Autor Thema: Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches  (Read 6625 times)

xmanni

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Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« am: 23.12.2021 11:02 »
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeiter bereitzuhalten, die befähigt sind, einen Covid-Test abzunehmen.
Bei uns ist aktuell der Fall, das in der nächsten KW Mitarbeiter zwei kostenlose Tests auf der Arbeit durchführen wollen, aber kein MA anwesend ist, der die Befähigung hat, diesen Test abzunehmen und zu dokumentieren.
Wie sieht das rechtlich aus?
Die Arbeitsstätte befindet sich in Niedersachsen.
Danke und Grüße und angenehme Feiertage!

WasDennNun

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #1 am: 23.12.2021 11:18 »
Mir wäre eine solche Verpflichtung des AGs nicht bekannt.
Die MA können ja gerne den Test selbst machen, ist ja ein Selbsttest.
Aber der AG ist nicht verpflichtet einen solchen auch rechtskräftig zu Stempeln und zu bestätigen.

xmanni

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #2 am: 23.12.2021 11:23 »
Ok,
danke schonmal für die schnelle Antwort.
Laut Gesetz ist der AG verpflichtet 2 kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen.
Das bedeutet doch eigentlich automatisch, dass er dann auch MA zur Verfügung stellen muss, die die Tests
dokumentieren dürfen, oder nicht?

Kaiser80

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #3 am: 23.12.2021 11:28 »
Nein, genau das heisst es nicht.
Zur Verfügung stellen und fertig. Der AG KANN geschultes Personal zur Verfügung stellen die die Tests beaufsichtigen und diese im Rahmen der 3G Regel am Arbeitsplatz rechtssicher dokumentieren.

Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests. und Tests
Wer will kann sich das Ding abholen und von mir aus damit die Puperze abstreichen oder Räuchermännchen bauen.

xmanni

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #4 am: 23.12.2021 11:32 »
Naja,
dann nützt es ja auch nichts, wenn der AG 2 kostenlose Tests zur Verfügung stellen muss.
Dann kann man sich ja tatsächlich das was beschrieben wurde abstreichen :)

Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

Organisator

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #5 am: 23.12.2021 11:37 »
Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

Man weiß, ob man mit Corona infiziert ist.

XTinaG

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #6 am: 23.12.2021 11:40 »
Man müßte in die jeweils gültige Testverordnung des Landes schauen. In NRW sind aufgrund von § 4 CoronaTestQuarantäneVO die aufgrund von  § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber anzubietenden Test durch qualifiziertes eigenes oder beauftragtes externes Personal durchzuführen.

Cico1901

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #7 am: 23.12.2021 11:45 »
Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests.

Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?

XTinaG

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #8 am: 23.12.2021 11:50 »
Sofern das Landesrecht nichts anderes vorsieht, ist das grundsätzlich so. Und zwar nicht, weil der Arbeitgeber das so bestimmt, sondern weil der Gesetz-/Verordnungsgeber das so festgelegt hat.

xmanni

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #9 am: 23.12.2021 11:50 »


Zitat
Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
Scheinbar sieht es leider genau danach aus.

Kaiser80

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #10 am: 23.12.2021 11:55 »

Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
Ja, zumindest bei uns in NRW, insofern sind die Ergänzung von XtinaG natürlich zutreffend

Cico1901

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #11 am: 23.12.2021 12:04 »
Dann müsste ich das für NDS wohl nochmal prüfen.

Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?

Garfield73

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #12 am: 23.12.2021 12:13 »
Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?
Disziplinarrechtliche Maßnahmen einleiten.
Geschieht bei uns gerade in nicht unerheblichem Umfang.
Und nachdem das Vorzeigen eines gefälschten Impfnachweises inzwischen eine Straftat darstellt geht man da sogar in die Richtung Entfernung aus dem Dienst.

BAT

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #13 am: 23.12.2021 12:24 »
Materiell wird das Vergehen eines gefälschtes Impfpasse wohl ebenso falsch eingeschätzt wie die Masse an immunisierten Personen.  ;)

Schmitti

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #14 am: 23.12.2021 12:43 »
Bei uns sind auch Fälle von gefälschten Impfausweisen bekannt geworden. Wenn man dann mal mitbekommt, wie bescheuert diese Fälschungen gemacht sind und/oder welche finanziellen Einsätze oft dazu nötig waren, müsste man sich von den entsprechenden Mitarbeitern schon alleine wegen deren Doofheit schnellstens trennen.