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[ST] Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
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Justizvollzugsbeamter:
Hallo,
ich bin Landesbeamter in Sachsen-Anhalt im gehobenen Dienst und wurde von meiner aktuellen Aufsichtsbehörde ausgebildet. Nach der bestandenen Laufbahnprüfung wurde ich in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Die Probezeit habe ich erfolgreich überstanden und wurde im Anschluss zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Seit dem ist ein Jahr vergangen.Ich arbeite in einer nachgeordneten Behörde der Aufsichtsbehörde.
Ich habe mich aus Karrieregründen bei einem anderen Ministerium des gleichen Dienstherrn (Land Sachsen-Anhalt) beworben. Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte ich mich als obsiegender Bewerber durchsetzen. Die neue Behörde möchte eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung mit Wirkung zum 01.02.2022 bei der Altbehörde erwirken. Die Altbehörde will mich aber nicht einfach freigeben.
Kann die neue Behörde mich auch gegen den Willen der Altbehörde übernehmen? Es soll für solche Fälle wohl eine Übergangsregelung zwischen den Aufsichtsbehörden geben. Für den Dienstherrn selber ist es ja kostenneutral. Es geht jetzt eher um "Ressortstreitigkeiten".
Kann ich unbedenklich trotzdem auf die neue Stelle hoffen?
MfG
2strong:
Eine Abordnung (für die Dauer von drei oder sechs Monaten) mit dem Ziel der Versetzung ist völlig üblich. Der Zeitpunkt der Abordnung wird üblicherweise einvernehmlich zwischen den Dienststellen abgestimmt. Sollte der 1. Februar der abgebenden Dienststelle zu knapp sein, könnte man sich auch auf den 1. März oder 1. April einigen. Den Wechsel deutlich länger als drei Monate hinauszuzögern, kommt vor, ist aber nicht die Regel.
Die aufnehmende Dienststelle hätte alternativ die Möglichkeit, Dir eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen ("Raubernennung"). Mit der Begründung dieses neuen Beamtenverhältnisses endet das vorhergehende Beamtenverhältnis unmittelbar.
McOldie:
--- Zitat von: 2strong am 18.12.2021 15:42 ---
Die aufnehmende Dienststelle hätte alternativ die Möglichkeit, Dir eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen ("Raubernennung"). Mit der Begründung dieses neuen Beamtenverhältnisses endet das vorhergehende Beamtenverhältnis unmittelbar.
--- End quote ---
Diese Möglichkeit wird es hier nicht geben, denn es handelt sich um denselben Dienstherrn, nämlich das Land Sachsen-Anhalt
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