Autor Thema: Verdienst als Fachkraft KFZ Wartung zgl Liegenschaftsarbeiter  (Read 3632 times)

Martin F

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Hallo alle zusammen!

Ich habe kommenden Dienstag ein Vorstellungsgespräch bei der Bundespolizei.
Es geht um eine Stelle als Fachkraft Kfz-Wartung zgl. Liegenschaftsarbeiter.
Bin gelernter Kfz Mechaniker und habe auch einen Meistertitel im Kfz bereich.

Bei der Stellenausschreibung wurde nicht erwähnt in welche Gruppe man eingestuft wird.
Möchte daher im Vorfeld wissen in welche Richtung die Gruppierung gehen wird.

Es wurde nicht ausdrücklich ein Meistertitel erwähnt, weiss aber auch nicht ob es überhaupt noch einen weiteren Kollegen in der Abteilung geben wird.

Wird man Automatisch nach seiner Qualifizierung eingestuft, wird diese berücksichtigt oder wird man einfach nur als Kfz-Mechaniker eingestellt.


Vielen Dank für die (hoffentlich) kommenden Informationen


martin0312

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Ich tippe auf E6-E7.

Organisator

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Wird man Automatisch nach seiner Qualifizierung eingestuft, wird diese berücksichtigt oder wird man einfach nur als Kfz-Mechaniker eingestellt.

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten, also in deinem Fall als KfZ-Mechaniker bzw. Liegenschaftsarbeiter. Letzteres dürfte aber unterhalb E 6 eingruppiert sein.

Muss aber unterm Strich nicht dein Problem sein, du kannst ja dem Arbeitgeber mitteilen, was deine Vorstellungen sind. Dann kann er überlegen, wie er das (tariflich) umsetzt.

Martin F

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Besten dank für die antworten!

Dann bin ich mal gespannt wie das Gespräch Dienstag ausgeht und werde euch auf den laufenden halten.

Martin F

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Moinsen

Sooooo
Hatte heute mein Gespräch, mir wurde recht schnell klar gemacht das es bei Gruppe 4 Stufe 1 bleibt und absolut nicht verhandelbar ist!!!!!

Hab dankend abgelehnt und geh dann lieber in die freie Wirtschaft.

Organisator

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Danke fürs Update!
Wenn die noch nicht einmal bei der Stufe Spielraum signalisieren ist das die richtige Entscheidung.

Glockner

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@Martin F

Du schreibst du hättest einen Meistertitel im KFZ-Bereich.
An eine Anstellung im ÖD hast Du ja schon mal gedacht, wie wäre es denn mit einer Zukunft als technischer Beamter?
Aus Deinem Text geht nicht hervor, wie alt Du bist und wo Du herkommst. Je nach Alter (bis um die 40) könnte für Dich vielleicht auch eine Anwärterausbildung (ca 15 Monate) für den mittleren technischen Dienst in der Arbeitschutzverwaltung (ganz früher Gewerbeaufsicht) in Betracht kommen.
Zumindest hier in NRW sind die Beförderungschancen bis A9 sehr gut und es werden auch Aufstiegsverfahren in den gehobenen technischen Dienst durchgeführt.
Bei weiteren Fragen bin ich gerne behilflich.

Bob Kelso

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Moinsen

Sooooo
Hatte heute mein Gespräch, mir wurde recht schnell klar gemacht das es bei Gruppe 4 Stufe 1 bleibt und absolut nicht verhandelbar ist!!!!!

Hab dankend abgelehnt und geh dann lieber in die freie Wirtschaft.

Soviel zum "Fachkräftemangel"!

andreb

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Guten Abend,
also ich hab mir jetzt den Teil V, Teil III und Teil II der Entgeltordnung angeschaut und sehe in keinem Fall, dass da am Ende eine EGr 4 rauskommen könnte …

Als einschlägige Tätigkeitsmerkmale könnten nur EGr 6, Fg 1, Abschnitt 1, Teil V für den Anteil KFZ Wartung bzw. EGr 3, Abschnitt 4, Teil V für den Anteil Helfer in Liegenschaften (=Liegenschaftsarbeiter) in Frage kommen. 

EGr 4 könnte man aus der EGr 4, Teil II herleiten, was sich aber aufgrund des Grundsatzes der Spezialität widerspricht.  Ausbildungen im Bereich der KFZ-Technik dauern in der Regel immer länger als drei Jahre.

Also irgendwas scheint da nicht zu passen


XTinaG

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Warum sollte Teil V relevant sein? Die Bundespolizei gehört wohl kaum zum BMVI. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum der Liegenschaftsarbeiter dem Liegenschaftshelfer entsprechen sollte.

