Autor Thema: Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches  (Read 6749 times)

Kaiser80

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #15 am: 23.12.2021 12:47 »
Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?
Was "man" macht keine Ahnung... Nach §279 (?) StGb liegt jedenfalls eine Straftat vor. Von Abmahnung, fristloser Kündigung, (ggf. schon bei Verdacht), Aufhebungsvertrag, Strafanzeige bis zu Ignorieren ist da die "ganze Palette" drin.
Wäre ich AG würde ich im Einzelfall entscheiden, gänzlich ohne Konsequenz bliebe es jedenfalls nicht

Landsknecht

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #16 am: 23.12.2021 12:53 »
Bei uns (BY) werden die Schnelltests der nicht Geimpften unter Aufsicht des Vorgesetzten durchgeführt und von ihm dokumentiert, fertig. 2 sind bisher kostenlos, 3 müssen selbst beschafft werden. Geimpfte sind bisher von der Testpflicht befreit, warum auch immer :o
Ab demnächst bekommt jeder Geimpfte Mitarbeiter in den Bürgerdienststellen kostenlos 5 Schnelltests und soll sich vor der Arbeit zuhause testen, was ich als sinnvoll betrachte.

yamato

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #17 am: 23.12.2021 13:50 »
Bei uns (BY) werden die Schnelltests der nicht Geimpften unter Aufsicht des Vorgesetzten durchgeführt und von ihm dokumentiert, fertig. 2 sind bisher kostenlos, 3 müssen selbst beschafft werden. Geimpfte sind bisher von der Testpflicht befreit, warum auch immer :o
Ab demnächst bekommt jeder Geimpfte Mitarbeiter in den Bürgerdienststellen kostenlos 5 Schnelltests und soll sich vor der Arbeit zuhause testen, was ich als sinnvoll betrachte.

Weil die Testpflicht natürlich vor allem dazu dienen sollte mehr Leute zur Impfung zu bringen. Was ja auch wohl funktioniert. Nimmt man den Geimpften jetzt wieder diesen Vorteil, werden auch wieder die Impfzahlen sinken.
Man muss also wissen was einem wichtiger ist.

stingmb

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #18 am: 24.12.2021 11:09 »
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeiter bereitzuhalten, die befähigt sind, einen Covid-Test abzunehmen.
Bei uns ist aktuell der Fall, das in der nächsten KW Mitarbeiter zwei kostenlose Tests auf der Arbeit durchführen wollen, aber kein MA anwesend ist, der die Befähigung hat, diesen Test abzunehmen und zu dokumentieren.
Wie sieht das rechtlich aus?

Hi, der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Testangebot unter Aufsicht anzubieten. An die "Aufsichtsperson" sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft, es muss nur jemand vom Arbeitgeber dazu bestimmt werden.

Organisator

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #19 am: 24.12.2021 14:30 »
H
Hi, der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Testangebot unter Aufsicht anzubieten. An die "Aufsichtsperson" sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft, es muss nur jemand vom Arbeitgeber dazu bestimmt werden.

Hättest du dazu bitte eine gesetzliche Grundlage?

stingmb

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #20 am: 24.12.2021 17:28 »
Hättest du dazu bitte eine gesetzliche Grundlage?

Hallo, ja die gesetzliche Grundlage ist in diesem Fall das Infektionsschutzgesetz ivm. mit Arbeitsschutzverordnungen:

Gemäß §28b Abs. 1 Nr.1 IfSG ist mir, als Arbeitnehmer, das Betreten der Arbeitsstätte erlaubt, um: „ unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme ein Testangebot des Arbeitgebers zur Erlangung eines Nachweises im Sinne des § 4 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 (BAnz AT 28.06.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. September 2021 (BAnz AT 09.09.2021 V1) geändert worden ist, wahrzunehmen“

Der §4 Corona-ArbSchV, auf welchen verwiesen wird, schreibt dem Arbeitgeber vor, das er mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei eine Testung anbieten muss. Diese Testungen wiederum stellen einen Testnachweis im Sinne des §2 Nr.7 der SchAusnahmV dar, welchen der §28b Abs. 1 IfSG verlangt.

