Autor Thema: [BY] Master of Public Management  (Read 3133 times)

Hobbygärtner

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[BY] Master of Public Management
« am: 17.12.2021 23:26 »
Guten Abend zusammen,

ich, Mitte 20, Inspektor, würde gerne irgendwann mal in meinem Beamtenleben vom gD in den hD an einer Behörde des Freistaates. Natürlich stelle ich mir als junger Mensch die Frage, wie das am schnellsten geht.

Unter anderem kam mir da mal bei der Recherche vor Jahren der M.A. - Master of Public Management unter. Ich habe mich damals bei Personalstellen erkundigt, die Stellen in der 4. QE ausgeschrieben hatten, ob diese denn diese Qualifizierung anerkennen würden. Die Resonanz war offen gesagt eher bescheiden. Entweder man hatte noch nicht einmal Kenntnis über die Existenz dieses Studienganges für Beamte, oder man hatte diese, sieht aber die Schnittmenge weniger als gegeben.

Dass man nur aufgrund des Masters mit U30 keine hD Stelle erhalten wird, kann ich mir gut vorstellen. Hat jemand Erfahrungen, ob ein solcher Abschluss später mal nützlich werden könnte, wenn man nicht unbedingt eine Karriere an der Kommune anstrebt?

« Last Edit: 17.12.2021 23:39 von Hobbygärtner »

Amtsschimmel

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #1 am: 17.12.2021 23:53 »
Schau dir mal den MPA an der Uni Kassel an. Eine Gelegenheit wird sich nach Abschluss schon ergeben, wenn du gewillt und flexibel bleibst.

Hobbygärtner

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #2 am: 18.12.2021 12:23 »
Hallihallo,

danke für den Tipp. Nur stellt sich eben die Frage, ob das auch so für Bayern gilt, was dort geschrieben steht. Die berufen sich ja auch eher auf eine Qualifizierungsrichtlinie die diesen MPA eben inkludiert und gesetzlich dessen Annahmemöglichkeit verankert. In Bayern sehe ich seltenst Stellenausschreibungen, die diesen explizit erwähnen bzw. fordern diese sehr sehr häufig auch Berufserfahrungen, die ein junger Beamter nicht mitbringen kann. z.B. Jahrelange Leitungserfahrung von Institutionen etc.

EiTee

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #3 am: 18.12.2021 12:43 »
Im primären Fokus steht, einen Master zu haben. Da gibt es je nach Richtung mehrere verschiedene Optionen, welchen Master man sich da anlacht. Der MPA ist außer im Aufstiegsverfahren mMn zu teuer.
90% der Beschäftigten im gD, die den Wunsch haben in den hD zu gelangen, wollen dies rein aus finanziellen Gründen. Es ist oftmals nicht klar, dass die Tätigkeit eine absolut andere ist und man sich, außer in obersten Behörden, mit A13 schon in der Personalführung befindet. Die Administratoren meinen sie müssen immer noch Accounts anlegen, Entwickler glauben, dass sie dann immer noch aktiv entwickeln und die Personaler meinen, dass sie immer noch, tagelang, Bewerber bespaßen müssen. Wer einfach nur Geld verdienen will, der ist auch im hD nicht an der richtigen Stelle. Wer führen will und mit moderaten Alimenten klar kommt, der kann im hD richtig sein.

Hobbygärtner

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #4 am: 18.12.2021 13:12 »
Hallo EiTee!

vielen Dank für deine Antwort!
Ich sehe das sehr ähnlich wie du. Bei mir ist es einfach so, dass ich für mich festgestellt habe: Das kann noch nicht alles sein. Mir fehlt häufig die Herausforderung, bzw. kann ich mir nicht vorstellen noch 40 Jahre lang nach Schema F zu arbeiten. Ja, dass das unserem Beruf irgendwo immanent ist, ist klar, jedoch ist ja der Anteil des nach Schema F-Arbeitens durchaus variabel. Ungeduldig bin ich weniger wegen dem Finanziellen, sondern vielmehr weil irgendwann die Möglichkeiten im hD einzusteigen geringer werden und ich mich weiterbilden möchte.

Ich gebe dir auch absolut Recht, was das finanzielle angeht. ich finde 1300 Euro - ca. 4000 Euro pro Semester und was nicht noch alles in Rechnung gestellt wird unfassbar heftig und auch schon fast unverschämt. Natürlich glaube ich den Institutionen, dass der Aufwand diese Studiengänge zu betreiben immens ist, dennoch haben derartige Höhen auch mit Chancengleichheit sehr sehr wenig zu tun. Ich kann mir nicht unbedingt vorstellen, dass für jemanden der eine Familie zu ernähren hat und/oder eben gerade ohnehin schon einen Kredit abstottert, 1000-4000 Euro einfach mal so alle 6 Monate ein Pappenstiel sind. Beim Angebot von Unis aus anderen BL ist zudem die Frage, inwieweit diese tatsächlich für das eigene BL geeignet sind, schließlich studiert man je nach Studienort das dortige Landesrecht, was sich ja erheblichst unterscheiden kann. Die Kernkompetenzen werden erworben ja, dennoch ist ein Studiengang im eigenen BL vermutlich mehr zu empfehlen.

