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Überstundenzuschläge Ja oder Nein?
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Mitarbeiter 999:
Hallo Liebe Forumgemeinde,
Ich habe folgende Fragen:
Frage 1:
Ein Mitarbeiter baut in seiner Regelarbeitszeit Überstunden ab.
Gleichzeitig befindet sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft.
Nach seiner Regelarbeitszeit wird er zu einem 1stündigen Einsatz gerufen.
Wie verhält es sich nun mit der geleisteten Überstunde? Bekommt der Mitarbeiter hierauf einen Überstundenzuschlag oder fällt dieser weg, da ja die geleistete Überstunde den Überstundenabbau in der Regelarbeitszeit mindert!?
Frage 2:
Müssen geleistete Überstunden differenziert erfasst werden nach normal angefallenen Überstunden oder Überstunden die im Rahmen eines Rufbereitschaftseinsatzes angefallen sind?
Vielen Dank für eure Mühe.
XTinaG:
Bei tatsächlicher Inanspruchnahme in der Rufbereitschaft fällt stets der Überstundenzuschlag an.
Es ist dem Arbeitgeber überlassen, wie er sich selbst organisiert, um seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen.
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