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Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung

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XTinaG:
Doch, die gibt es. Der Arbeitgeber legt sich lediglich selbst Fesseln an, diese Möglichkeit zu nutzen.

TVOED Bund:
Konkret gefragt: Wie sähe diese Möglichkeit aus und ist sie im vorliegenden Sachverhalt anwendbar?

XTinaG:
Eine Zulage nach § 16 Abs. 6 TVÖD ist möglich, der Arbeitgeber macht von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch.

TVOED Bund:
Es existiert jedoch kein Rundschreiben oder Durchführungshinweis, was der konkurrienden Bundesbehörde den möglichen Gebrauch analog "Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften" in diesem Sachverhalt verbietet?

Besten Dank für die Antworten bereits zuvor.

XTinaG:
Doch, Du hast es doch selbst weiter oben genannt. Es ist allerdings eine Fessel, die der Arbeitgeber sich selbst angelegt hat. Tariflich wäre ihm ein solches Handeln möglich. Er verzichtet jedoch bewußt darauf.

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