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Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
Kaiser80:
--- Zitat von: Cico1901 am 23.12.2021 12:04 ---Apropos Rechtliches: Was macht man denn mit einem MA, der seinen Impfnachweis gefälscht hat? Teeren und federn?
--- End quote ---
Was "man" macht keine Ahnung... Nach §279 (?) StGb liegt jedenfalls eine Straftat vor. Von Abmahnung, fristloser Kündigung, (ggf. schon bei Verdacht), Aufhebungsvertrag, Strafanzeige bis zu Ignorieren ist da die "ganze Palette" drin.
Wäre ich AG würde ich im Einzelfall entscheiden, gänzlich ohne Konsequenz bliebe es jedenfalls nicht
Landsknecht:
Bei uns (BY) werden die Schnelltests der nicht Geimpften unter Aufsicht des Vorgesetzten durchgeführt und von ihm dokumentiert, fertig. 2 sind bisher kostenlos, 3 müssen selbst beschafft werden. Geimpfte sind bisher von der Testpflicht befreit, warum auch immer :o
Ab demnächst bekommt jeder Geimpfte Mitarbeiter in den Bürgerdienststellen kostenlos 5 Schnelltests und soll sich vor der Arbeit zuhause testen, was ich als sinnvoll betrachte.
yamato:
--- Zitat von: Landsknecht am 23.12.2021 12:53 ---Bei uns (BY) werden die Schnelltests der nicht Geimpften unter Aufsicht des Vorgesetzten durchgeführt und von ihm dokumentiert, fertig. 2 sind bisher kostenlos, 3 müssen selbst beschafft werden. Geimpfte sind bisher von der Testpflicht befreit, warum auch immer :o
Ab demnächst bekommt jeder Geimpfte Mitarbeiter in den Bürgerdienststellen kostenlos 5 Schnelltests und soll sich vor der Arbeit zuhause testen, was ich als sinnvoll betrachte.
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Weil die Testpflicht natürlich vor allem dazu dienen sollte mehr Leute zur Impfung zu bringen. Was ja auch wohl funktioniert. Nimmt man den Geimpften jetzt wieder diesen Vorteil, werden auch wieder die Impfzahlen sinken.
Man muss also wissen was einem wichtiger ist.
stingmb:
--- Zitat von: xmanni am 23.12.2021 11:02 ---Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeiter bereitzuhalten, die befähigt sind, einen Covid-Test abzunehmen.
Bei uns ist aktuell der Fall, das in der nächsten KW Mitarbeiter zwei kostenlose Tests auf der Arbeit durchführen wollen, aber kein MA anwesend ist, der die Befähigung hat, diesen Test abzunehmen und zu dokumentieren.
Wie sieht das rechtlich aus?
--- End quote ---
Hi, der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Testangebot unter Aufsicht anzubieten. An die "Aufsichtsperson" sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft, es muss nur jemand vom Arbeitgeber dazu bestimmt werden.
Organisator:
H
--- Zitat von: stingmb am 24.12.2021 11:09 ---Hi, der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Testangebot unter Aufsicht anzubieten. An die "Aufsichtsperson" sind keine besonderen Voraussetzungen geknüpft, es muss nur jemand vom Arbeitgeber dazu bestimmt werden.
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Hättest du dazu bitte eine gesetzliche Grundlage?
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