Autor Thema: Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag  (Read 3483 times)

Eastwestgate

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Hallo, ich bin seit vielen Jahren unbefristet im TVöD VKA ganztags beschäftigt. Seit 2016 arbeite ich verkürzt auf einer anderen Stelle wie vorher, für die ich immer wieder eine Befristung bekomme für 1 bzw.2 Jahre. Jetzt soll ich weitere Aufgaben übernehmen und wieder ganztags arbeiten. Meine Befristung für diese Tätigkeit/Stelle geht bis 30.08.21. Mein AG will folgenden Text von mir "... ich beantrage auf eigenen Wunsch meine AZ von derzeit 76% auf 100% zu erhöhen ab dem 1.1.22 bis 30.08.22". Ich bin dort schon wie gesagt seit 2016 und ärgere mich immer wieder darüber daß ich für diese Stelle nicht entfristet werde, da ich gute Arbeit leiste. Im Hintergrund habe ich ja eine unbefristete Volltagsstelle. Zudem habe ich eine Sb. Diese Formulierung habe ich nur im Zusammenhang mit einer generell befristeteten Stelle (ohne festen Vertrag) gehört, was ja bei mir nicht der Fall ist. Eine Entfristung soll ich erhalten wenn ich die zusätzliche Arbeit einige Monate gut erledige. Mir wird also seit Jahren immer wieder etwas versprochen (Entfristung, Höhergruppierung, Vollzeit). Frage: Ich möchte generell wieder auf volltags gehen, ist daher die Formulierung okay? Das ist auch meine eigentliche Frage. Und ist eine ständige Befristung in meinem Fall überhaupt rechtens oder habe ich irgendwann automatisch einen Anspruch auf diese Stelle, auf der ich seit 2016 sitze? Schaue mich schon nach anderen Stellen um, da ich die Situation inzwischen schon als belastend empfinde. Irgendwann möchte man auch mal ankommen... Viele Grüße

Johann

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #1 am: 15.12.2021 15:00 »
§ 14 Abs. 2 TzBfG (https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html)

Eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ist maximal drei Mal möglich. Wenn der Vertrag das 4. Mal verlängert werden soll, muss das unbefristet geschehen. Befristete Arbeitsverhältnisse sollen im Normalfall maximal 2 Jahre dauern, also wäre dir ab spätestens 2024 ein unbefristeter Vertrag anzubieten, wenn man dich behalten will.

Wenn du jetzt neue Tätigkeiten erhältst, die sich wesentlich von den bisherigen unterscheiden und/oder sich dabei die Vergütung (durch z.B. Höhergruppierung) ändert, gilt das (laut https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-542-vertragsaenderung_idesk_PI13994_HI1995698.html) als neuer befristeter Arbeitsvertrag. Wenns bei dir also bisher bereits 3 Verlängerungen der Befristung gab, müsstest du ggf. jetzt entfristet werden.

Alternativ sollst du bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, wenn du dich auf eine andere Stelle beim gleichen Arbeitgeber bewirbst (laut https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/befristete-arbeitsvertraege-53-besonderheiten-nach-30-tvoed-fuer-die-befristung-mit-sachgrund_idesk_PI13994_HI1995694.html). Wegen § 14 Abs. 2 TzBfG müsstest du unbefristet eingestellt werden, solltest du bei einer neuen Stelle ausgewählt werden.

XTinaG

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #2 am: 15.12.2021 15:12 »
Der Threadersteller ist doch bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu seinem Arbeitgeber.

Johann

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #3 am: 15.12.2021 15:28 »
Der Threadersteller ist doch bereits in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu seinem Arbeitgeber.

Scheiße, wieder 15 Minuten verplempert.

Ja dann hilft nur Antrag stellen auf Veränderung der Arbeitszeit auf 100%.

Eastwestgate

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #4 am: 15.12.2021 17:13 »
Vielen Dank, schade, ich hatte schon gedacht ich kann laut einem mir (noch) unbekannten Paragraphen auch bei ursprünglich Vollzeit unbefristet nach mehreren Verlängerungen auf dieser Stelle bleiben, da Anspruch.
Also nur den Satz loswerden, den der AG hören will "... auf eigenen Wunsch auf 100%" , "auf dieser Stelle erstmal nur bis Ende August"? Meine alte Stelle ist inzwischen weg, dann hätte ich danach trotz unbefristet Vollzeit ein Problem wenn es nichts ähnliches gibt, falls ich nicht wieder verlängert werde...
Wie ist das bei einer Schwerbehinderung, gibt es hier einen Paragraphen in einem solchen Fall?

Isie

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #5 am: 16.12.2021 08:06 »
Wurden tatsächlich 2 Arbeitsverhältnisse begründet, bei dem das unbefristete ruht, oder handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis, innerhalb dessen dir auf deinen Wunsch befristet Teilzeit bewilligt und vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde?

Eastwestgate

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #6 am: 16.12.2021 12:58 »
Hallo Isie, es handelt sich um EIN Arbeitsverhältnis, die alte Stelle ist noch da aber runtergruppiert bzw. anders vergeben worden (weder ich noch die alte Stelle wollen uns wiederhaben), die jetztige wurde auf meinen Wunsch (es war aber von Anfang an keine volle Stundenanzahl) zeitlich für jede neue Befristung stundenanzahlmäßig reduziert. Leider nicht höhergruppiert, obwohl mir das jedes Mal versprochen wurde ... also bislang gleiche Bezahlung wie die alte Stelle. Jetzt übernehme ich Aufgaben eines Kollegen der geht und ich soll und möchte wieder auf 100% Stundenanzahl gehen.

XTinaG

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #7 am: 16.12.2021 13:02 »
Der Arbeitgeber mag sich vielleicht intern in Form einer Stellenwirtschaft organisieren, das Arbeitsverhältnis berührt das jedoch nicht.

Isie

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #8 am: 16.12.2021 13:58 »
Wenn die auszuübende Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, bist du entweder seit der Übertragung entsprechend eingruppiert oder du hast Anspruch auf eine Zulage. Vermutlich Letzteres,  weil dir die Tätigkeit nur befristet übertragen wurde. Du solltest allerschleunigst schriftlich Anspruch auf die entsprechende Entgeltzahlung erheben.

Eastwestgate

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Antw:Erhöhung der Arbeitszeit bei unbefristetem Vertrag
« Antwort #9 am: 16.12.2021 14:33 »
Alles klar, Danke!