Die erwähnte "Mindest-Anzahl" bezieht sich lediglich auf die Anzahl an „kostenfreien“ Testungen, sprich es ist für jeden Tag ein Angebot zu machen, wobei zwei Tage pro Woche kostenfrei sind und die anderen eben Kostenpflichtig bzw. per selbst mitgebrachtem Test-Kit.

Der 28b IfSG spricht ja explizit von einem „Testangebot zur Erlangung eines Nachweises“ und §4 Corona-ArbSchV spricht auch von Anbieten einer „Testung“ und nicht vom Aushändigen eines Tests (als Produkt) mit welchem der Arbeitnehmer nichts anfangen kann.

Ergänzend dazu gibt §4 Abs. 2 der Corona-ArbSchV an, dass Testangebote nach Abs. 1 nicht erforderlich sind, wenn der Arbeitgeber andere geeignete Schutzmaßnahmen ergreift. Werden also solche "anderen Schutzmaßnahmen" vom Arbeitgeber nicht ergriffen dann sind die Testangebote weiterhin zwingend erforderlich und können nicht einfach verweigert werden.

Man muss sich auch deutlich machen, das es hier um Maßnahmen des Arbeitsschutzes geht und diese in erster Linie immer Sache des Arbeitgebers sind.

WasDennNun

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #21 am: 26.12.2021 11:35 »
Du gehst also davon aus, dass das Angebot einer Testung (also die Bereitstellung eines Testpaket) gleichbedeutend ist mit der Verpflichtung diese Testung durchzuführen?

Ich lese da raus, dass man zum Testen aufs Gelände darf.

Und

Das der AG zwei Packungen kostenfrei zur Verfügung stellen muss.

Aber nicht, dass er Testungen durchführen muss.

Organisator

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #22 am: 26.12.2021 13:34 »
Hättest du dazu bitte eine gesetzliche Grundlage?

Hallo, ja die gesetzliche Grundlage ist in diesem Fall das Infektionsschutzgesetz ivm. mit Arbeitsschutzverordnungen:

(...)

danke!

Max

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #23 am: 28.12.2021 23:12 »
Ich würde zustimmen,  dass der Arbeitgeber jemanden zur Dokumentation abstellen muss,  aber keinesfalls jemanden der den Test durchführt.
Das dürfte auch nicht so schwierig sein. Eine 5 minütige Schulung der Rezeption sollte ausreichen damit die das hinbekommen auf die Uhr zu schauen und Ergebnis, Zeit und Name aufzuschreiben.

was_guckst_du

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #24 am: 29.12.2021 07:20 »
...der Arbeitgeber muss jemanden zur Testung aufs Gelände lassen, wenn er (der AG) ein entsprechendes Testangebot macht...mehr nicht

kein Testangebot auf dem Gelände des AG = keine testfreier Zugang für den AN
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #25 am: 29.12.2021 07:23 »
Man muss sich auch deutlich machen, das es hier um Maßnahmen des Arbeitsschutzes geht und diese in erster Linie immer Sache des Arbeitgebers sind.

...eben..der beste Arbeitsschutz ist, ungetestete Nichtgeimpfte/Genesene den Zutritt nicht zu erlauben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BAT

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #26 am: 29.12.2021 09:21 »

...eben..der beste Arbeitsschutz ist, ungetestete Nichtgeimpfte/Genesene den Zutritt nicht zu erlauben...

Warum wirfst Du Genesenen mit ungeimpften in einen Topf?

was_guckst_du

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #27 am: 29.12.2021 09:40 »
..ich meinte nichtgeimpfte/nichtgenesene...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Kat

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #28 am: 29.12.2021 13:46 »
Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

Man weiß, ob man mit Corona infiziert ist.

Woher weiss man das ohne Test?

BAT

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Antw:Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
« Antwort #29 am: 29.12.2021 14:15 »

Woher weiss man das ohne Test?

Möglicherweise über den trainierten Hund. ;) Diese Methode wurde ja leider nie forciert, z. B. für Flughäfen, Bahnhöfe, etc. - meines Wissens die beste Testmöglichkeit. Reihenfolge:

Selbst Test
begleiteter Selbsttest
Test durch Fachpersonal
PCR
Hund
 :D