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Verdienst als Fachkraft KFZ Wartung zgl Liegenschaftsarbeiter

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Organisator:
Danke fürs Update!
Wenn die noch nicht einmal bei der Stufe Spielraum signalisieren ist das die richtige Entscheidung.

Glockner:
@Martin F

Du schreibst du hättest einen Meistertitel im KFZ-Bereich.
An eine Anstellung im ÖD hast Du ja schon mal gedacht, wie wäre es denn mit einer Zukunft als technischer Beamter?
Aus Deinem Text geht nicht hervor, wie alt Du bist und wo Du herkommst. Je nach Alter (bis um die 40) könnte für Dich vielleicht auch eine Anwärterausbildung (ca 15 Monate) für den mittleren technischen Dienst in der Arbeitschutzverwaltung (ganz früher Gewerbeaufsicht) in Betracht kommen.
Zumindest hier in NRW sind die Beförderungschancen bis A9 sehr gut und es werden auch Aufstiegsverfahren in den gehobenen technischen Dienst durchgeführt.
Bei weiteren Fragen bin ich gerne behilflich.

Bob Kelso:

--- Zitat von: Martin F am 21.12.2021 18:03 ---Moinsen

Sooooo
Hatte heute mein Gespräch, mir wurde recht schnell klar gemacht das es bei Gruppe 4 Stufe 1 bleibt und absolut nicht verhandelbar ist!!!!!

Hab dankend abgelehnt und geh dann lieber in die freie Wirtschaft.

--- End quote ---

Soviel zum "Fachkräftemangel"!

andreb:
Guten Abend,
also ich hab mir jetzt den Teil V, Teil III und Teil II der Entgeltordnung angeschaut und sehe in keinem Fall, dass da am Ende eine EGr 4 rauskommen könnte …

Als einschlägige Tätigkeitsmerkmale könnten nur EGr 6, Fg 1, Abschnitt 1, Teil V für den Anteil KFZ Wartung bzw. EGr 3, Abschnitt 4, Teil V für den Anteil Helfer in Liegenschaften (=Liegenschaftsarbeiter) in Frage kommen. 

EGr 4 könnte man aus der EGr 4, Teil II herleiten, was sich aber aufgrund des Grundsatzes der Spezialität widerspricht.  Ausbildungen im Bereich der KFZ-Technik dauern in der Regel immer länger als drei Jahre.

Also irgendwas scheint da nicht zu passen

XTinaG:
Warum sollte Teil V relevant sein? Die Bundespolizei gehört wohl kaum zum BMVI. Ebenso ist nicht ersichtlich, warum der Liegenschaftsarbeiter dem Liegenschaftshelfer entsprechen sollte.

Je nachdem, welcher Teil, Kfz-Wartung oder Liegenschaftsarbeiter, überwiegt, muß man sich auf die Suche nach weniger als dreijährigen Berufsausbildungen machen. Das müssen auch keine aktuellen sein. Der Bereich Kfz-Wartung führt einen dann schnell zum Kraftfahrzeugservicemechaniker. Reparatur ist ja nicht gefordert, nur Wartung. Und eine diesem Berufsbild entsprechende Tätigkeit führt in E4.

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