Autor Thema: Höhergruppierung von e8/4 nach e9b/3 oder e9b/4?  (Read 1351 times)

HeinrichH

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Guten Tag,

wenn man von der e8/4 in die e9b höhergruppiert wird.

Kommt man in die e9b/3 oder in die e9b/4?

Ich werde hier raus nicht 100%ig schlau.

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.

Gilt der Gehaltszuwachs von e8 nach e9b 100€ oder 180€?

Danke im Voraus
Heinrich

Albeles

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Antw:Höhergruppierung von e8/4 nach e9b/3 oder e9b/4?
« Antwort #1 am: 17.12.2021 12:56 »
Guten Tag,

wenn man von der e8/4 in die e9b höhergruppiert wird.

Kommt man in die e9b/3 oder in die e9b/4?

Ich werde hier raus nicht 100%ig schlau.

Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. unter 100 € im Falle der Entgeltgruppen 1 bis 8, werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.

Gilt der Gehaltszuwachs von e8 nach e9b 100€ oder 180€?

Danke im Voraus
Heinrich

Du landest in der E9b/3 Bekommst das Gehalt der E8/4 plus den Garantiebetrag (glaube 180€). Weil dein Zuwachs nur 98,21€ sind und somit der Garantiebetrag greift. 3506,44€ falls ich mich nicht irre.

LG Albeles