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Höhergruppierung

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Tiffi:
Hallo,

ich habe im Jahr 2019 einen Antrag auf Bewertung meiner Stelle gestellt. Dieser wurde jetzt positiv beschieden, so dass die Stelle zukünftig in 9c (von 9a) eingruppiert ist. Die Voraussetzungen hierfür erfülle ich. Nun zu meinen Fragen: Die Stelle soll nun hausintern ausgeschrieben werden und ich müsste mich dann auf die Stelle bewerben.  Ist das eine übliche Vorgehensweise  ? Und sollte ich schlimmstenfalls den Zuschlag nicht bekommen, steht mir trotzdem eine Nachzahlung zu ? Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

Viele Grüße

icfnerd:
Bei rückwirkender Höhergruppierung ist man bzgl. Stufenlaufzeit so zu stellen, als wäre diese bereits bei Übertragung der Tätigkeit erfolgt.
Was die interne Ausschreibung angeht: Ist deine Stelle befristet? Welche Tätigkeit sollst du im Fall übernehmen, dass ein anderer die Stelle kriegt?
Im Normalfall wird nur ausgeschrieben, wenn die Stelle dem jetzigen Inhaber nicht übertragen werden kann.

Tiffi:
Meine Stelle ist nicht befristet. Ich übe diese Tätigkeit bereits seit fast 20 Jahren aus. Alle Seiten und Stellen sind sich im Grunde darüber einig, dass ich auch in Zukunft diese Stelle besetzen soll. Warum eine interne Ausschreibung erfolgen soll bzw. muss, ist mir daher schleierhaft. Ich habe die Befürchtung, dass man dadurch eine Nachzahlung vermeiden möchte! Für den Fall, dass ich die Stelle dann nicht bekomme, ist mir keine andere Verwendung für mich bekannt.

WasDennNun:
Nachzahlen muss er ja sowieso nur für die letzte 6 Monate ab Geltendmachung.
und das hast du allem Anschein bis heute nicht gemacht.

Stellen sind irrelevant, das ist eher Beamtengedöns.
Solltest du ohne Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten derzeitig eine Tätigkeit der 9c ausüben, so fordere umgehend dieses Entgelt ein.

XTinaG:
Hier ist zunächst einmal der Sachverhalt zu klären. Insbesondere ist zu klären: geht es um die bereits auszuübende Tätigkeit oder geht es um die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit? Falls es um die bereits auszuübende Tätigkeit geht: seit wann war dies die auszuübende Tätigkeit? Ist dies unstrittig? und sollte diese auszuübende Tätigkeit bereits 2016 die auszuübende Tätigkeit gewesen sein, wurde 2017 ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt? Und ich unterstreiche nochmal: es geht um die auszuübende Tätigkeit. Hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeit hat sich der Threadersteller ja bereits verhalten.

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