Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 6035 times)

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #15 am: 17.12.2021 08:01 »
Wie bereits sehr deutlich und explizit ausgeführt, kommt es nicht darauf an, wie lange Du die Tätigkeit ausübst. Es kommt vielmehr auf die auszuübende Tätigkeit an. Ohne die Beantwortung meiner Fragen kann der Sachverhalt nicht abschließend bewertet werden. Stellen sind völlig wurscht.

Tiffi

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #16 am: 19.12.2021 20:28 »
Ich übe die Tätigkeit bereits seit mindestens 2016 unverändert aus, habe aber 2o17 keinen Antrag gestellt, da mir seinerzeit noch nicht bewußt war, dass ich gehobene Tätigkeiten ausübe. Ich hoffe, dass ich die Frage jetzt richtig verstanden und beantwortet habe.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #17 am: 19.12.2021 20:35 »
ES KOMMT NICHT AUF DIE AUSGEÜBTE TÄTIGKEIT AN. MASSGEBLICH IST DIE AUSZUÜBENDE TÄTIGKEIT.

superbraz

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #18 am: 20.12.2021 07:16 »
was XTinaG damit sagen möchte ist:

welche Tätigkeit sollst du gemäß deiner Stellenbeschreibung ausüben...das zählt...
nicht was du machst, sondern was auf dem Papier steht, was du machen sollst.

Tiffi

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #19 am: 21.12.2021 21:26 »
Hallo,

nachstehend die auszuübende Tätigkeit laut der Stellenbeschreibung in einer Grobübersicht, da sie knapp 10 Seiten umfasst:

60 %
-Erstellen von Schutzplänen (eigenständige konzeptionelle Entwicklung)
-Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten zum Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte im Katastrophenschutz (Schulungen, Organisationspläne, Alarmpläne, Beschaffungen etc.)
-Erstellung und Fortschreibung von Risikoanalysen (Zuführung in Entscheidungsprozesse; Einbringung in Optimierungsprozesse)
-Aus-, Vor- und Nachbereitung von Übungen, Übernahme der Übungsleitung per Anordnung des HVB
-Betreuung und Überwachung von Hilfsorganisationen
-Einführung und Umsetzung von Landes- u. Bundeskonzepten
-Mittelbewirtschaftung sowie Haushalts- und Finanzplanung
-Einrichtung/Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Stabsraumes (z.B. Erstellung von Ablaufplänen, Ausstattungs- und Technikkonzepten)
-Zivilmilitärische Zusammenarbeit
-Mitwirkung bei Schadenslagen im Katastrophenschutzstab (zuletzt als Leitung des Stabes)

20 %
Begleitung des Bereiches Brandschutzes (Koordination von Übungen und Einsätzen der Kreisfeuerwehr = hier natürlich nur die verwaltungsrechtliche Begleitung, Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen, Mittelbewirtschaftung sowie Haushalts- u. Finanzplanung

20 %
Begleitung der Feuerwehrtechnischen Zentralen (Hauptansprechpartner für alle Belange der Feuerwehrtechnischen Zentralen, Entscheidung in budgetrelevanten Sachverhalten, Mittelbewirtschaftung sowie Haushalts- u. Finanzplanung, Gewährleistung des Dienstbetriebes = Arbeitsorganisation), Begleitung von Personalgesprächen

Grundsätzlich wird großes technisches Verständnis verlangt. Daneben sind gründliche und umfassende Fachkenntnisse von Führungsvorgängen in Einsatzleitungen resp. Stäben notwendig.  Dazu zählen auch Fachkenntnisse über das Zusammenwirken von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Meine Tätigkeiten werden überwiegend in Projektarbeit ausgeführt.

DANKE!

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #20 am: 21.12.2021 22:18 »
Das beantwortet keine meiner Fragen.