Autor Thema: [Allg] Absage Beamtenstelle Gründe  (Read 6135 times)

was_guckst_du

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #15 am: 15.12.2021 14:22 »
...es reicht der Auswahlvermerk, aus dem sich nachvollziehbare Entscheidungsgründe ergeben müssen, aus...

..ich hatte mal eine Entscheidungsmitteilung der Personalstelle, in der stand, dass meine Bewerbung leider nicht erfolgreich war und das man mir viel Erfolg für die Zukunft wünscht... :D ...diese Mitteilung, die ich auch erst auf Nachfrage erhielt, war natürlich nicht ausreichend...

...nicht nur aus diesen Gründen, wurde die Verletzung meines Bewerberverfahrensanspruch vor dem VG und vor dem OVG bestätigt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Opa

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #16 am: 15.12.2021 15:01 »
...es reicht der Auswahlvermerk, aus dem sich nachvollziehbare Entscheidungsgründe ergeben müssen, aus...
Nein, der reicht nicht aus. Anhand der Bewerbungsunterlagen, insbesondere aber anhand der dienstlichen Beurteilung des Konkurrenten kann der unterlegene Bewerber erst erkennen, ob der Auswahlvermerk eine sachgerechte Entscheidung enthält, oder (verfahrens-) fehlerhaft ist.
Es sind also alle Unterlagen, die bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung für die Stelle herangezogen wurden, vorzulegen.

Das Recht auf Akteneinsicht in diesem Umfang ist höchstrichterlich bestätigt. Datenschutz steht dem nicht entgegen bzw. muss in der Interessenabwägung zurückstehen.
« Last Edit: 15.12.2021 15:08 von Opa »

was_guckst_du

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #17 am: 15.12.2021 15:25 »
...das sind aber alles Sachverhalte, die in einem - deswegen schrieb ich dies extra - nachvollziehbaren Auswahlvermerk enthalten sein sollten...

...ein solcher Auswahlvermerk ist nicht stichpunktartig...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BüroLurchNRW

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #18 am: 16.12.2021 13:15 »
...es reicht der Auswahlvermerk, aus dem sich nachvollziehbare Entscheidungsgründe ergeben müssen, aus...
Nein, der reicht nicht aus. Anhand der Bewerbungsunterlagen, insbesondere aber anhand der dienstlichen Beurteilung des Konkurrenten kann der unterlegene Bewerber erst erkennen, ob der Auswahlvermerk eine sachgerechte Entscheidung enthält, oder (verfahrens-) fehlerhaft ist.
Es sind also alle Unterlagen, die bei der Beurteilung der Eignung, Leistung und Befähigung für die Stelle herangezogen wurden, vorzulegen.

Das Recht auf Akteneinsicht in diesem Umfang ist höchstrichterlich bestätigt. Datenschutz steht dem nicht entgegen bzw. muss in der Interessenabwägung zurückstehen.

Reden wir hier von externen oder internen Verfahren oder ist es gleich?! Bei internen Verfahren (hier zumindest) gibt es keine Bewerbungen in dem Sinne. Man sagt "hier ich möchte" und dann wird entschieden. Es gibt auch keine Gespräche (außer vielleicht ab A13). Da bei uns demnächst was ansteht und einer meiner Konkurrenten sicherlich auch von diesem Recht Gebrauch machen würde, wäre das interessant zu wissen :D

Opa

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #19 am: 16.12.2021 13:30 »
Ob intern oder extern spielt keine Rolle.
Recht auf Akteneinsicht hast du allerdings nur, wenn du dich selbst ebenfalls beworben hast. Es kommt nicht darauf an, in welcher Form der Dienstherr das Auswahlverfahren durchführt.
Wenn bei euch keine Gespräche stattfinden, ist das völlig okay.

