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EGO Tätigkeitsmerkmale Verwaltungsdienst E 9b

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aroras:
Hallo liebes Forum!

In der EGO steht zur Entgeltgruppe 9b folgendes:

* Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
* Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
* Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Meine Fragen dazu:

* Mir ist die Beziehung der genannten Kriterien zueinander nicht klar. Reicht es hin, wenn mindestens ein Kriterium zutrifft, also entweder Kriterium 1 oder 2 oder 3; oder gilt, dass Kriterium 1 unbedingt zu erfüllen ist und zusätzlich entweder Kriterium 2 oder Kriterium 3?
* Handelt es sich bei Kriterium 2 um eine Anforderung an die Person?
Vielen Dank für eure Hilfe.  ;)

XTinaG:
Fallbgruppen haben dann eine Beziehung zueinander, wenn in ihnen Bezug auf eine andere Fallgruppen genommen wird. Ansonsten nicht.

Lars73:
Fallgruppe 1 kann nur erfüllt sein, wenn auch Fallgruppe 2 oder 3 erfüllt sind.
Für eine Eingruppierung reicht eine der Fallgruppen zu erfüllen.

Fallgruppe 2 ist keine Anforderung an die Person.

Organisator:

--- Zitat von: aroras am 20.12.2021 04:00 ---Hallo liebes Forum!

In der EGO steht zur Entgeltgruppe 9b folgendes:

* Beschäftigte der Fallgruppen 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
* Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
* Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Meine Fragen dazu:

* Mir ist die Beziehung der genannten Kriterien zueinander nicht klar. Reicht es hin, wenn mindestens ein Kriterium zutrifft, also entweder Kriterium 1 oder 2 oder 3; oder gilt, dass Kriterium 1 unbedingt zu erfüllen ist und zusätzlich entweder Kriterium 2 oder Kriterium 3?
* Handelt es sich bei Kriterium 2 um eine Anforderung an die Person?
Vielen Dank für eure Hilfe.  ;)

--- End quote ---

1.: 1 oder 2 oder 3 - daher sind es auch drei Fallgruppen
2.: nein. Es wird ausdrücklich auf die Tätigkeite abgestellt.

aroras:
Ich beobachte Konsens zu diesen Fragen. ;)

Was mir noch nicht einleuchtet ist, was der Zweck von FG1 im Rahmen der E 9b ist, wenn FG2 und 3 jeweils für sich allein bereits hinreichen um die E 9b zu begründen? Die Erfüllung der FG1 ist nicht erforderlich, sobald FG2 oder 3 erfüllt sind. Damit FG1 erfüllt werden kann, müssen FG2 oder 3 aber erfüllt sein.

Oder erschöpft sich der Zweck der FG1 allein darin, dass diese die Bedingung/Grundlage für die höheren Entgeltgruppen E10 bis E12 bildet?

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