Hallo,
ich habe folgendes Problem. Bei meinem Arbeitgeber sind Stellen ausgeschrieben, die nach 9 c bewertet sind. Mein Arbeitgeber setzt entweder den schon erfolgreichen Besuch des A2 oder alternativ 20 Jahre Berufserfahrung voraus, um eine solche Stelle eventuell antreten zu können.
Leider kann ich keinen A2 vorweisen. Ich bin dort seit 17 Jahren beschäftigt und bin 46 Jahre alt. Also fehlen mir dazu auch noch grundsätzlich 3 Jahre.
Nach § 29 a Abs. 7 VKA bleiben Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 nach § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit sind, für die Dauer ihres über den 31. Dezember 2016 hinaus zu demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit.
Gemäß § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT des § 25 sind von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht Angestellte befreit, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Nun zur Frage: Da ich vor dem 31.12.2016 das 40.ste Lebensjahr schon beendet habe, habe ich die Voraussetzungen nicht auch erfüllt?
Mein Arbeitgeber sieht das leider anders und lässt eine Bewerbung nicht zu.
Oder interpretiere ich das falsch? Danke und VG