Hallo Forum,
im Dezember hatte ich bei einer Bundesbehörde einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, das Arbeitsverhältnis beginnt zum 01.03.2022. Kurzfristig habe ich nun ein anderes Angebot erhalten, wo das Gesamtpaket deutlich lukrativer ist. Nun möchte ich das bereits geschlossene Arbeitsverhältnis bei der Bundesbehörde nicht antreten und vorab kündigen.
A) Ist dies Möglich?
B) Sieht der TVÖD Bund Vertragsstrafen vor? (In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts)
Über Antworten würde ich mich freuen.
Grüße!