Eine Abordnung (für die Dauer von drei oder sechs Monaten) mit dem Ziel der Versetzung ist völlig üblich. Der Zeitpunkt der Abordnung wird üblicherweise einvernehmlich zwischen den Dienststellen abgestimmt. Sollte der 1. Februar der abgebenden Dienststelle zu knapp sein, könnte man sich auch auf den 1. März oder 1. April einigen. Den Wechsel deutlich länger als drei Monate hinauszuzögern, kommt vor, ist aber nicht die Regel.
Die aufnehmende Dienststelle hätte alternativ die Möglichkeit, Dir eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen ("Raubernennung"). Mit der Begründung dieses neuen Beamtenverhältnisses endet das vorhergehende Beamtenverhältnis unmittelbar.