Weil dies für die entgeltgruppengerechte Bewertung maßgeblich ist…
Ich bin zwar noch keine zwei Jahre als Personaler tätig und lerne gerne immer neues dazu, auch wenn ich mich selbst auf dem Holzweg befinde. Aber für mich scheint die Ausschreibung sehr unsauber zu sein… Eine solche Ausschreibung, die einen nicht mehr ausgebildeten zweijährigen Ausbildungsberuf voraussetzt, kann und sollte nicht als Fachkraft ausgeschrieben werden. Zumal weiterhin nicht bekannt ist, welchen Umfang die Tätigkeiten wirklich haben und ob diese ggf. sogar hochwertig sind.
Entweder suche ich eine Fachkraft für KFZ Wartung, die nebenbei noch als Liegenschaftsarbeiter Aufgaben wahrnimmt oder ich suche ausschließlich einen Liegenschaftsarbeiter. Ich stelle einfach mal darauf ab, dass im Stellenprofil eine entsprechende Berufsausbildung im KFZ Bereich vorausgesetzt worden ist, sonst wäre der Threadersteller nicht eingeladen worden.
Nehmen wir eine hypothetische vereinfachte TD Teil I in den nachfolgenden Varianten:
Variante A
Arbeitsvorgang 1: 60% Tätigkeiten einer Fachkraft für KFZ Wartung
Arbeitsvorgang 2: 40% Tätigkeiten eines Liegenschaftsarbeiters
bei Hochwertigen Tätigkeiten im AV 1 somit 50% Hälftigkeitserfordernis erfüllt für eine Auswertung nach
EGr 6, Fg 1 a, Abschnitt 1, Teil VI
bei normalen Arbeiten im AV 1 Auswertung nach EGr 5, Teil II
Variante B
Arbeitsvorgang 1: 60% Tätigkeiten eines Liegenschaftsarbeiters
Arbeitsvorgang 2: 40% Tätigkeiten einer Fachkraft für KFZ Wartung
In dieser Variante wäre nun zwingend ein entsprechendes Merkmal für eine tarifgerechte Eingruppierung notwendig !
Außer es gibt im Geschäftsbereich BMI einen Erlass bzw. eine weitere Verfügung, die die Auswertung eines solchen Arbeitsvorganges konkretisieren würde.
In diesem Sinne einen schönen Abend