Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 4520 times)

ReinersLicht

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Höhergruppierung
« am: 16.12.2021 16:53 »
Hallo,
ich bin IT-Sicherheitsbeauftragter TV-L E12 für Dienststelle A in B und habe auch einen Vertrag bei A.
Der sagt - Arbeitsort ist B und ich wurde auch nur für diese Dienststelle eingestellt.
Nun muss ich aber auch IT-Sicherheit für Dienststelle C in D (60km weiter) machen. Ohne zusätzliche Vereinbarung. Also quasi - alle Aufgaben (Schulung, Berichtswesen, Betreuung, etc.) doppelt.
Ermöglicht dies eine Höhergruppierung nach E13 - ich habe auch einen Uni-Abschluss.
Kann ich die Betreuung von C ablehnen? Danke für Info.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 16.12.2021 17:08 »
Was bedeutet einen Vertrag bei A. A ist Vertragspartner oder Bundesland Vertreten durch A?

Mehr an Arbeit berührt nicht die Eingruppierung.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber (einseitig) Aufgaben zuweisen. Allerdings muss man diese natürlich nicht schaffen. Wenn der Arbeitgeber mehr Aufgaben überträgt als man schaffen kann meldet man dies zurück und es muss dann vom Arbeitgeber geklärt werden welche Aufgaben prioritär sind und welche nicht (oder später) erledigt werden. Bzw. ggf. kann er auch kurzfristig Überstunden anweisen.

Wenn man gut qualifiziert ist sollte man mit dem Arbeitgeber über Höhergruppierung und/oder Zulagen sprechen. Mit entsprechender IT-Qualifikation findet sich sicherlich ein Arbeitgeber der mehr als ein Gehalt in Höher E12 zahlen will.

Johann

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 16.12.2021 18:21 »
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass B dein Arbeitsort ist, kann davon nur abgewichen werden, wenn du es freiwillig mitmachst (was regelmäßig bei bspw. Homeoffice der Fall ist).
Wenn du keine Lust hast, ständig nach D zu gurken, kannst du deinem Arbeitgeber die "Leck mich"-Karte geben und ihm mitteilen, dass sie sich dafür wen anders suchen können. Alternativ wärst du unter der Prämisse beispielsweise eine Zulage nach E13 zu erhalten damit einverstanden, einen abweichenden als den vertraglich festgelegten Arbeitsort anzuerkennen.

Das sollte aber irgendwo schriftlich fixiert werden, dass es Arbeitsortflexibilisierung gegen Zulage gibt, weil Zulagen regelmäßig ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Arbeitgeber wieder zurückgezogen werden können.

Solange du deinen Tätigkeiten auch in B für C in D erledigen kannst, gibt es keinen Grund, nach D zu reisen.
Es kann ggf. verlangt werden, dass du mal reisen musst und dort Arbeit zu verrichten hast. Das muss zum einen vertraglich fixiert sein und zum anderen musst du dann nur A in B anfahren und von dort aus ist es Arbeit, wenn du zu C in D gurkst.

Manchmal frage ich mich, warum Arbeitgeber überhaupt Verträge machen, wenn das eher als Richtlinie sehen, an die man sich nur einseitig halten muss.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 16.12.2021 19:18 »
Es ist sehr fraglich ob tatsächlich ein Arbeitsort verbindlich fedtgelegt ist. Selbst wenn dürfte die Aufgabe in Dienststelle C sowieso als Dienstreisen und vom anderen Arbeitsort wshrgenommen werden.

clarion

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 16.12.2021 21:34 »
Wenn der TE einen Vertrag mit dem Land vertreten durch die Dienststelle B hat, dann ist der Arbeitsort m.E. auch festgelegt.  Der Arbeitsgeber kann im Rahmen  des Direktionsrecht auch tageweise Arbeit in D anordnen, dann ist aber auch Reisezeit Arbeitszeit mit allem was dazugehört, Dienstwagen, Tagegeld etc. Die E13 steht  nur dann zu, wenn sich die Tätigkeit höherwertig wird.

