Autor Thema: [BE] Kürzung Erprobungszeit bei Beförderung  (Read 957 times)

dennisr42

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Guten Tag :)

Ich bekleide mit meiner derzeitigen A9 Besoldung einen A10 Posten. Meine Dienststellen hat keine A9 Tätigkeit (u.a. können bei "schlechtem" Bestehen der Laufbahnprüfung Anwärter, die i.R. eines Angestelltenverhältnisses übernommen werden, nicht in meiner Dienststelle bleiben).

Ich werde jetzt für eine A10 Beförderung ausgewählt und frage mich, ob die Durchführung einer Erprobungszeit rechtmäßig ist?
Sinn und Zweck dieser 6 monatigen Erprobung ist es, die Aufgaben eines höherwertigen Amtes zu bekleiden und zu zeigen, dass man diese Tätigkeit ausüben kann. Da meine Dienststelle jedoch keine A9 Tätigkeit hat, übe ich als derzeitiger A9er bereits über Jahre die Aufgaben dieses höherwertigen Amtes aus...

Kennt sich jemand hier aus oder hatte schon einmal von so einen Fall mitbekommen?

Liebe Grüße aus Berlin
« Last Edit: 30.06.2022 13:47 von dennisr42 »