Die Verweildauer in den einzelnen Stufen bleibt unverändert; man erhält lediglich das Gehalt der höheren Stufe.
Ja, das meine ich ja.
Versetzung wäre: von e8/3 nach e10/2 + Zulage, nach 2 Jahren ist man in e10/3 keine Zulage mehr.
Oder na zwei Jahren das Entgelt der Stufe 4, oder nach drei Jahren das Entgelt der Stufe 4.
Das kann man ausgestalten wie es einem passt.
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Kündigung und Neuanstellung wäre: e10/3, aber eben mit Probezeit
[/quote]Nur wenn du übertariflich bezahlt werden wirst.
Du hättest keinen Anspruch auf Stufe 3.
Oder wie leitest du eine tarifliche Möglichkeit der Einstellung in Stufe 3 ab?
und das KSchG gilt für dich in beiden Fällen,also so what?