Gibt es denn Master, die du empfehlen würdest? Ich bin grundsätzlich ein Fan von: von der Pieke auf gelernt, daher überlege ich tatsächlich nochmal einen Bachelor zu absolvieren und dann den passenden Master zu machen. Das braucht aber wirklich viel Sitzfleisch, Geduld und unfassbare Disziplin für ca. 10 Jahre zusätzlich zum normalen Dienst, wo man auch Engagement zeigen will. Ein Master den man gleich draufsetzt scheint da schon mehr Sinn zu machen.
« Last Edit: 18.12.2021 13:19 von Hobbygärtner »

EiTee

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #5 am: 18.12.2021 17:39 »
Also, grundlegend von vorne anfangen wäre keine Option, da dankt dir keiner für und weiter bringt es einen auch nicht.
Wenn Du es günstig haben und Mal schauen willst wie es so dual laufen kann, dann bietet sich die Fernuni Hagen an. Kostet nix, man muss nen bisschen was tun, viel multiple choice. Bis jetzt sind riesen Kamele bei uns durch das Nadelöhr gegangen.

Ne top Betreuung, ein modernes Umfeld und "relativ einfach" (sieht manch einer sicher anders) den Master erlangen, geht an der FOM. Das ist auch der Weg den ich gegangen bin.  Kostet halt ne Ecke mehr.

Es könnten viele Anbieter genannt werden, da hat halt jeder seine Vor- und Nachteile. Grob über den Daumen machen 95% der Beschäftigten aus dem gD, die in den hD wollen, das Studium auf eigene Faust. Mehr als die Hälfte bei der Fernuniversität Hagen, der Rest verteilt sich auf andere Institutionen. Die 5% die die Kriterien für den Aufstieg erfüllen und auch antreten dürfen, haben natürlich das große Los gezogen. Freistellung vom Dienst, volle Bezahlung, Garantie auf die hD Stelle. Aber, wer keine Zeit verschwenden will, der wartet nicht darauf.

In unserer Behörde und auch in diversen anderen, die etwas größer sind, da juckt es kaum, was für einen Master Du vorweist. Da wird abgehakt, dass die Kriterien vorliegen, Bewerbungsverfahren durchlaufen, Laufbahnbefähigung erworben und Feierabend. Kann jedem daher nur raten, sich den bequemste weg auszusuchen.

Hobbygärtner

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #6 am: 19.12.2021 00:45 »
Hallihallo,
puh okay. Ich danke dir auf jeden Fall für die Antwort und den wirklich guten Rat, die Kollegialität freut mich wirklich! :) Darf ich fragen, wie der Master heißt, den du bzw. Deine Kollegen absolviert haben/hast? Ich war bis jetzt der Meinung, dass es kaum vernünftige Master für unsere Studiengänge gibt und hab daher die Perspektiven beruflich fortzukommen/mich weiterzubilden, wirklich schlecht eingeschätzt... Das klassische 4.QE Personal bildet in meinem Bereich eher eine Gruppe aus Ärzten/Juristen/Ingenieuren oder Aufstieglern. Leute, die mit einem Master in Verwaltungssachen kommen werden bei uns zwar "zur Kenntnis genommen", aber bleiben einfach normales 3.QE Personal, Bewerbungen scheinen auch wenig zu fruchten bei denen.

Amtsschimmel

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #7 am: 19.12.2021 01:54 »
Hallihallo,

danke für den Tipp. Nur stellt sich eben die Frage, ob das auch so für Bayern gilt, was dort geschrieben steht. Die berufen sich ja auch eher auf eine Qualifizierungsrichtlinie die diesen MPA eben inkludiert und gesetzlich dessen Annahmemöglichkeit verankert. In Bayern sehe ich seltenst Stellenausschreibungen, die diesen explizit erwähnen bzw. fordern diese sehr sehr häufig auch Berufserfahrungen, die ein junger Beamter nicht mitbringen kann. z.B. Jahrelange Leitungserfahrung von Institutionen etc.

Der MPA in Kassel kostet nur ca. 200 Euro pro Monat und sollte auch in Bayern die Bildungsvoraussetzung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst erfüllen.
Er ist neben dem Beruf sehr gut zu bewältigen, und wenn du irgendwann in den hD aufsteigen willst, ist es auf keinen Fall ein Fehler, den Abschluss in der Tasche zu haben. Augen offen halten und Chancen nutzen, musst du so oder so.

EngerRock

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #8 am: 13.01.2022 17:56 »
Im kommunalen Bereich kenne ich einige Fälle, die tatsächlich aufgrund eines Masters in Ämter der 4. QE befördert wurden. Allerdings hätte diesen Kolleg:innen auch bereits der Weg der modularen Qualifizierung offen gestanden, die im Verhältnis zu einem Master-Studium deutlich geringere Anforderungen hat.

