Autor Thema: Gehaltsverhandlung nach Jobannahme  (Read 3781 times)

Asisa309

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Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« am: 16.12.2021 18:56 »
Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Vielleicht ist ja hier der ein oder andere, der im Personal arbeitet oder mal gearbeitet hat.
Diesen Monat habe ich mich für 3 Jobs beworben. Bei allen dreien wurde gesagt ich bekomme "wahrscheinlich TV-L 11 Stufe 1". Nun hab ich von allen drei Arbeitgebern eine Zusage bekommen. Wo ich zuerst zugesagt habe (nennen wir es AG1), habe ich nicht nochmal über das Gehalt gesprochen. Danach kamen aber noch zwei andere zusagen. Von beiden wurde ich jetzt nochmal angerufen, dass man mich gerne haben möchte. Beim ersten wurde mir TV-L 11 St. 2 geboten und heute dann bei einem anderen Arbeitgeber TV-L 11 St. 3. Eigentlich wollte ich aber schon gerne bei meiner ursprünglichen Zusage bei Arbeitgeber 1 bleiben, aber sofort mit Stufe 3 einzusteigen wäre schon schön. Habt ihr eine Idee ob, wie und vor allem wann man eventuell bei AG1 nochmal nachfragen kann, was das Gehalt angeht?

Danke und viele Grüße
Asisa

MH

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #1 am: 16.12.2021 19:09 »
Soweit mir bekannt, ist es möglich sofern der Vertrag noch nicht unterschrieben wurde - zumindest ist es bei uns so. Natürlich kann es sein, dass der AG der Anerkennung der Berufsjahre nicht zustimmt.

Asisa309

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #2 am: 16.12.2021 19:14 »
Danke für deine Antwort. Das lustige hierbei ist, dass ich nicht wirklich Berufserfahrung habe. Ausbildungen werden ja nicht gezählt und sonst war ich nur drei Jahre studentische Hilfskraft. Geht das dann überhaupt durch den Personalrat?

MH

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #3 am: 16.12.2021 19:21 »
Danke für deine Antwort. Das lustige hierbei ist, dass ich nicht wirklich Berufserfahrung habe. Ausbildungen werden ja nicht gezählt und sonst war ich nur drei Jahre studentische Hilfskraft. Geht das dann überhaupt durch den Personalrat?

Wenn keine Berufserfahrung vorhanden ist, kann auch keine angerechnet werden. Eine Ausbildung zählt bei uns leider nicht als Berufserfahrung. Eine Hilfskraft auch schwer, kommt natürlich auf die Stunde an und was man gemacht hat... Eine Tätigkeit, welche keinen Bezug zu dieser Stelle hat, wird wohl nicht gewertet werden.  Man wird dann in Stufe 1 angestellt. Das die anderen beiden sogar bis Stufe 3 anbieten ist aus meiner Sicht schon ungewöhnlich.

Asisa309

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #4 am: 16.12.2021 19:26 »
Ich komme auch aus einer Branche in denen händeringend nach Personal gesucht wird. Ich denke man will dann jemanden mit Knowhow mit allen Mitteln in das Unternehmen holen.
Nur wie spreche ich jetzt bei AG1 an, dass man mir doch sehr viel mehr geboten hat?

MH

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #5 am: 16.12.2021 19:39 »
Ich komme auch aus einer Branche in denen händeringend nach Personal gesucht wird. Ich denke man will dann jemanden mit Knowhow mit allen Mitteln in das Unternehmen holen.
Nur wie spreche ich jetzt bei AG1 an, dass man mir doch sehr viel mehr geboten hat?

So nebenbei: Warum hast du zugesagt, ohne die Einstufung zu klären? Dir wurde ja gesagt, dass du "wahrscheinlich" mit Stufe 1 anfängst, somit hast du dich im Prinzip mit deiner Zusage damit zufriedengegeben. Wenn ich du wäre, würde ich mit offenen Karten spielen und mit dem Personaler sprechen, fragen, um welche Einstufung es sich handelt. Das noch zwei weitere Jobangebote vorliegen würde ich auch erwähnen.

