Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich bin Angestellter beim Land NRW und plane in ca. 1 Jahr meine Vollzeitstelle zu reduzieren und dann für eine gewisse Zeit halbtags zu arbeiten.
Dabei bin ich auf etwas gestoßen, was aus meiner Sicht ungerecht ist.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Urlaubsanspruch sich an der Anzahl der Tage, die man in der Woche arbeitet und nicht an den Stunden, bemisst.
Das heißt, eine Halbtagskraft die 5 Tage in der Woche arbeitet, hat wie eine Vollzeitkraft 30 Tage Urlaub.
Wenn eine Halbtagskraft allerdings nur 2,5 Tage in der Woche arbeitet, reduziert sich der Anspruch auf 18 Tage. Ich persönlich finde das ungerecht und auch absolut nicht nachvollziehbar, da beide Halbtagskräfte in beiden Modellen ja trotzdem 20 Stunden pro Woche arbeiten (ich weiß, der Gesetzgeber betrachtet die Anzahl der Tage die man arbeitet und nicht die Stunden, aber es ist aus meiner Sicht massiv ungerecht!).
Noch krasser wird dies deutlich, wenn man zB eine 25%-Stelle zum Vergleich heran zieht.
In diesem Modell arbeitet jemand 5 Tage die Woche für 2 Stunden und hat trotzdem 30 Tage Urlaub wie eine Vollzeitkraft. Wie kann das sein?
Oder übersehe ich da etwas?