Autor Thema: Arbeitsvertrag wird zugeschickt - wann muss ich antworten?  (Read 3982 times)

Eugenius

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Hallo zusammen,

folgendes Problem steht mir bevor:

Ich habe gestern eine Jobzusage (Behörde A) per E-Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, dass man mir  - unter der Bedingung, dass niemand von meinen Mitbewerbern die Auswahlentscheidung gerichtlich angreift - so zeitnah wie möglich einen Arbeitsvertrag zukommen lassen wird. Soweit erstmal alles gut  :)

Jetzt hab ich aber am Montag (nach bestandenem AC letzte Woche) noch ein VG für eine andere Stelle (Behörde B), welche im Gesamtpaket für mich wesentlich attraktiver wäre. (Standort + unbefristeter Vertrag + mögliche Verbeamtung)

Daraus ergeben sich für mich die folgenden Fragen:

1. Wie soll ich Behörde B gegenüber die Situation kommunizieren, ohne dass die das Gefühl haben von mir unter Druck gesetzt (oder sogar gebluffed) zu werden?

2. Welchen zeitlichen Rahmen kann ich in Bezug auf die Rückmeldung nach dem VG bei Behörde B erwarten?

3. Wie lange kann ich mir dementsprechend zeitlassen, um den Arbeitsvertrag von Behörde A zu unterschreiben?


Ich hoffe die Problematik ist klar geworden - ich brauche einfach mal den Rat von erfahrenen Leuten, wie man eine solche Situation professionell zu handhaben hat.  8)

Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
Eugenius

clarion

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Hallo,

einfach freundlich die Wahrheit sagen. Gerade wenn die andere Stelle viel bessere Rahmenbedingungen bietet,  wird man auch Verständnis dafür haben.

Sozialarbeiter

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Selbst wenn du bei A anfängst, danach kannst du immernoch Problemlos zu B wechseln. Dafür ist die Probezeit ja da.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Max

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1. Frag einfach am Ende bis wann man die Entscheidung erwarten kann. Ggf. sprechen die das aber selbst an.
Wenn dir der Zeitrahmen nicht passt,  kannst du dein Angebot ansprechen. Ich würde es ohne Not aber nicht machen.

2. Gleicher Tag bis 2 Monate (für Zusage) schon erlebt. Bis 6 Monate bei Absage. 

3. Habe mir da auch schon mal 6 Wochen ohne Probleme Zeit genommen.

Meine Erfahrung hilft dir jetzt aber nicht wirklich,  weil das einfach eine individuelle Sache ist.

3.

Eugenius

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Vielen Dank für die Antworten!

Behörde B möchte bis spätestens Ende des Jahres Rückmeldung geben; dementsprechend sollte es keine Probleme mit Behörde A geben. 2 Wochen Zeit sozusagen und der Arbeitsvertrag ist ja noch nichtmal in meinem Briefkasten.

Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe. Im Nachhinein hätte ich mir das auch sparen können, da der Zeitrahmen ja relativ gering ist bis Ende des Jahres. Meine Gegenüber haben diese Information mit Pokerface entgegengenommen  ;D

Max

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Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
Gewonnen hast du damit aber nichts.

Eugenius

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Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
Gewonnen hast du damit aber nichts.

Das ist allerdings wahr! Werde ich beim nächsten mal wohl sein lassen…

Jetzt ist die Situation allerdings wie folgt:

Behörde B (die sich bis Ende des Jahres telefonisch melden wollte) hat sich noch nicht gemeldet. Den Arbeitsvertrag von Behörde A habe ich immer noch nicht im Briefkasten. Grundsätzlich ist das beides jetzt vom Zeitrahmen her nicht verwunderlich… ich frage mich allerdings insbesondere bei Behörde B danach, ob das ein schlechtes Zeichen ist.  :-\

Kann ich davon ausgehen, dass ich der B-Kandidat bin oder ist das zum Ende des Jahres völlig normal, dass sowas auf der Strecke bleibt? Das VG ist 11 Tage her… alle Kandidaten wurden an diesem Tag gehört.

Denkt ihr ich interpretiere da zu viel hinein?

Viele Grüße und guten Rutsch!
Eugenius

MH

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11 Tage sind noch nichts. Bei uns haben die sich auch schon Mal knapp 1-2 Monate (aus diversen fragwürdigen Gründen) Zeit genommen und ja, dann war der Wunschkandidat schon anderweitig vergeben. Sowas kann man eigentlich garnicht erzählen....

Falke007

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Ich habe heute am Ende des VG auch erwähnt dass ich eine Zusage von Behörde A erhalten habe.
Gewonnen hast du damit aber nichts.

