Nach dem Auswahlverfahren haben Beamte das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Das umfasst
- die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Mitbewerbers
Sind Sie Personaler oder Personalleiter und geben unterlegenen Bewerbern tatsächlich sämtliche Bewerbungsunterlagen anderer heraus?
Ich bin zwar nicht der User @Opa, aber aus meiner Erfahrung als Personaler kann ich das von Opa geschriebene so bestätigen.
Beider Akteneinsicht erhalten Sie Einsicht auch in die Bewerbungsunterlagen zu dem im Verfahren obsiegenden Bewerber. Andernfalls hätte man gar nicht die Möglichkeit, einzuschätzen, nach welchen Eignungs- Leistungs- und Befähigungskriterien der Sieger im Verfahren nun besser war und man weiß auch nicht, wie die Chancen eines möglichen Rechtsmittels sind.
Und da dies hier angeklungen ist, ich kann aus meiner Erfahrung bestätigen: Wenn jemand wissen möchte, warum er in einem Auswahlverfahren unterlegen ist, immer Akteneinsicht nehmen. Diese darf nicht verwehrt werden. Wichtig hierbei, Akteneinsicht immer so rechtzeitig nehmen, dass noch Möglichkeit der Rechtsmittel bestehen oder mit der Akteneinsicht aufschiebende Wirkung von der Personalstelle bestätigen lassen oder zuvor bei Gericht einstweiligen Rechtschutz beantragen.
In den Absagen oder wenn man sich telefonisch nach den Gründen erkundigt, werden meist lediglich allgemeine Platzhalter (der andere Kandidat war nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besser, o.ä.) erzählt. Das hat schlichtweg den Hintergrund, dass jegliche andere Aussage wieder justiziabel wäre und gerichtlich herangezogen werden könnte.
Ich hatte mal einen Querulanten-Kollegen - solche kennt jeder Personaler - der hat jedes Telefonat mit der Personalstelle, z.B. nach Auswahlverfahren, in denen er unterlegen war, aufgenommen bzw. mitgeschnitten und jede etwas konkretere Äußerung des Personalers, selbst wenn sie ausdrücklich im Vertrauen erfolgt ist, dann zur persönlichen Prozessführung gegen die Dienststelle genutzt. Im Ergebnis konnte man schon aus Selbstschutz letztlich dann telefonisch nur noch allgemeine Platzhalter als Äußerungen von sich geben.