Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung
TVOED Bund:
Ich hatte bisher Maßnahmen nach §16 Abs. 6 TVÖD (BUND) bisher nur bedingt dem BMI Rundschreiben vom 18. Dezember 2020 – D5-31002/4#25 über Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zugeordnet, nämlich als Kombinationsmöglichkeit zu den im Rundschreiben genannten Maßnahmen. Weitere Ausführungen hatte ich bisher (noch) nicht in meiner Recherche entdeckt.
Herzog:
Hallo zusammen,
da sich meine Frage auch auf einen Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung bezieht, schließe ich sie an diesen Thread an.
Ich bin derzeit als tarifbeschäftigter Sachbearbeiter in einer Bundesoberbehörde nach E9c (Stufe 3) eingruppiert.
Nun steht möglicherweise ein Wechsel zu einer obersten Bundesbehörde an, ebenfalls als Sachbearbeiter. In der Ausschreibung ist keine konkrete Entgeltgruppe angegeben (möglich bis E12).
Wenn ich andere Beiträge richtig verstanden habe, würde § 4 TVöD in diesem Fall keine Anwendung finden, da eine Abordnung bzw. Versetzung nicht aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen erfolgt.
Gibt es für einen "freiwilligen" Wechsel der Dienststelle eine analoge Regelung bzgl. der Vergütung?
Oder könnte eine Eingruppierung rein rechtlich bspw. nach E9a erfolgen?
(Ob ich ein solches Angebot annehmen würde, sei dahingestellt.)
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