Autor Thema: Höherstufung Beförderung  (Read 1617 times)

Elphie

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Höherstufung Beförderung
« am: 16.12.2021 16:15 »
Hallo, seit 01.12. bin ich als Büroleitung angestellt. Meine EG ist die gleiche geblieben (das wusste ich vorher). Wird man in so einem Fall nicht automatisch - aufgrund der Beförderung - in die nächst höhere Stufe gesetzt? Vielen Dank für die Antworten! LG

Isie

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Antw:Höherstufung Beförderung
« Antwort #1 am: 16.12.2021 16:27 »
Nein.

Johann

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Antw:Höherstufung Beförderung
« Antwort #2 am: 16.12.2021 18:11 »
Wenn sich nur die Fallgruppe ändert, passiert eigentlich nichts, außer dass du fürs gleiche Geld mehr Verantwortung hast. Die Stufe würde sich allerhöchstens (ggf. kleinerwerdend) verändern, wenn du Höhergruppiert wirst, also min. 1 EG mehr als vorher erhältst. Ist das nicht der Fall, hast du halt gelitten.

EiTee

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Antw:Höherstufung Beförderung
« Antwort #3 am: 16.12.2021 18:22 »
Ich kläre doch vor der Übernahme einer anderen Tätigkeit, die einem auch höherwertig erscheint, ab, ob und wie sich mein Gehalt verändert...

XTinaG

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Antw:Höherstufung Beförderung
« Antwort #4 am: 17.12.2021 07:56 »
Sofern es sich um denselben Arbeitgeber handelt, bedarf es im Sachverhalt des Einverständnisses des Arbeitnehmers nicht.