Bei staatlichen Dienstherren scheitert eine Bewerber der 3. QE schlicht am Laufbahnrecht - was vom Dienstherrn bislang offenbar gewollt ist.

Der Zugang zur 4. QE wird wie folgt eröffnet:

Der Einstieg in die Leistungslaufbahn erfolgt nach Art. 5 I LlbG entsprechend der Vor- und Ausbildung in einer der vier Qualifikationsebenen (Art. 7 und 8 ). Für die vierte Qualifikationsebene gilt nach Art. 7 I 1 Nr. 4 LlbGdie die Erste Staatsprüfung, die Erste Juristische Prüfung, ein Diplom- oder Magisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder Kunsthochschule oder ein Masterabschluss als Vorbildung. Der Vorbereitungsdienst zur Ausbildung dauert nach Art. 8 II 1 Nr. 4 LlbG bei einem Einstieg in der vierten Qualifikationsebene mindestens zwei Jahre.

Ein Vorbereitungsdienst für Wirtschaftswissenschaftler und hierzu werden wohl viele Masterabschlüsse zum Public Management zählen, wird derzeit nach meiner Beobachtung in der Wirtschaftsverwaltung immer nur mit einem Master of Science ausgeschrieben. D. h. hier muss aufgepasst werden, dass nicht jeder Master gleich viel wert ist. Ein Master of Arts würde die Anforderung unabhängig von der inhaltlichen Schwere oder den zu absolvierenden ECTS jedenfalls nicht erfüllen.

Bleibt alternativ Art. 39 II LlbG:

Die Qualifikation für eine Fachlaufbahn wird bei einem Einstieg in der vierten Qualifikationsebene erworben durch
 1. einen in Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 geforderten Abschluss in einem dem fachlichen Schwerpunkt nach Anlage 1  entsprechenden Studiengang (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen: Wirtschaftswissenschaften) und
 2.eine hauptberufliche Tätigkeit (Abs. 3) nach Abschluss des Studiums von mindestens drei Jahren, bei zusätzlichem Nachweis der Promotion von mindestens zwei Jahren nach der Promotion.

Das scheitert dann an der Voraussetzung der hauptberuflichen Tätigkeit. Da der Dienstherr die Aspiranten einfach sich nicht bewähren lässt. Vielmehr verweist er dann wieder auf die modulare Qualifizierung, wo die Aspiranten dann ggf. einige Module (je nach Ressort) wieder durchlaufen, die sie im Masterstudium bereits mit Prüfung erfolgreich absolviert haben. Abgesehen davon, dass erst eine Beurteilung mit entsprechendem Kreuz und dann ein Platz in der modularen Qualifizierung benötigt wird.

Als Begründung habe ich mal gesagt bekommen: Wie sollen wir einem jungen Menschen sonst begreiflich machen, warum er die Beschwerlichkeiten eines Jura-Studiums auf sich nehmen soll, wenn auch der Weg in die 4. QE über die Eigeninitiative nach dem Bestehen der Qualifikationsprüfung für die 3. QE eröffnet wird.

Insofern will zumindest der Freistaat Bayern den Master Public Management nicht und er könnte sogar hinderlich sein. Bei Beurteilungen könnte ja der Anschein entstehen, dass da einer mehr zu leisten bereit ist. Die dahinter liegende Haltung: Der Beamte kann zumindest in der Phase des Studiums seine Schaffenskraft nicht vollständig dem Dienstherren zur Verfügung stellen.


« Last Edit: 13.01.2022 18:11 von EngerRock »

Hobbygärtner

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Antw:[BY] Master of Public Management
« Antwort #9 am: 13.01.2022 22:25 »
Hey EngerRock,

vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort und auch danke für die Erläuterungen und auch Hinweise! Schön, dass du dein Wissen/deine Erfahrung hier teilst. :)

Finde ich wirklich sehr hilfreich. Einerseits finde ich es motivierend zu lesen, dass tatsächlich eine kleine Chance besteht mit einem externen Master in den hD zu kommen, dennoch verstehe ich unseren Dienstherren in Bezug hierauf nur sehr eingeschränkt.

Ja, ein Jurastudium muss sich lohnen, jahrelange gute Arbeit mit Hingabe für den Dienst nur eben auch... Selbstverständlich hat ein Jurist in gewissen Bereichen aufgrund der vielfältigen Befähigungen seine Daseinsberechtigung. Manche Stellen wären eben aber auch perfekt durch originäre Beamte zu besetzen und würden sich dazu eignen, das bisherige Personal mit Qualifizierungsmaßnahmen dahin zu entwickeln und so die Vergabe-Quote der ModQ-Plätze etc. zu erhöhen und Anreize für das eigene Personal zu schaffen, dem Dienstherren bzw. der Dienststelle weiterhin treu zu bleiben.