Autor Thema: Wie am besten mehrere Minijobs und Werkstudentenjob kombinieren?  (Read 1062 times)

dajana

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Hallo,

ich habe zzt. mehrere Möglichkeiten als Student als HiWi zu arbeiten und noch nebenbei bei anderen Arbeitgebern.

Kombi 1

Minijob 1 7 Stunden wöchentlich
Minijob 2 7 Stunden wöchentlich
Werkstudentenjob 1 15 Stunden wöchentlich

Wird hier der Werkstudentenjob voll sozialversicherungspflichtig, weil ich über 20 Stunden komme?

Kombi 2

Mini 1 5
Mini 2 5
Werkstudent 1 15

Werkstudent bleibt bzgl. des SV-Schlüssels Werkstudent, da insgesamt nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich?

Kombi 3

Mini 1 10
Werkstudent 1 15

Wird hier der Werkstudentenjob voll sozialversicherungspflichtig, weil ich über 20 Stunden komme?

Danke.

HG

Isie

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In allen 3 Kombinationen wird die 20 Stunden-Grenze überschritten, so dass das Werkstudentenprivileg nicht mehr gilt, sondern es besteht volle SV-Pflicht. Aber auch einer der Minijobs wird voll pflichtig, außer in der AV. Das Minijobprivileg gilt nur für einen Minijob neben einer sv-pflichtigen Beschäftigung. Der zweite Minijob ist sv-pflichtig, und zwar auch dann, wenn für die sv-pflichtige Beshäftigung das Werkstudentenprivileg gilt. In dem Fall wird der zweite Minijob ebenfalls normal rv-pflichtig.

dajana

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Danke schonmal!

Sind genau 20 Stunden = mehr als 20 Stunden?

Woher bekommt denn mind. ein AG oder alle beide anderen die Info darüber, dass ich einen Werkstudentenjob habe, der aber voll sv-pflichtig ist und somit einer der beiden anderen auch. Muss ich das den anderen mitteilen?

Isie

  • Gast
Genau 20 Stunden sind nicht mehr als 20 Stunden. Es gilt also das Werkstudentenprivileg. In deiner Kombi 2 ergeben sich aber 25 Stunden. Oder hast du dich vertippt und meintest 10 Stunden beim Werkstudentenjob?

Du musst deine Arbeitgeber immer informieren, wenn du weitere Beschäftigungen aufnimmst.

dajana

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Ja, das sollten 10 Stunden sein! ;-)