ReinersLicht

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 17.12.2021 06:14 »
vielen Dan für eure Antworten - hier noch ein paar Spezifikationen:
@Lars73: Es ist: Bundesland Vertreten durch A
Ich mach das aktuell über Dienstreisen - 1 Tag pro Woche.
Das Problem ist, dass ich für beide Dienststellen offiziell als IT-SIBE "bestellt" bin - also mit Bestellungsurkunde.
Damit fülle ich quasi 2 Stellen aus, da damit ja auch eine hohe Verantwortung/ Rufbereitschaft, etc. verbunden ist.
Andere Kollegen haben denslben Vertrag - aber nur eine Dienststelle und es sind auch andere Dienststellen nicht besetzt - bzw. dort ist keiner bestellt. Kollegen haben sich auch gewehrt, eine weitere Dienststelle zu betreuen.
Ich habe am Anfang freiwillig zugestimmt bis in C eine Stelle geschaffen wird und die dann besetzt ist.
Weitere Ideen? Danke!

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 17.12.2021 07:54 »
Ich sehe kein Problem. Außer dem, daß Du keine Lust darauf hast. Der Arbeitgeber lastet Dich aus. Und das ist gut so.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 17.12.2021 07:59 »
Dein Arbeitgeber nutzt Deine Arbeitskraft und du hast dem sogar zugestimmt. Wo genau liegt das Problem?

Johann

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 17.12.2021 12:21 »
Na in dem Fall hast du es dir selbst eingebrockt. Hier ist es Teil deiner Tätigkeit, auch die andere Dienststelle zu betreuen. Und wenn es dafür notwendig ist, dass du vor Ort erscheinen musst, dann musst du eben vor Ort erscheinen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn davon nirgends etwas gestanden hätte und immer nur vom Arbeitsort in B die Rede gewesen wäre.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 17.12.2021 12:41 »
Auch dann stellte das Ganze kein Problem dar. Sowohl Dienstreisen als auch Abordnungen aus dienstlichen Gründen sind grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Es wurde nichts geschildert, das eine ausnahmweise Einschränkung des Direktionsrechts vermuten ließe.

ReinersLicht

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 17.12.2021 15:07 »
Na ja ich hatte dem vorübergehend zugestimmt bis eine neue Stelle geschaffen wird. Es wird aber nun keine Stelle geschaffen. Das ist das Problem.

XTinaG

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 17.12.2021 15:09 »
Nein, das ist kein Problem, da es Deiner Zustimmung nicht bedarf.

LizMa

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 29.12.2021 19:22 »
Ich verstehe Dein Problem nicht. Es scheint ja so zu sein, dass der AG mit einer VZÄ - die durch Dich besetzt ist - sein Problem gelöst hat. Er hat an zwei Standorten jeweils die Funktion des IT-SiBe besetzt. Somit ist für ihn zunächst alles in Ordnung.

Ist durch die Übernahme der zweiten Bestellung zum IT-SiBe Deine Arbeit qualitativ höherwertiger geworden? Weil größerer Standort, zusätzliche Aufgaben etc.? Wenn nein wird es wohl weder eine Zulage für die höherwertige Tätigkeit noch für eine Höhergruppierung reichen.

Tiffy

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 30.12.2021 11:46 »
Das Problem des Fragestellers ist recht offensichtlich, dass er Leuten mit vergleichbaren Funktionen - er schreibt hier in irriger Annahme sogar von Leuten mit "demselben" (!) Vertrag - die etwas geringere Auslastung neidet, welche er als Inhaber der der absoluten Deutungshoheit festgestellt hat.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 30.12.2021 12:07 »
Mein Rat als jemand der ähnliche Tätigkeiten ausübt: Suche dir eine Stelle bei einer obersten Landes- oder Bundesbehörde und lasse dich vernünftig bezahlen. Aktuell suchen (mindestens) 4 oberste Landesbehörden einen IT-SiBe in E15/A15 (Kultus in Baden-Württemberg, Kultus in Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaft in Niedersachsen und Soziales in Sachsen).

Was die Bewertung deiner momentanen Situation angeht, so kann ich mich nur den Vorpostern anschließen.