Autor Thema: [Allg] Absage Beamtenstelle Gründe  (Read 5971 times)

cube

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[Allg] Absage Beamtenstelle Gründe
« am: 14.12.2021 11:19 »
Hallo,
ich habe eine kleine Frage zur Begründung einer Absage.

Meiner Meinung nach ist es keine Begründung zu schreiben:"die Besetzung der Stelle konnte nicht zu Ihren Gunsten getroffen werden"

Weiteres steht nicht im Schreiben. Ist dies schon so ausreichend als Begründung ?

Besten Dank im voraus.

Liebe Grüße
« Last Edit: 17.12.2021 03:31 von Admin2 »

Organisator

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #1 am: 14.12.2021 11:30 »
Woraus schließt du, dass es einer Begründung bedarf?

cube

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #2 am: 14.12.2021 11:32 »
Hallo,
ich dachte da es sich um eine Öffentlich ausgeschriebene Stelle handelte muss die Absage begründet sein.
Oder ist dies ein Irrglaube?

lg

was_guckst_du

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #3 am: 14.12.2021 11:43 »
...um nachvollziehen zu können, ob ggfls. ein Bewerberfahrensanspruch besteht, sollte eine Begründung der Absage erfolgen...diese kann jedoch auch in einem "Feedback-Gespräch" erfolgen....

...also einfach nachfragen und Begründung erhalten
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Opa

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #4 am: 14.12.2021 18:25 »
Nach dem Auswahlverfahren haben Beamte das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Das umfasst
- die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Mitbewerbers
- alle in die Auswahl einbezogenen weiteren Unterlagen, insbesondere dienstliche Beurteilungen
- die vollständige Dokumentation der Auswahlkommission einschließlich der während der Gespräche angefertigten Notizen.

Anhand dieser Unterlagen solltest du die entscheidungserheblichen Gründe selbst beurteilen können. Ansonsten hilft dir gern ein Anwalt dabei.
Anschließend steht dir die Möglichkeit einer Konkurrentenklage offen, falls du Zweifel an der korrekt durchgeführten Bestenauslese haben solltest.

cube

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #5 am: 15.12.2021 10:36 »
Hallo,
erst mal danke für die Antworten.
Ich habe gestern noch mal nachgefragt und auch sehr schnell eine Antwort erhalten.

Es wurde nach Leistung, Eignung und Befähigung die Bestenauslese bewertet und da war jemand ein Tick besser, was nicht heißt das ich ungeeignet bin :D

Egal man will sich ja weiterentwickeln und da finde ich paar ehrliche Worte halt besser.

LG

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #6 am: 15.12.2021 10:44 »
Es wurde nach Leistung, Eignung und Befähigung die Bestenauslese bewertet und da war jemand ein Tick besser, was nicht heißt das ich ungeeignet bin :D

Egal man will sich ja weiterentwickeln und da finde ich paar ehrliche Worte halt besser.

Das ist aber auch die Standardaussage, die jeder bekommt. Sie waren gut, aber ein anderer war besser.
Finde ich nicht wirklich hilfreich, denn man weiß immernochnicht, woran es den hapert.

cube

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #7 am: 15.12.2021 11:03 »
Ja, finde ich halt ehrlich gesagt schwach. Ich bin da eher der Mensch "klar und deutlich" hab ich mehr von.
Aber klar ist auch das sich heutzutage jeder gleich auf den Schlips getreten fühlt. Erlebe ich täglich.

Ich denke halt , das die Stelle intern schon besetzt war... ;)

Beamter

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #8 am: 15.12.2021 11:31 »
Nach dem Auswahlverfahren haben Beamte das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Das umfasst
- die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Mitbewerbers

Sind Sie Personaler oder Personalleiter und geben unterlegenen Bewerbern tatsächlich sämtliche Bewerbungsunterlagen anderer heraus?

One

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #9 am: 15.12.2021 12:50 »
Nach dem Auswahlverfahren haben Beamte das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Das umfasst
- die vollständigen Bewerbungsunterlagen des ausgewählten Mitbewerbers

Sind Sie Personaler oder Personalleiter und geben unterlegenen Bewerbern tatsächlich sämtliche Bewerbungsunterlagen anderer heraus?

Ich bin zwar nicht der User @Opa, aber aus meiner Erfahrung als Personaler kann ich das von Opa geschriebene so bestätigen.

Beider Akteneinsicht erhalten Sie Einsicht auch in die Bewerbungsunterlagen zu dem im Verfahren obsiegenden Bewerber. Andernfalls hätte man gar nicht die Möglichkeit, einzuschätzen, nach welchen Eignungs- Leistungs- und Befähigungskriterien der Sieger im Verfahren nun besser war und man weiß auch nicht, wie die Chancen eines möglichen Rechtsmittels sind.

Und da dies hier angeklungen ist, ich kann aus meiner Erfahrung bestätigen: Wenn jemand wissen möchte, warum er in einem Auswahlverfahren unterlegen ist, immer Akteneinsicht nehmen. Diese darf nicht verwehrt werden. Wichtig hierbei, Akteneinsicht immer so rechtzeitig nehmen, dass noch Möglichkeit der Rechtsmittel bestehen oder mit der Akteneinsicht aufschiebende Wirkung von der Personalstelle bestätigen lassen oder zuvor bei Gericht einstweiligen Rechtschutz beantragen.

In den Absagen oder wenn man sich telefonisch nach den Gründen erkundigt, werden meist lediglich allgemeine Platzhalter (der andere Kandidat war nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besser, o.ä.) erzählt. Das hat schlichtweg den Hintergrund, dass jegliche andere Aussage wieder justiziabel wäre und gerichtlich herangezogen werden könnte.