Da nur nach Eignung, Leistung und Befähigung entschieden werden darf und muss -und dies die zwingenden Kriterien der dienstlichen Beurteilung sind, kann der Dienstherr ohne weiteres allein anhand der Beurteilung die Auswahlentscheidung treffen.
Wenn also außer dir noch andere gesagt haben „hier, ich möchte“, wird man du dir als unterlegenem Bewerber unmittelbar nach der Entscheidung einen Auswahlvermerk nebst der dienstlichen Beurteilung des obsiegenden Konkurrenten vorlegen müssen, falls du Akteneinsicht verlangst.

One

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Antw:Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #20 am: 16.12.2021 21:04 »
Ich kann alles von @Opa geschriebene uneingeschränkt bestätigen. So und nicht anders ist es zu machen.

Artikel 33 GG ist bei jeglicher Auswahlentscheidung der alleinige Maßstab. Dieser Maßstab unterliegt gerichtlicher Überprüfung. Vor diesem Hintergrund ist es für mich in der Praxis immer sehr erstaunlich, dass von dem Akteneinsichtsrecht nach Auswahlverfahren von so wenigen Personen Gebrauch gemacht wird. Meistens sind es bei uns immer nur die selben Kandidaten, die besagten Querulanten-Kollegen...  ;D

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #21 am: 17.12.2021 08:32 »
Zitat
Ob intern oder extern spielt keine Rolle.
Recht auf Akteneinsicht hast du allerdings nur, wenn du dich selbst ebenfalls beworben hast. Es kommt nicht darauf an, in welcher Form der Dienstherr das Auswahlverfahren durchführt.
Wenn bei euch keine Gespräche stattfinden, ist das völlig okay.

Ah ok, ich glaube viele wissen das einfach gar nicht. War mir so auch nicht klar, dass es "einach so" geht. Wenn es dann intern ist, ist man da vermutlich auch etwas vorsichtig. Ich vermute mal, das kommt bei vielen Personalern nicht sooo gut an wenn man Akteneinsicht verlangt und ist eher nicht erwünscht?!
Bei uns ist es aktuell so, dass eine AGL frei wird bald und die intern innerhalb des Amtes neu besetzt werden muss. Eigentlich ist amtsintern klar, dass ich diese bekomme, da die 2 anderen möglichen Bewerber*innen nicht in Frage kommen. Einer ist in 11 Monaten in Rente und die andere ist seit >8 Jahren weniger als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr anwesend. Allerdings wird diese Kandidatin sich 100pro bewerben. Aber ist von der AL natürlich absolut nicht gewollt, dass jmd der 6-7 Monate im Jahr abwesend ist, eine AGL Stelle bekommt. . . da rechne ich dann auch mit der Akteneinsicht...

Hobbygärtner

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Antw:[Allg] Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #22 am: 17.12.2021 22:23 »
Guten Abend,

mich würde das ehrlich gesagt auch mal interessieren, wie das denn "ankommt" bzw. ob man ehrliche Antworten erhält (wie "Sie sind uns einfach zu jung/zu wenig erfahren /wir hätten uns Kenntnisse da und da gewünscht (steht evtl. nicht in der Ausschreibung), die hat der andere Bewerber eben mitgebracht/...)

Beispielsweise bei Bewerbungen an eine andere Dienststelle.
Ich eben gerne wissen, ob ich damals (es war schon eine eher besondere Stelle) eben "sofort raus war" wegen meines Alters / meinen kurzen Erfahrungswerten oder eben wegen meinen erst relativ kurzen Verwendung auf meiner derzeitigen Stelle (<3 Jahre) oder ob ich "mich ganz gut geschlagen habe/wenigstens in der engeren Auswahl war", nur halt eben einer/m ähnlich guten Kollegin/en mit größerem Erfahrungsschatz und der deswegen besseren Eignung der Vortritt gewährt wurde (was natürlich absolut verständlich wäre).

