Autor Thema: Verbeamtung - Anerkennung von Berufserfahrung im Ausland  (Read 1738 times)

hansdieter2k10

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Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit bei einer Bundesbehörde mit E13 Stufe 4 anzufangen und nach vorausichtlich nach 6 Monaten verbeamtet zu werden.
Nach dem Studium habe ich soweit für 2 Unternehmen in der Privatwirtschaft in UK gearbeitet. Sowas wie Arbeitszeugnisse, in der die genauen Taetigkeiten beschrieben werden, gibt es hier nicht. Insgesamt habe ich soweit etwas mehr als 6 Jahre Berufserfahrung.

Bzgl. der Einstufung der Erfahrung bei A13: Hierbei werden ja die Tätigkeiten berücksichtigt die sich auf "Master Level" befinden. Von meinen derzeitgen AG kann ich mir evtl. ein genaueres Schreiben ausstellen lassen. Aber bei meinem Ex-AG sieht die Sache eher schwierig aus, da es Umstrukturierungen gab und meine ehemaligen Vorgesetzten, dass Unternehmen verlassen haben. Ich nehme an, dass ich nicht der erste bin der mit Auslandserfahrung verbeamtet wird.

Was wird generell herangezogen um Tätigkeiten zu bewerten? Wie will man eine Linie zwischen Bachelor und Master Tätigkeiten ziehen? Und vorallem, was wird normalerweise herangezogen, wenn es keine klassischen Arbeitszeugnisse gibt, um die Tätigkeiten zu bewerten?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Gruesse
hansdieter2k10

Asperatus

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Arbeitszeugnisse sind meines Wissens bei einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft tätsächlich hauptsächliche Erkenntnisquelle zur Beurteilung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind solche nicht vorhanden, müsste es irgendwie anderweitig glaubhaft gemacht werden.

Wie du schreibst, sollst du in Stufe 4 (tarifrechtlich) anfangen. Dazu müsstest du auch schon entsprechende Nachweise bei der Behörde beigebracht haben. Wenn die Nachweise für eine "einschlägige Berufserfahrung" nach § 16 TVöD Bund vorliegen, sollten diese auch für die erstmalige Stufenfestsetzung nach § 28 BBesG eine Aussage darüber treffen können, ob es sich um eine "gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit" handelt.


EiTee

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Nicht zu vergessen, bei der Verbeamtung wird neu gerechnet, da wird die Rechnung weniger rosig ausfallen.
Laufbahnbefähigung wird abgezogen, dann wird genau geschaut welches Niveau die Tätigkeiten aufwiesen usw.

Ich persönlich halte 13/4 für fragwürdig ohne das tatsächlich richtig geprüft werden konnte.

Bastel

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Nicht zu vergessen, bei der Verbeamtung wird neu gerechnet, da wird die Rechnung weniger rosig ausfallen.
Laufbahnbefähigung wird abgezogen, dann wird genau geschaut welches Niveau die Tätigkeiten aufwiesen usw.

Ich persönlich halte 13/4 für fragwürdig ohne das tatsächlich richtig geprüft werden konnte.

Bei E13 vs. A13 dürfte wohl letzere immer das Rennen machen. Da kann noch so viel abgezogen werden ;D