Autor Thema: Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund  (Read 5085 times)

Vincentz

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Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« am: 08.01.2022 19:03 »
Hallo Forum,
im Dezember hatte ich bei einer Bundesbehörde einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, das Arbeitsverhältnis beginnt zum 01.03.2022. Kurzfristig habe ich nun ein anderes Angebot erhalten, wo das Gesamtpaket deutlich lukrativer ist. Nun möchte ich das bereits geschlossene Arbeitsverhältnis bei der Bundesbehörde nicht antreten und vorab kündigen.

A) Ist dies Möglich?

B) Sieht der TVÖD Bund Vertragsstrafen vor? (In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts)

Über Antworten würde ich mich freuen.

Grüße!

XTinaG

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #1 am: 08.01.2022 19:22 »
Ja, wenn arbeitsvertraglich eine Kündigung vor Beginn nicht ausgeschlossen wurde. Nein.

andreb

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #2 am: 08.01.2022 23:34 »
Grundsätzlich ist der geschlossene Arbeitsvertrag zum 01.03.2022 zu erfüllen…

Aber…
Sie hätten nach Ihrem Dienstantritt unmittelbar das Recht der Probezeitkündigung, womit das Arbeitsverhältnis am 31.03. wieder umgehend enden würde. Dies kann nicht im Interesse der Personal bearbeitenden Dienststelle sein; zumal mit der Einstellung die entspreche Haushaltsstelle sofort in Anspruch genommen wäre. Für eine Nachbesetzung müsste zunächst eine neue HHSt beantragt werden.

Ergo…
Setzen Sie sich umgehend mit der Einstellungsbehörde in Verbindung. Schildern Sie Ihre Situation. Eventuell gibt es einen Bewerber, der unmittelbare nachrücken könnte.

Im Grunde müsste der in Rede stehende Arbeitsvertrag durch Auflösungsvertrag im beidseitigen Einvernehmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden (persönliche Meinung). Somit hätte das Arbeitsverhältnis auf dem Papier existiert, hat aber seine volle Wirkung samt Hauptpflichten nie entfalten können.

XTinaG

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #3 am: 09.01.2022 09:10 »
Nein. Grundsätzlich kann bereits jetzt gekündigt werden, mit zwei Wochen Kündigungsfrist. Nur ausnahmsweise wäre eine Kündigung erst nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses möglich, und zwar genau dann, wenn es einzelvertraglich so geregelt worden ist.

Vincentz

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #4 am: 09.01.2022 11:35 »
Vielen Dank für eure Antworten. Die Bundesbehörde wird nun von mir schriftlich informiert.

XTinaG

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #5 am: 09.01.2022 11:43 »
Eine Information ist nicht hinreichend. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

Vincentz

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Antw:Kündigung Arbeitsverhältnis TVÖD Bund
« Antwort #6 am: 09.01.2022 14:53 »
Hatte es zu vage formuliert. Ich kündige der Bundesbehörde.