Hallo,
ich bin Azubine zur Vfain und seit vier Wochen im Bereich Personalabteilung.
Es geht von Beginn an um die Abrechnung von studentlichen und wissenschaftlichen Hilfskräften.
Ich habe zwar diese Geringfügigkeitsrichtlinien gelesen, aber so richtig will es nicht in meinen Kopf. :'-(
Es gibt studentische Hilfskräfte, dann gibts studentische Hilfskräfte ohne Zwischenprüfung, dann wissenschaftliche Hilfskräfte mit dem ersten Abschluss und dann gibt es noch akademische Hilfskräfte mit Abschluss.
Dann gibt es Hilfskräfte, die immatrikuliert sind und das Studium zur Promotion machen, dann gibt es welche, die immatrikuliert sind und das Studium zur Promotion machen.
Dann gibt es Aufbaustudien und Zweitstudien.
Dann gibt es noch Hilfskräfte als kurzfristig Beschäftigte. Studentische Hilfskräfte dürfen auch als kurzfrisitg Beschäftigte mehr als 450 € verdienen, alle anderen aber als kurzfristig Beschäftigte nur bis 450 €.
Geringfügig bis 450 € ist eigentlich klar.
Über 450 € Werkstudent, sofern immatrikuliert und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche.
Werkstudenten dürfen auch mehr als 1300 € verdienen.
Ich verstehe manchmal nicht so richtig, warum jemand wie schließlich eingestuft ist.
Kann mir hier jemand bitte helfen?
Danke.
LG