Autor Thema: Freizeitausgleich Feiertagsarbeit, (wechsel)schicht  (Read 1636 times)

NeuHier2021

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Hallo zusammen,

bei uns in der Dienststelle ist Dienstnetrieb nach einem fortlaufendem Schichtplan. Die Angestellten sind zum Teil in der Wechselschicht eingesetzt.

Bei Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend. Auch, falls aufgrund des Schichtplanes sowieso arbeitsfrei an dem entsprechenden Tag gewesen wäre.


Aber:
Jetzt hat sich folgende Frage schon mehrfach ergeben:

Wie siehts mit einem Feiertag am Wochenende aus, wenn an diesem Tag tatsächlich gearbeitet wird?

Soll-Arbeitszeit bei der Tagschicht sind 8,5h.

Diese 8,5h werden auch gearbeitet.
Für diese Arbeitsleistung erhält der Angestellte den Zuschlag i.H.v. 35 Prozent für Feiertagsarbeit.

Aber muss er zusätzlich einen Tag frei bekommen? Weil sonst wäre es ja Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich und der Zuschlag würde sich um 100 Prozent erhöhen?

Nachtschicht dauert 10h. Angenommen, die 10h werden an einem Feiertag geleistet. Er bekommt für diese 10h die 35 Prozent Zuschlag.
Als Ausgleich bleibt er eine Tagschicht zuhause. Die Differenz beträgt dann 1,5h.
Für diese 1,5h bekommt der Angestellte einen Zuschlag von 135 Prozent, weil dies Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich darstellt? Oder können die 1,5h einfach dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden?

Ist dies so richtig? Oder hab ich einen Denkfehler?


Vielen Dank