Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Jeder begeht Arbeitszeitbetrug!?
Organisator:
Interessant wie manche Leute meinen, andere beurteilen zu müssen. Vielleicht findest du es auch noch dreist, wenn dein Nachbar seinen Rasen zu lang wachsen lässt...
Schokobon:
Alles eine Frage der Arbeitsauslastung. Und damit die Aufgabe des Arbeitgebers.
In der Privatwirtschaft noch mehr als im öffentlichen Dienst.
ProfTii:
--- Zitat von: maiklewa am 15.12.2021 08:09 ---Kaffee kochen und holen, Toilettengänge, "Sport" ... sind alles Privatvergnügen und ich weiß, dass es bzgl. der ein oder anderen Sache Urteile von Sozialgerichten (Länder oder auch vom Bund weiß ich jetzt nicht), dass Unfälle und Folgen derer bei diesen Dingen nicht von der BG gedeckt sind und somit kein Arbeits-/Wegeunfall sind. Daher keine Arbeitszeit.
--- End quote ---
Die Prämisse, dass es sich deshalb nicht um Arbeitszeit handelt ist schlichtweg falsch. Es handelt sich um keinen Arbeits-/Wegeunfall, da kein direkter Zusammenhang zum Arbeitsprozess besteht - dennoch handelt es sich beim Essen, Trinken und dem Toilettengang um dringende menschliche Bedürfnisse, die einem der AG auch während der Arbeitszeit nicht verwehren darf. (Alles kennt natürlich seine Grenzen)
maiklewa:
Verwehren nicht, aber eben als Pausenzeit deklarieren.
ProfTii:
Es gibt genügend Urteile, die eben diese Praxis als rechtswidrig darstellen.
Was war denn an "während" der Arbeitszeit unverständlich? Das heißt nicht in der Pause oder im Feierabend, sondern genauso wie ich es geschrieben habe - innerhalb der Zeit in der man eingestempelt ist.
Tätigkeiten wie langes Quatschen, privates telefonieren/surfen oder auch Sportreiben (es gibt Ausnahmefälle: Polizei, Bundeswehr, ect.) sind je nach Dienstvereinbarung keine Arbeitszeit oder eben doch.
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