Asisa309

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #6 am: 16.12.2021 19:59 »
Ich habe zugesagt, weil zuvor alle das gleiche Angebot gemacht haben und gesagt haben, dass ich wahrscheinlich nach TV-L 11 St. 1 eingruppiert werde. Wenn alle das gleiche Angebot machen und online zusätzlich gesagt wird ohne Berufserfahrung bekommt man St. 1, wieso sollte ich dann vorher fragen? Dass das jetzt so ausartet, habe ich beim besten Willen nicht gedacht ;)

clarion

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #7 am: 16.12.2021 20:21 »
Du sagst einfach dem Ersten, dass man Dir anderswo Stufe 3 geboten hat und nur dann kommst wenn er da mitziehen, sonst gehst Du zu dem mit der Stufe 3.

Asisa309

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #8 am: 16.12.2021 21:50 »
Das finde ich aber schon ein bisschen hart. Klar, die wollen was von mir, aber ich ja auch von denen. Ich möchte ein gesundes und freundliches Arbeitsumfeld und nicht direkt mit einem Ultimatum anfangen.

Sozialarbeiter

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #9 am: 16.12.2021 22:01 »

Du verhandelst mit den Personalern. Mit denen hast du später eh weniger was zu tun. Den Leuten in deiner zukünftigen Abteilung sollte es ziemlich Schnuppe sein mit welcher Stufe du startest. Also mach dir keine Sorgen um Atmosphäre und so ein Gedöns. Letztlich geht es um gut 500 Tacken monatlich.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Eukalyptus

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #10 am: 16.12.2021 22:31 »
Du kannst und sollst das natürlich freundlich ausdrücken. Schildere einfach ehrlich die Lage, und sage dass du grübelst, was du jetzt machen sollst. Das sollte den Personalern die natürlich um die Knappheit auf dem Arbeitsmarkt wissen, nichts Neues sein.

EiTee

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #11 am: 17.12.2021 07:03 »
Ich möchte mich den Vorredner anschließen und kann auch nur dazu ermutigen, in die Verhandlung zu gehen. Für die Personalabteilung ist das nichts ungewöhnliches und für das künftige Klima auch absolut unschädlich.

Lars73

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #12 am: 17.12.2021 07:04 »
Danke für deine Antwort. Das lustige hierbei ist, dass ich nicht wirklich Berufserfahrung habe. Ausbildungen werden ja nicht gezählt und sonst war ich nur drei Jahre studentische Hilfskraft. Geht das dann überhaupt durch den Personalrat?
Das kann grundsätzlich förderliche Berufserfahrung sein. Damit wäre wenn es drei Jahre waren Stufe 3 möglich.

Es ist völlig normal über Stufe zu verhandeln. Solange man noch nicht den Vertrag unterschrieben hat kein Problem. Man sollte es nur möglichst schnell machen, weil es eine (neue) Personalratsbeteiligung braucht.

Alternativ wäre auch Zulage möglich.

1G plus

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #13 am: 17.12.2021 10:29 »
Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Vielleicht ist ja hier der ein oder andere, der im Personal arbeitet oder mal gearbeitet hat.
Diesen Monat habe ich mich für 3 Jobs beworben. Bei allen dreien wurde gesagt ich bekomme "wahrscheinlich TV-L 11 Stufe 1". Nun hab ich von allen drei Arbeitgebern eine Zusage bekommen. Wo ich zuerst zugesagt habe (nennen wir es AG1), habe ich nicht nochmal über das Gehalt gesprochen. Danach kamen aber noch zwei andere zusagen. Von beiden wurde ich jetzt nochmal angerufen, dass man mich gerne haben möchte. Beim ersten wurde mir TV-L 11 St. 2 geboten und heute dann bei einem anderen Arbeitgeber TV-L 11 St. 3. Eigentlich wollte ich aber schon gerne bei meiner ursprünglichen Zusage bei Arbeitgeber 1 bleiben, aber sofort mit Stufe 3 einzusteigen wäre schon schön. Habt ihr eine Idee ob, wie und vor allem wann man eventuell bei AG1 nochmal nachfragen kann, was das Gehalt angeht?

Danke und viele Grüße
Asisa

um welchen Bereich geht es?  IT?

Albeles

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Antw:Gehaltsverhandlung nach Jobannahme
« Antwort #14 am: 17.12.2021 11:01 »
Ansonsten wenn förderliche Zeiten nicht ausreichend gegeben sind, könnte noch §16 Abs 5 helfen:

(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

Schließlich hast Du grob einen Unterschied von 13.000€ Brutto in der Zwischenzeit weniger. Ich würde versuchen zu pokern bei AG1