Was andere Bewerber und deren Unmut angeht: Ich habe mal total zufällig mitbekommen, dass es scheinbar tatsächlich die Möglichkeit (vermutlich nur bei ganz besonderen Stellen) geben soll, gegen eine Absage bzw. Besetzung durch jemand Anderes als unterliegender Bewerber Rechtsmittel einzulegen. Ich war wirklich geschockt - zum einen dass das überhaupt gehen soll, und zum anderen dass jemand so unfassbar von sich überzeugt/dreist ist und das tatsächlich tut.
« Last Edit: 17.12.2021 22:34 von Hobbygärtner »

Opa

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Antw:[Allg] Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #23 am: 18.12.2021 11:50 »
Was andere Bewerber und deren Unmut angeht: Ich habe mal total zufällig mitbekommen, dass es scheinbar tatsächlich die Möglichkeit (vermutlich nur bei ganz besonderen Stellen) geben soll, gegen eine Absage bzw. Besetzung durch jemand Anderes als unterliegender Bewerber Rechtsmittel einzulegen. Ich war wirklich geschockt - zum einen dass das überhaupt gehen soll, und zum anderen dass jemand so unfassbar von sich überzeugt/dreist ist und das tatsächlich tut.
Weshalb wundert es dich, dass es gegen eine behördliche Entscheidung Rechtsmittel gibt und wieso soll es diese Möglichkeit nur bei „ganz besonderen Stellen“ geben?
Und was ist daran dreist, wenn man die zur Überprüfung einer Behördenentscheidung zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzt, um seine auf Art. 33 GG basierenden Rechte wahrzunehmen?

Hobbygärtner

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Antw:[Allg] Absage Beamtenstelle Gründe
« Antwort #24 am: 18.12.2021 12:18 »
Hallo,

mich hat das einfach sehr verwundert. Sagen wir mal, es wäre ein Sachbearbeiter oder eben Bearbeiterstelle in irgendeinem Amt frei, die es dort zu xfach genau so gibt, eben nichts besonderes. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man hier ein Recht auf Überprüfung in Form eines formalen Rechtsmittels haben soll. Die Personalstelle hat ja auch irgendwie ein Recht auf "Der war uns einfach sympathischer, hat halt menschlich bei im wesentlich gleicher Qualifikation besser überzeugt bzw. hat halt fachliche Defizite mit der Bereitschaft diese zu ergänzen und durch persönliche Art ausgeglichen." Ich dachte das Recht zur Überprüfung sei einfach damit ausgeschöpft, dass man Einsicht nimmt, da könnte man ja eben die Gründe entnehmen. Dass z.B. ein Schwerbehinderter da Rechtsmittel einlegen kann, war mir schon bewusst. Diese Konstellation ist aber ja eben durch das Gesetz explizit geschützt.

Ich hatte angenommen, dass es eher für besonders herausgehobene Stellen die Möglichkeit gibt, um das Interesse der Allgemeinheit an einer Besetzung der Stelle mit dem besten Bewerber zu schützen. Beispielsweise bei Instituten der Judikative oder der Legislative oder z.B. bei Leitungen von Behörden im Allgemeinen. Das Interesse des Bewerbers an der Besetzung mit ihm selbst als die seiner Meinung nach bestmögliche Besetzung einer x-beliebigen (Sach-)bearbeiterstelle hätte ich da als unterliegend im Vergleich zu dem Interesse der Behörde und dem Interesse der Allgemeinheit an zeitnaher und nach Auswahl der Personalstelle besten Besetzung gesehen (Entlastung des Amtes, gleichwertige Bearbeitung der Anträge/Anliegen, keine lange Zeit der Unbesetztheit der Stelle und daher Vermeidung längerer Laufzeiten und Vermeidung evtl. Nachteile für den Bürger). Aber danke für deine Antwort, man lernt nie aus. Wie gesagt von mir war das eine bloße Vermutung.
« Last Edit: 18.12.2021 12:34 von Hobbygärtner »