Autor Thema: Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit  (Read 4767 times)

XTinaG

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #15 am: 21.12.2021 10:37 »
Nicht nur laut Tina, sondern auch entsprechend der Kommentarliteratur bei Rehm (beide Kommentare) und Haufe.

Organisator

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #16 am: 21.12.2021 10:40 »
Dann ist Tina in guter Gesellschaft :)

Mangels eigenen Wissens hab ich halt auf dich referenziert um dem TE zu verdeutlichen, dass sein Anliegen bereits umgesetzt wurde ;)

Isi

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #17 am: 21.12.2021 10:42 »
Ich glaube hier ist der Begriff "Vergütet" nicht klar...

also nochmal:

Wenn der AG Bereitschaft anordnet wird wie folgt berechnet:

23:00 - 05:00 Uhr = 7 Stunden, da Bereitschaft am Arbeitsort faktorisiert (fehlt noch der Zeitzuschlag für Nachtarbeit)
23:00 - 01:00 Uhr Arbeit = 0 weil schon abgegolten. Es gibt nichts, es sei denn die regelmäßige Inanspruchnahme liegt über den 50% dann ist ja arbeit zu erwarten und darf nicht als Bereitschaft geregelt werden.

XTinaG

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #18 am: 21.12.2021 10:55 »
Wobei für die Bewertung, ob die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen, nicht auf die einzelne Bereitschaft abzustellen ist. Als Betrachtungszeitraum kommt der Zeitraum nach § 6 Abs. 2 TVÖD in Betracht.

Martin

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #19 am: 21.12.2021 11:00 »
Derzeit erhalte ich für 3 Std Bereitschaftszeit - 1,5 Std Arbeitszeit und somit nur für die 1,5 Std Arbeitszeit mein Entgelt.

Ich bin der Meinung das ich für die 3 Std Bereitschaft auch 3 Std Arbeitszeit geschrieben und faktorisiert dann 1,5 Std mein Entgelt bekommen müsste. Somit erhalte ich einen verringerten Lohn für die Zeit, in der ich nicht oder nicht immer zur Arbeit herangezogen werde, aber für meinen AG sofort zur Verfügung stehe.

XTinaG

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #20 am: 21.12.2021 11:18 »
Nein, Du bekommst für die gesamte Bereitschaftszeit=Arbeitszeit Entgelt, aber nur halb so viel wie bei Arbeitszeit, die keine Bereitschaftszeit ist. Die Regelung zum Bereitschaftsdienst ist eine Vergütungsregelung. Das ist doch nun schon zur Genüge ausgeführt worden.

Organisator

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #21 am: 21.12.2021 11:59 »
Ich bin der Meinung das ich für die 3 Std Bereitschaft auch 3 Std Arbeitszeit geschrieben und faktorisiert dann 1,5 Std mein Entgelt bekommen müsste. Somit erhalte ich einen verringerten Lohn für die Zeit, in der ich nicht oder nicht immer zur Arbeit herangezogen werde, aber für meinen AG sofort zur Verfügung stehe.

Dann widerspricht deine Meinung der aktuellen Rechtslage. Wie die Vergütung tatsächlich aussieht haben Tina und Isi beschrieben.

Martin

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #22 am: 21.12.2021 12:28 »
Ich verstehe das wirklich nicht.

Das eine ist die Arbeitszeit aufm Arbeitszeitkonto und das andere das Entgelt was ich für die Bereitschaftszeit erhalte.

Gibt es hierzu zur Verdeutlichung eventuelle Beispiele wo die Arbeitszeit, die Faktorisierung und das Entgelt aufgeführt sind?

XTinaG

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #23 am: 21.12.2021 12:40 »
Das ist doch ganz einfach: Angenommen, Du erhältst ein Stundenentgelt von 25€. Dann bekommst Du für 8 Stunden reguläre Arbeitszeit 200€. Für 8 Stunden Bereitschaftsdienst bekommst Du 100€.

Martin

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #24 am: 21.12.2021 16:09 »
Aber eben für die 8 Stunden Bereitschaft auch nur 4 Std Arbeitszeit aufm Konto? Als wäre ich zB nur von 8-12 Uhr in der Arbeit statt von 8-16 Uhr?

XTinaG

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #25 am: 21.12.2021 16:13 »
Was für ein Konto?

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Antw:Faktorisierung der inhouse Bereitschaftszeit
« Antwort #26 am: 21.12.2021 16:53 »
Aber eben für die 8 Stunden Bereitschaft auch nur 4 Std Arbeitszeit aufm Konto? Als wäre ich zB nur von 8-12 Uhr in der Arbeit statt von 8-16 Uhr?

Nein. Für 8 Stunden Bereitschaft erhälst du 8 Stunden Arbeitszeit, die wohl nur in halber Höhe entgolten wird. Unterm Strich machts aber keinen Unterschied, ob du 4 Stunden Arbeitszeit in voller Höhe oder 8 Stunden Arbeitszeit in halber Höhe bezahlt bekommst.

Aus Vereinfachungsgründen nachvollziebar.