Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung
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Verwaltung:
Kann man eine LOB ablehnen, also dem Arbeitgeber mitteilen, dass man diese nicht in Anspruch nehmen will ? Muss er dies Nichtannahme akzeptieren ? Und was passiert dann wohl mit dem übrigen Geld, das ja nicht ausgeschüttet wird ?
mumble:
In unserer Dienstvereinbarung ist geregelt, dass der Beschäftigte auf die Leistungsbewertung verzichten kann.
Dann bleibt auch mehr für die anderen.
Emmi87:
Im Vorfeld mit dem Vorgesetzten sprechen. Hab ich ebenfalls gemacht. Sonst wäre ich bei den KiTa Gebühren so hoch gerutscht das ich die Netto LoB Auszahlung plus Betrag x investieren müsste.
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