Autor Thema: Urlaubsanspruch  (Read 2472 times)

Scanner

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Urlaubsanspruch
« am: 14.12.2021 12:01 »
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich bin Angestellter beim Land NRW und plane in ca. 1 Jahr meine Vollzeitstelle zu reduzieren und dann für eine gewisse  Zeit halbtags zu arbeiten.

Dabei bin ich auf etwas gestoßen, was aus meiner Sicht ungerecht ist.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Urlaubsanspruch sich an der Anzahl der Tage, die man in der Woche arbeitet und nicht an den Stunden, bemisst.

Das heißt, eine Halbtagskraft die 5 Tage in der Woche arbeitet, hat wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.

Wenn eine Halbtagskraft allerdings nur 2,5 Tage in der Woche arbeitet, reduziert sich der Anspruch auf 18 Tage. Ich persönlich finde das ungerecht und auch absolut nicht nachvollziehbar, da beide Halbtagskräfte in beiden Modellen ja trotzdem 20 Stunden pro Woche arbeiten (ich weiß, der Gesetzgeber betrachtet die Anzahl der Tage die man arbeitet und nicht die Stunden, aber es ist aus meiner Sicht massiv ungerecht!).

Noch krasser wird dies deutlich, wenn man zB eine 25%-Stelle zum Vergleich heran zieht.
In diesem Modell arbeitet jemand 5 Tage die Woche für 2 Stunden und hat trotzdem 30 Tage Urlaub wie eine Vollzeitkraft. Wie kann das sein?

Oder übersehe ich da etwas?

XTinaG

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #1 am: 14.12.2021 12:13 »
Du übersiehst u.a. daß der Urlaubsanspruch nicht nur auf die Tage, sondern auch auf die Stunden gerechnet ähnlich bis gleich im Verhälntis zum Beschäftigungsumfang ist.

5 Tage/Woche 8 Stunden pro Tag, 30 Tage Urlaub = 240 Stunden Urlaub
5 Tage/Woche 4 Stunden pro Tag, 30 Tage Urlaub = 120 Stunden Urlaub; halbe Stelle, halber Urlaub
2 Tage/Woche 10 Stunden pro Tag, 12 Tage Urlaub = 120 Stunden Urlaub; halbe Stelle, halber Urlaub
2 Tage/Woche 2 Stunden pro Tag, 12 Tage Urlaub = 24 Stunden Urlaub; 1/10 Stelle, 1/10 Urlaub

Wo also ist das Problem? Was genau ist da "massiv ungerecht"? Oder war durch die Empörung der Blick aufs Wesentliche verstellt?

lima

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #2 am: 14.12.2021 12:20 »
Was ist denn daran ungerecht? Die Halbtagskraft muss ja dann auch nur für die Tage an denen sie arbeitet Urlaub nehmen. Wenn ein MA also Teilzeit z. B. Montag bis Mittwoch arbeitet, muss er drei Urlaubstage aufbringen, um die ganze Woche "frei" zu haben. Deshalb hat er nur 18 Tage Urlaubsanspruch. Arbeitest Du Teilzeit auf 5 Tage verteilt, musst Du auch 5 Urlaubstage aufbringen, um eine Woche "frei" zu haben. Deshalb hast Du demnach 30 Urlaubstage.

Scanner

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #3 am: 14.12.2021 12:24 »
Hallo,

danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.

Es geht mir um diese beiden Modelle:

Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden

In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.

Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.

Organisator

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #4 am: 14.12.2021 12:28 »
Hallo,

danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.

Es geht mir um diese beiden Modelle:

Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden

In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.

Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.

Beide Modelle führen dazu, dass insgesamt sechs Wochen frei ist. Wo ist der Unterschied, bzw. die Ungleichbehandlung?

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #5 am: 14.12.2021 12:30 »
Hallo,

danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.

Es geht mir um diese beiden Modelle:

Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden

In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.

Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.
Wieviel Tage können in beiden Modellen die Leute am Stück in den Urlaub gehen?
Richtig 6 Wochen

Das was du vielleicht meinst ist, dass in dem Model b) jemand 18*8 h = 144h Urlaub nehmen kann
Während im Model a) 30*4 = 120 h Urlaub genommen werden kann.

