Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass B dein Arbeitsort ist, kann davon nur abgewichen werden, wenn du es freiwillig mitmachst (was regelmäßig bei bspw. Homeoffice der Fall ist).
Wenn du keine Lust hast, ständig nach D zu gurken, kannst du deinem Arbeitgeber die "Leck mich"-Karte geben und ihm mitteilen, dass sie sich dafür wen anders suchen können. Alternativ wärst du unter der Prämisse beispielsweise eine Zulage nach E13 zu erhalten damit einverstanden, einen abweichenden als den vertraglich festgelegten Arbeitsort anzuerkennen.
Das sollte aber irgendwo schriftlich fixiert werden, dass es Arbeitsortflexibilisierung gegen Zulage gibt, weil Zulagen regelmäßig ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Arbeitgeber wieder zurückgezogen werden können.
Solange du deinen Tätigkeiten auch in B für C in D erledigen kannst, gibt es keinen Grund, nach D zu reisen.
Es kann ggf. verlangt werden, dass du mal reisen musst und dort Arbeit zu verrichten hast. Das muss zum einen vertraglich fixiert sein und zum anderen musst du dann nur A in B anfahren und von dort aus ist es Arbeit, wenn du zu C in D gurkst.
Manchmal frage ich mich, warum Arbeitgeber überhaupt Verträge machen, wenn das eher als Richtlinie sehen, an die man sich nur einseitig halten muss.