung unterbreitet Vorschlag zur weitergehenden Besoldungsanpassung | tbb erwartet zeitnahe Umsetzung im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt 2023 | tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (thueringer-beamtenbund.de)

 

Ich persönlich habe pünktlich zum Nikolaus 2022 wieder einen Widerspruchsbescheid zur Besoldung für das Jahr 2019 bekommen obwohl mir meine Bezügestelle auf Nachfrage am Anfang des Jahres schriftlich mitgeteilt hat, dass das Jahr 2019 bereits mit der Klage bzgl. des Jahres 2018 erfasst wurde. Habe dann der guten Ordnung halber die Klageanträge dementsprechend angepasst; kamen auch keine Einwände. Weder vom Gericht noch von der Gegenseite (TLF) und dann kam aber aus dem „Off“ ein Widerspruchsbescheid für das Jahr 2019, wo man jetzt rein formal wohl wieder klagen muss obwohl in der Sache selbst schon eine Klage rechtshängig ist. *Kopfschüttel*  Im TLF scheint die Kommunikation offenbar auch nicht zu funktionieren und/oder die Rechtsstelle bewegt sich mittlerweile im luftleeren Raum und macht was sie will. Aber für unsere Finanzministerin ist das ja der Königsweg „sehe ich kein Erfordernis für eine Suspension von Widerspruchsverfahren.“

 

Aber vielleicht muss man das mit dem ganzen Beamten- und Besoldungsrecht einfach lockerer sehen, ist ja alles relativ und es kommt da, wie schon Albert Einstein sagte, „Immer auf die Sichtweise des Betrachters an.“ Zumindest unsere Amtscheff:innen betreffend konnte man u.a. der heutigen TA entnehmen, dass das ganze Recht ja irgendwie nicht passt bzw. der Lebenswirklichkeit entspricht und von daher eher eine untergeordnete Rolle spielt. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen müssen ab der Besoldungsgruppe B9 oder einem vergleichbaren „AT-Vertrag“ wohl nicht in jedem Fall vorliegen → wenn keine Planstelle da ist – auch egal – und wenn kein Geld da ist, zaubert man gedanklich den Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 8 Abs. 1 ThürLHO wie ein weißes Kaninchen solitär aus dem Zylinder und zahlt diese Personalkosten aus der „Titelgruppe 427“. Also da finden sich zu der Titelgruppe 427 im Thüringer Gruppierungsplan beispielsweise auch Personalkosten für „Vergütungen nach Heuertarifen“ und noch vieles mehr; nur das Wort „Staatssekretär“ oder die Wörter „politischer Beamter“ o.ä. findet man dort nicht. Und etwas von Realsatire hat der ganze Schlamassel dann, wenn man in der SN der Landesregierung u.a. liest „Die Landesregierung hat den Bericht gleichwohl zum Anlass genommen, eine Änderung des Laufbahnrechts anzuschieben und die bisherigen Anforderungen an eine politische Verbeamtung von Staatssekretärinnen zu verändern bzw. der heutigen Lebenswirklichkeit anzupassen.“

 

Wäre ja schön, wenn man in diesem Zuge die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Anlass nimmt und eine Änderung des Besoldungsrechts anschiebt, damit dieses den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf seine Zielstellung und Ausgestaltung entspricht.

 

Keine Ahnung; aber normal im Sinne des Grundsatzes Recht- und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Artikel 20 Abs. 3 GG fühlt sich das für mich alles nicht mehr an. Aber das hatten wir ja auch schon mehrfach.

 

Ich wünsche euch mit euren Familien noch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. Für diejenigen von euch die sich noch voller Hingabe ihrem Dienstherrn hingeben wollen → nicht vergessen (!) vorher funktionsgerechte und den Temperaturen angemessene Kleidung im Büro anzuziehen. Wir wollen ja nicht noch krank werden; oder?

 

VG

[...]

 

PS. Die Mail kann gerne weitergeleitet werden.