Je nachdem, welcher Teil, Kfz-Wartung oder Liegenschaftsarbeiter, überwiegt, muß man sich auf die Suche nach weniger als dreijährigen Berufsausbildungen machen. Das müssen auch keine aktuellen sein. Der Bereich Kfz-Wartung führt einen dann schnell zum Kraftfahrzeugservicemechaniker. Reparatur ist ja nicht gefordert, nur Wartung. Und eine diesem Berufsbild entsprechende Tätigkeit führt in E4.

andreb

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Ich meinte selbstverständlich den Teil VI… und der ist für die BPol einschlägig.

Den Arbeiter gibt es so nicht mehr in der Entgeltordnung. Dann würde ich doch bitte um eine Differenzierung zwischen Arbeiter und Helfer bitten. Eine einschlägige Ausbildung, die auf den Liegenschaftsarbeiter anwendbar wäre, ist mir ganz unbekannt. Ich habe eher das Gefühl, dass es noch ausgebrachte Liegenschaftsarbeiter-Dienstposten mit der Dotierung EGr 4 im Stellenplan gibt (so ist bei mir im Geschäftsbereich BMVg zumindest ähnlich). Eine Dotierung gibt jedoch in keiner Weise die EGr nach Auswertung der Tätigkeit wieder. Zumal es das Tätigkeitsmerkmal Liegenschaftsarbeiter in keiner Form in der Entgeltordnung gibt, außer eben die Bezeichnung Helfer in Liegenschaften.

Des Weiteren kann man darauf abstellen, dass wenn eine „Fachkraft“ für Kfz Wartung gesucht wird, dass man sich im Bereich der gewerblich-technischen Ausbildungsberufe befindet,  die in der Regel mit einer 3,5 Jährigen Ausbildungsdauer einhergehen. Der von Ihnen genannte Kraftfahrzeugservicemechaniker passt sehr wohl im Rahmen einer möglichen Auswertung der Tätigkeitsdarstellung für eine EGr 4, Teil II.

Alles in allem aber pure Spekulation.
- die Tätigkeitsdarstellung ist nicht bekannt
- das Stellenprofil der öffentlichen Ausschreibung ist ebenfalls nicht bekannt.


XTinaG

  • Gast
Ein Helfer ist ein Hilfsarbeiter. Entsprechend erfolgt auch die Eingruppierung. Ein Arbeiter muß das nicht sein. Liegt der Schwerpunkt auf der Kfz-Wartung und nicht auf dem Liegenschaftsarbeiter, was die Formulierung nahelegte, ist es schlicht wie von mir ausgeführt.

andreb

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Dann bitte ich um Angabe des einschlägigen Spezialmerkmals für den Liegenschaftsarbeiter. 

XTinaG

  • Gast
Warum sollte es eines geben?

andreb

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Weil dies für die entgeltgruppengerechte Bewertung maßgeblich ist…

Ich bin zwar noch keine zwei Jahre als Personaler tätig und lerne gerne immer neues dazu, auch wenn ich mich selbst auf dem Holzweg befinde. Aber für mich scheint die Ausschreibung sehr unsauber zu sein… Eine solche Ausschreibung, die einen nicht mehr ausgebildeten zweijährigen Ausbildungsberuf voraussetzt, kann und sollte nicht als Fachkraft ausgeschrieben werden. Zumal weiterhin nicht bekannt ist, welchen Umfang die Tätigkeiten wirklich haben und ob diese ggf. sogar hochwertig sind.

Entweder suche ich eine Fachkraft für KFZ Wartung, die nebenbei noch als Liegenschaftsarbeiter Aufgaben wahrnimmt oder ich suche ausschließlich einen Liegenschaftsarbeiter. Ich stelle einfach mal darauf ab, dass im Stellenprofil eine entsprechende Berufsausbildung im KFZ Bereich vorausgesetzt worden ist, sonst wäre der Threadersteller nicht eingeladen worden.

Nehmen wir eine hypothetische vereinfachte TD Teil I in den nachfolgenden Varianten:

Variante A
Arbeitsvorgang 1: 60% Tätigkeiten einer Fachkraft für KFZ Wartung
Arbeitsvorgang 2: 40% Tätigkeiten eines Liegenschaftsarbeiters

bei Hochwertigen Tätigkeiten im AV 1 somit 50% Hälftigkeitserfordernis erfüllt für eine Auswertung nach
EGr 6, Fg 1 a, Abschnitt 1, Teil VI
bei normalen Arbeiten im AV 1 Auswertung nach EGr 5, Teil II

Variante B
Arbeitsvorgang 1: 60% Tätigkeiten eines Liegenschaftsarbeiters
Arbeitsvorgang 2: 40% Tätigkeiten einer Fachkraft für KFZ Wartung

In dieser Variante wäre nun zwingend ein entsprechendes Merkmal für eine tarifgerechte Eingruppierung notwendig !
Außer es gibt im Geschäftsbereich BMI einen Erlass bzw. eine weitere Verfügung, die die Auswertung eines solchen Arbeitsvorganges konkretisieren würde.

In diesem Sinne einen schönen Abend :)