Und wenn jemand in Model b) auch noch den Montag dabei hat, dann dürfte er auch weniger (wg. O und P Montag) Tage im Jahr arbeiten.

Deswegen gehört es verboten, dass man ungleichmäßig seine Arbeitszeit verteilen darf.  8)

lima

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #6 am: 14.12.2021 12:31 »
Modell A) hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub, benötigt ja auch 5 U-Tage um eine Woche frei zu haben
Modell B) hat Anspruch auf 18 Tage Urlaub, benötigt nur 3 Tage um eine Woche frei zu machen. Da sie ja für die beiden Tage an denen sie nicht arbeitet auch keinen Urlaub nehmen muss.

Was ist daran nicht zu verstehen bzw. ungerecht?


WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #7 am: 14.12.2021 12:33 »
Beide Modelle führen dazu, dass insgesamt sechs Wochen frei ist. Wo ist der Unterschied, bzw. die Ungleichbehandlung?
Was ist daran nicht zu verstehen bzw. ungerecht?
144h frei versus 120h frei.

XTinaG

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #8 am: 14.12.2021 12:35 »
Hallo,

danke für eure Antworten, offenbar hab ich mich nicht klar ausgedrückt.

Es geht mir um diese beiden Modelle:

Modell A) Eine Halbtagskraft arbeitet jeden Tag 4 Stunden
Modell B) Eine Halbtagskraft arbeitet 2 Tage in der Woche 8 Stunden und einen weiteren Tag 4 Stunden

In beiden Modellen arbeitet man also richtigerweise 20 Stunden, trotzdem hat man in Modell B nur 18 Tage Urlaub. In Modell A hat man aber wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.

Dies ist für mich unverständlich, da es so sein müsste, dass für die Berechnung des Urlaubsanspruches die Anzahl der geleisteten Stunden in der Woche zählen sollte, und nicht die Anzahl der Tage an denen man anwesend ist.

Modell A) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche
Modell B) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche

Wo also ist Dein Punkt?

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #9 am: 14.12.2021 12:39 »
Modell B) 6 Wochen Urlaub=120 Stunden Urlaub bei einer 20 Stundenwoche
Wo also ist Dein Punkt?
144h wenn man nur 8h Tage Urlaub nimmt.

Und dann noch ganz Frech die 4 h vom Mittwoch via Gleitzeit freimacht.

Scanner

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #10 am: 14.12.2021 12:46 »
Ok, ihr habt tatsächlich Recht, ich habe mich vertan und erkenne jetzt den Fehler.

Grundsätzlich muss ich aber sagen, finde ich den Anspruch auf Urlaub trotzdem sehr inkonsistent geregelt.

Allgemein ist es ja so, dass jemand der mehr arbeitet, auch mehr Urlaub benötigt.
Jemand der 5 Tage in der Woche da ist, hat also auf jeden Fall 30 Tage Urlaub im Jahr, egal wie lange derjenige arbeitet.

Daher eben mein Beispiel mit einer 25%-Kraft, die in der Woche 10 Stunden arbeitet und bei 2 Stunden Anwesenheit täglich auch 30 Tage Urlaubsanspruch hat. Für mich ist dies nicht richtig, aber gut, so ist es halt geregelt.


WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch
« Antwort #11 am: 14.12.2021 13:11 »
EDIT: Der Urlaubsanspruch ist konsistent so geregelt, dass man 6 Wochen am Stück frei nehmen kann.

Daher eben mein Beispiel mit einer 25%-Kraft, die in der Woche 10 Stunden arbeitet und bei 2 Stunden Anwesenheit täglich auch 30 Tage Urlaubsanspruch hat. Für mich ist dies nicht richtig, aber gut, so ist es halt geregelt.
Wie viele Urlaubstage soll denn deiner Meinung diese Person bekommen?
Damit es sich für die richtig anfühlt?


Was man kritisieren kann, ist dass man nicht Urlaubsstunden hat, sondern Tage, das sehe ich auch so: (siehe mein Beispiel)