Ich hatte mal einen Querulanten-Kollegen - solche kennt jeder Personaler - der hat jedes Telefonat mit der Personalstelle, z.B. nach Auswahlverfahren, in denen er unterlegen war, aufgenommen bzw. mitgeschnitten und jede etwas konkretere Äußerung des Personalers, selbst wenn sie ausdrücklich im Vertrauen erfolgt ist, dann zur persönlichen Prozessführung gegen die Dienststelle genutzt. Im Ergebnis konnte man schon aus Selbstschutz letztlich dann telefonisch nur noch allgemeine Platzhalter als Äußerungen von sich geben.

Beamter

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #10 am: 15.12.2021 13:06 »
Wo muss ich mich bewerben. Ich freue mich darauf.

calmac

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #11 am: 15.12.2021 13:26 »
Zitat
Ich hatte mal einen Querulanten-Kollegen - solche kennt jeder Personaler - der hat jedes Telefonat mit der Personalstelle, z.B. nach Auswahlverfahren, in denen er unterlegen war, aufgenommen bzw. mitgeschnitten und jede etwas konkretere Äußerung des Personalers, selbst wenn sie ausdrücklich im Vertrauen erfolgt ist, dann zur persönlichen Prozessführung gegen die Dienststelle genutzt. Im Ergebnis konnte man schon aus Selbstschutz letztlich dann telefonisch nur noch allgemeine Platzhalter als Äußerungen von sich geben.

Dieser Kollege ist hoffentlich wegen mehrfacher Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 StGB Abs. 3 angezeigt und entlassen worden.


Ein anderer Bewerber sollte aber kein Recht erhalten, in meine Bewerbungsunterlagen reinzuschauen. Meine Daten unterliegen doch dem Datenschutz.

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #12 am: 15.12.2021 13:44 »
Ein anderer Bewerber sollte aber kein Recht erhalten, in meine Bewerbungsunterlagen reinzuschauen. Meine Daten unterliegen doch dem Datenschutz.

Die Möglichkeit in alle Bewerbungsunterlagen zu schauen irritiert mich auch. Reicht der - ggf. anonymiserte - Auswahlvermerk nicht aus?

One

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #13 am: 15.12.2021 13:52 »
Dieser Kollege ist hoffentlich wegen mehrfacher Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gem. § 201 StGB Abs. 3 angezeigt und entlassen worden.

Dieser Kollege hat seine Mitschnitte im Anschluss verschriftlicht und diese vor Gericht als Gedächtnisprotokolle der Gespräche mit der Personalstelle verkauft. Diese Protokolle, die in der Tat wortwörtliche Mitschriften darstellten, wurden vom Verwaltungsgericht in der Beweisführung auch zugelassen. Eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes war im Anschluss nicht eindeutig nachweisbar, da er vor Gericht behauptete, er habe diese Gespräche nur aus seiner Erinnerung protokolliert, die Mitschriften waren jedoch wortwörtlich und es gab Kollegen, die auch der festen Überzeugung waren, bei Telefonaten mit dem Kollegen im Hintergrund das Aufnahmegerät "klacken" zu hören... Letztlich alles eine Frage der Nachweisführung. Ändert aber nichts an den Konsequenzen: Keine verbindlichen telefonischen Auskünfte mehr.

Ein anderer Bewerber sollte aber kein Recht erhalten, in meine Bewerbungsunterlagen reinzuschauen. Meine Daten unterliegen doch dem Datenschutz.

Hier kollidiert Datenschutz mit dem grundgesetzlichen abgeleitet Bewerbungsverfahrensanspruch nach Artikel 33 GG. Hier gibt es eindeutige aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelte Grundsätze. Kurzfassung: Der Datenschutz hat hinter dem Artikel 33 GG zurückzutreten. Allerdings darf der unterlegene Bewerber nicht uneingeschränkt in die Bewerbungsunterlagen des obsiegenden Bewerbers Einsicht nehmen, sondern nur insoweit in die Unterlagen, die für die Auswahl entscheidungsrelevant waren (z.B. Qualifikationsnachweise, Abschlüsse, Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen, etc.). Bewerbungsunterlagen, die keine Entscheidungsrelevanz besitzen, sind vom Einsichtsrecht nicht umfasst (z.B. Bewerbungsanschreiben oder die Personalakte).

One

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #14 am: 15.12.2021 13:56 »
Ein anderer Bewerber sollte aber kein Recht erhalten, in meine Bewerbungsunterlagen reinzuschauen. Meine Daten unterliegen doch dem Datenschutz.

Die Möglichkeit in alle Bewerbungsunterlagen zu schauen irritiert mich auch. Reicht der - ggf. anonymiserte - Auswahlvermerk nicht aus?

Es besteht eine Konkurrenzsituation zum obsiegenden Bewerber. Daher muss der unterlegene Bewerber in alle Unterlagen Einsicht nehmen können, die ihm einen Vergleich zu seiner eigenen Person ermöglichen (z.B. Zeugnisse, dienstliche Beurteilungen). Darüber hinaus nicht.

Anonymisiert werden nur die übrigen (unterlegenen) Bewerber, da zu diesen ja keine Konkurrenz besteht. Anonymisierung des Siegers im Verfahren ist auch nicht sinnvoll, da bei einer sich ggf. anschließenden Konkurrentenklage man konkret gegen die Auswahl des Siegers klagen muss. Spätestens dann muss ohnehin die Person offengelegt werden.