Das ist allerdings wahr! Werde ich beim nächsten mal wohl sein lassen…

Jetzt ist die Situation allerdings wie folgt:

Behörde B (die sich bis Ende des Jahres telefonisch melden wollte) hat sich noch nicht gemeldet. Den Arbeitsvertrag von Behörde A habe ich immer noch nicht im Briefkasten. Grundsätzlich ist das beides jetzt vom Zeitrahmen her nicht verwunderlich… ich frage mich allerdings insbesondere bei Behörde B danach, ob das ein schlechtes Zeichen ist.  :-\

Kann ich davon ausgehen, dass ich der B-Kandidat bin oder ist das zum Ende des Jahres völlig normal, dass sowas auf der Strecke bleibt? Das VG ist 11 Tage her… alle Kandidaten wurden an diesem Tag gehört.

Denkt ihr ich interpretiere da zu viel hinein?

Viele Grüße und guten Rutsch!
Eugenius

Grad wenn Behörde B weiß, dass du noch eine offene Zusage hast, spricht doch nichts dagegen, dass du einfach mal nachfragst, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist?

Glaub zu Weihnachten/Neujahr bleiben die Dinger einfach nochmal länger liegen, auch wenn 11 Tage nun wirklich nicht viel ist..

Eugenius

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11 Tage sind noch nichts. Bei uns haben die sich auch schon Mal knapp 1-2 Monate (aus diversen fragwürdigen Gründen) Zeit genommen und ja, dann war der Wunschkandidat schon anderweitig vergeben. Sowas kann man eigentlich garnicht erzählen....

Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie den Wunschkandidaten gerade verprellen und ich dann als (vermutlicher) B-Kandidat nachrutschen kann  :D


Grad wenn Behörde B weiß, dass du noch eine offene Zusage hast, spricht doch nichts dagegen, dass du einfach mal nachfragst, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist?

Glaub zu Weihnachten/Neujahr bleiben die Dinger einfach nochmal länger liegen, auch wenn 11 Tage nun wirklich nicht viel ist..

Mittlerweile sind es 17 Tage seit dem VG (20.12.) ... allerdings mit Weihnachten und Silvester dazwischen - die Winterferien gehen ja noch bis Ende der Woche.

Auf die Thematik mit der anderen Zusage hatte ich ja am Ende des VG hingewiesen, wozu mir gesagt wurde, dass ich bis Ende des Jahres wohl telefonisch informiert werde.

Ich denke mal dass ich in der nächsten Woche nachhaken werde, wenn die Winterferien vorbei sind. Wie Du bereits sagtest sind 2-3 Wochen ja grundsätzlich kein langer Zeitraum für ne Rückmeldung... mich irritiert eben nur die Versprechung, dass ich bis Ende des Jahres informiert werden sollte.

Mal angenommen ich bin der B-Kandidat und würde telefonisch nachhaken - bekomme ich dann eine klare Absage? Angenommen der A-Kandidat springt ab; kann ich dann trotz Absage nochmal kontaktiert werden?

Ich habe irgendwie die (vermeintlich irrationale) Angst, dass ein Nachhaken meinerseits mich "rauskicken" könnte aus dem Prozess.


Jedenfalls vielen Dank für eure Antworten!
Grüße Eugenius

ProfTii

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Ich würde vermuten, dass dich ein nachhaken nur aus dem Rennen wirft, wenn du sowie schon raus bist oder auf der anderen Seite des Telefons jemand sitzt, der seinen Job nicht versteht. - vorausgesetzt du bist nicht penetrant und rufst zum 10ten mal in einer Woche an :D

Solltest du Kandidat B sein, dann kann es sein, dass dir das genau so kommuniziert wird oder es wird eben keine klare Aussage a la "Das Verfahren ist noch nicht beendet, daher kann noch keine endgültige Aussage getroffen werden" kommen.

Bist du Kandidat A bekommst du so deine Zusage eventuell schon etwas eher.

Deine Angst ist, wie du schon selber sagst unbegründet.


Johann

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Würde frühestens nachhaken, wenn der Arbeitsvertrag bei A im Briefkasten ist.
Vorher hast du gar keine Eile.

Eugenius

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Danke für eure Antworten!  :)

Update:

Behörde B habe ich heute telefonisch kontaktiert - die benötigen noch 1-2 Wochen bis Sie eine Rückmeldung geben können. "Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen."

Behörde A möchte nun von mir wissen, welches Eintrittsdatum im Vertrag stehen soll. Scheinbar wurde der noch garnicht losgeschickt. Ich werde 01.03. angeben. Bis der Vertrag bei mir im Briefkasten ist wird wohl noch min. eine Woche vergehen - dann habe ich noch eine Woche Zeit, bis die Rückmeldung von Behörde B kommen sollte.


Warum Behörde B (welche sich ja bis Ende 2021 melden wollte) noch Zeit benötigt, bleibt natürlich Spekulation  ;D Entweder gab es vor den Winterferien noch keine Entscheidung oder - und das halte ich für wahrscheinlicher - der A-Kandidat hat noch nicht unterschrieben.

Es bleibt spannend...

Eugenius

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Behörde B hat mir gestern abgesagt...

Johann

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Behörde B hat mir gestern abgesagt...

Das tut mir leid. Aber ich hoffe, dass du dich bei Behörde A gut einleben wirst. Viel Erfolg!