Schließung DO-Recht 2023

Begonnen von Imperator, 22.12.2021 19:58

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Imperator

Guten Tag,

ich hätte mal eine Frage.

Und zwar bin ich DO-Angestellter (Anwärter seit 01.10.2020) und würde gerne wissen, ob jemand weiß, was im Jahr 2023 auf DO-Angestellte zukommt, die noch nicht auf Lebenszeit eingestellt worden sind. Innerhalb meiner Behörde habe ich bereits verschiedene Stellen angefragt (u.a. Personalabteilung und Dozenten), jedoch konnten die mir nicht weiterhelfen. Auch im Internet konnte ich bisher keine eindeutige Antwort finden.

Vielen Dank im Voraus.

bgler

Die Schließung bedeutet nur, dass ab 2023 keine neuen Dienstordnungsverhältnisse begründet werden dürfen (wird durch Beamtenverhältnisse ersetzt). Für bestehende DO-Angestellte (egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit) ergeben sich keine Änderungen. Für dich also vermutlich das, was du wissen möchtest: Du wirst nach deinem Vorberitungsdienst/Studium ganz normal DO-Angestellter auf Probe werden und im Anschluss DO-Angestellter auf Lebenszeit.


muesli2

Hallo Imperator,

da kann ich mich nur bei bgler anschließen.

Auch eine Übergangszeit (Änderungsgesetz) zu § 144 Absatz 2 SGBVII habe ich gefunden:

,,(2) Verträge mit Angestellten, die der
Dienstordnung nach diesem Buch unterstehen sollen, dürfen ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, dieAngestellten unterstanden am 31. Dezember
2022 bereits einer Dienstordnung."

Nun Imperator schreibe mir doch mal bitte nee private Nachricht. Ich hatte mein Vorstellungsgespräch bei der SVFLG und hoffe auf eine Einstellungszusage für den 01.01.2022.

Grüße Muesli2

muesli2

Und hier noch der Link zur Gesetzesänderung:

https://www.buzer.de/gesetz/13981/a245122.htm

Grüße Muesli2.

muesli2

Damit nicht ewig gesucht werden muss: Bei Randnummer 19 könnt ihr alles nachlesen.

Grüße Muesli2

Imperator

Vielen Dank für eure Antworten! Hat mir geholfen!

Viele Grüße

Imperator